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| Grundsicherung - Sozialhilfe Leistungen des SGB XII sind hier Thema: Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter, Hilfe zur Pflege, etc. |
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#1
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| Guten Tag, ein Grundsicherungsempfänger (SGB XII) muss 1x jählich 119 € an den zum Insolvenzverwalter bestellten Anwalt zahlen. Kann/darf dieser Betrag (entrichtet gem. § 14 Abs. III InsVV) bei der Ermittlung des Einkommens als Negativposten berücksichtigt werden? Die Insolvenz war Ursache, dass es überhaupt zur Grundsicherung gekommen ist. Ihre allgemein zugängliche Veröffentlichung im Internet-Insolvenzregister ist wiederum Ursache, dass die Aufnahme einer weiteren Erwerbstätig schon alleine deswegen ausgeschlossen bleibt. Gibt es hier Erfahrungen mit diesem Thema? |
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#2
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| Zitat:
Irren ist menschlich. Kann ich hier aber trotzdem eine Antwort erhalten? Bin nur ein dummer "Kunde" bei einer der hohen Sozialbehörden (deren Chef gerade im hohen Alter von 62 in den verdienten Ruhestand wechselte um sich neben seinen Weltumrundungen ausschließlich sportlichen Aufgaben zu widmen...). Danke. |
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#3
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| Ich glaube nicht, dass ein Mitarbeiter einer Grundsicherungsstelle auf die Idee käme, eine derartige Frage hier einzustellen. Die Frage lässt sich ganz schnell aus den für die Grundsicherung nach SGB XII massgeblichen Vorschriften beantworten, hier aus § 82 Abs. 2 SGB: (2) Von dem Einkommen sind abzusetzen 1. auf das Einkommen entrichtete Steuern, 2. Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung einschließlich der Beiträge zur Arbeitsförderung, 3. Beiträge zu öffentlichen oder privaten Versicherungen oder ähnlichen Einrichtungen, soweit diese Beiträge gesetzlich vorgeschrieben oder nach Grund und Höhe angemessen sind, sowie geförderte Altersvorsorgebeiträge nach § 82 des Einkommensteuergesetzes, soweit sie den Mindesteigenbeitrag nach § 86 des Einkommensteuergesetzes nicht überschreiten, 4. die mit der Erzielung des Einkommens verbundenen notwendigen Ausgaben, 5. das Arbeitsförderungsgeld und Erhöhungsbeträge des Arbeitsentgelts im Sinne von § 43 Satz 4 des Neunten Buches. Da fallen die Gebührnisse eines Insolenzverwalters eindeutig nicht drunter. Sie sind weder Steuern noch Versicherung noch dienen sie zur Erzielung des Erwerbseinkommen (auch als Werbungskosten bekannt). Inwieweit man als Leistungsempfänger nach SGB XII davon befreit werden kann, ist mir nicht bekannt. Da sollte man mal unter Schuldnerberatung fragen, ob es dort einen Kollegen mit entsprechendem Fachwissen gibt.
__________________ Unterstelle niemals Absicht, wenn schlichte Dummheit als Begründung ausreicht! |
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#4
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| Wie kann denn das sein? Die Pfändungsfreibeträge sind doch höher als die Grusi. |
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#5
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| @Vegas Ganz einfach: Obwohl nur 2 Gläubiger, falsche Schuldnerberatung durch städtische Angestelle ohne Ahnung von Tuten und Blasen + falsche Rechtsberatung durch zurückgebliebenen, von der Justiz honorierten Dino-Anwalt. Beide empfahlen Antrag auf Privatinsolvenz. Ohne Aufklärung/Vorwarung an den Internet-Insolvenzpranger gestellt, Konto trotz Habensaldo sofort nach Antragstellung gesperrt, Sparkonto sogleich gepfändet, laufende Bewerbungsablehnungen in 2 nachgefragten Berufen nicht nur wegen des Alters, sondern auch auf Grund des Internet-Registers (man akzeptiert dort keine Mitarbeiter "in wirtschaftlichen Schwierigkeiten"). Sozialamt übernimmt zwar Mitgliedsbeiträge bei VdK und SoVD, zahlte Zuschüsse zu 1.000-köpfigen Zigeunerhochzeiten (!), finanziert seit Jahren den Einsatz illegaler Leiharbeiter als "Sicherheitskräfte zum Schutz der Sachbearbeiter vor Übergriffe durch Kunden", akzeptiert jedoch keinen Abzug vom Einkommen durch den Zwangsbeitrag zum Insolvenzverwalter, der in weiter Ferne von einem Rechtspfleger bestellt wurde und wir miteinander noch nie etwas zu tun hatten bzw. uns auch nicht persönlich kennen. Jedoch ging neulich der Chef (berufsmässiger Stadtrat/Referent mit Parteifunktionen) im hohen Alter von 62 in den fett dotierten Ruhestand und kann sich weiterer Weltumrunden erfreuen. |
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#6
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| Zitat:
Ausländerfeindlichkeit, Neid auf die ach so tollen Privilegien von Beamten, und Ärger darüber, dass das Sozialamt nicht im Sinne des Antragstellers entscheiden kann - weil das Gesetz gar nichts anderes hergibt ? So Leute liebe ich. Die die Schuld für die eigenen Probleme nie bei sich selbst, sondern bei anderen suchen (vorzugsweise beim öffentlichen Dienst oder bei Ausländern). ![]() Man sollte diesen Thread schließen.
__________________ Schöne Grüße ubu |
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#7
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| Das erklärt aber immer noch nicht, wieso Du wegen der Insolvenz Grusi bekommst, da der Pfändungsfreibetrag trotzdem höher ist als die Grusi. Und Du behauptest ja, die Inso ist Schuld daran, daß Du Grusi kriegst. Das kann eben nicht sein. |
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#8
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| Auch mit Berücksichtigung der Pfändung, also Abzug vom Einkommen, ist das Einkommen höher als die Grusi, eben weil der Pfändungsfreibetrag bei knapp 1.000 EUr liegt (bei einem Alleinstehenden, mit Familie noch erheblich höher) . 1.000,00 EUR Grusi kriegt kein Mensch. |
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#9
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| Doch, kann im Einzelfall passieren... Ich hatte so'n Fall. Alleinstehende, psychisch krank, Eigenheim, sehr hohe Unterkunftskosten, Umzug aus medizinischen Gründen unmöglich, Mietsenkungsverfahren ist deshalb ins Leere gelaufen. Freiwillige KV, Oktober bis April Heizbeihilfeanspruch. In den Heizmonaten hatte die Dame einen monatlichen Hilfeanspruch von über 1.200 € (jetzt kriegt sie allerdings EM-Rente und ist nicht mehr so "teuer").
__________________ Schöne Grüße ubu |
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