Anrechnung von Einkommen (der EU-Rente) - wo steht geschrieben, ab wann? Hallo ihr Lieben,
und gleich hintendran noch meine eigene, neue Frage, wegen der ich mich eigentlich hier angemeldet habe (ich meine zwar, mich schon mal angemeldet zu haben, fand aber meine Zugangsdaten nicht mehr) .
Und zwar: wo im Gesetz - oder in der Rechtssprechung - steht eigentlich, ab wann das Einkommen angerechnet wird? Ist es überhaupt geregelt oder steht es im freien Ermessen des SozAmtes, willkürlich zu entscheiden, ob und bei wem sie Einkommen anrechnen, wenn man es wirklich physisch auf dem Konto hat, oder schon ab dem nominalen Anspruchsbeginn?
Der Fall ist der, dass ja Rente nur im Nachhinein gezahlt wird (also am 30. des Monats), die GruSi aber im voraus (= der 1. des Monats, für den die Zahlung gilt. In meinem SozAmt ist es laut mehrfacher mündlicher/telefonischer Aussage meiner Sachbearbeiterin so, dass die Rente erst ab da angerechnet wird, ab der sie auch wirklich zur Verfügung steht. Also wenn die Rente am 1.9. beginnt, ist die erste tatsächliche Auszahlung erst am 30.9. und wird somit noch nicht von der September-, sondern erst von der Oktober-GruSi abgezogen, die September-GruSi würde im September noch voll ausbezahlt werden, ohne Abzug der Rente. Eigentlich. Bei mir ist aber der Fall viel komplizierter:
Ich wurde zum 1.3.09 von der ARGE *rausgeworfen*, weil der ARGE-Amtsarzt Erwerbsunfähigkeit festgestellt hatte. H4 wurde beendet, ich habe SozHi beantragt und wurde zum Rentenantrag aufgefordert. Die Rentenversicherung hat aber zunächst nur eine Teilrente genehmigt, weil ich angeblich nur zu 50 % erwerbsgemindert sei. Also hat mich das SozAmt zum 31.8.09 auch wieder rausgeschmissen (also den Leistungsbescheid aufgehoben - GruSi gibt’s ja nur bei voller EU;ab 3-stündiger Arbeitsfähigkeit ist die ARGE zuständig) und mich ab 1.9. zur ARGE zurück geschickt. Bei denen ist aber die Einkommens-Anrechnungs-Regelung völlig anders als beim SozAmt: Die ARGE rechnet Einkommen schon in dem Monat an, für den es gilt. Das heißt, die September-Rente wurde also schon am 1.9. von H4 abgezogen, obwohl sie erst am 30.9. erstmalig überwiesen wurde. Und die Rentennachzahlung für August 09 hatte das SozAmt bereits mit der SozHi für August verrechnet, da habe ich also auch keinen Cent von gesehen. Sprich, ich habe für diesen September (Auszahlung 1.9.) lediglich ein paar Euronen "ergänzende Leistung" bekommen, nicht den vollen "Bedarf", den Rest "durfte" ich dann aus "Ersparnissen" bestreiten . Wäre aber gleich im ersten Durchgang Vollrente genehmigt worden, hätte ich am 1.9.09 die volle GruSi ausbezahlt bekommen, da die lfd. Rentenüberweisung ja erst am 30.9. begann. :'-(
Soweit so gut. Ich hatte sowohl gegen den 50%igen Rentenbescheid, als auch gegen die Beendigung der SozHi fristgerecht Einspruch eingelegt. Im Dez09 hat die RV entschieden, dass ich - rückwirkend! - doch voll erwerbsgemindert sei. Die RentenNachzahlung (von 50 auf 100% Rente) habe ich aber auch nicht ausgezahlt bekommen, weil ja die ARGE Ersatzanspruch angemeldet hatte... Nun habe ich beim SozAmt die Nachzahlung für den September angefordert, weil ich die GruSi im September ja voll bekommen hätte, wenn denn gleich die volle Rente genehmigt worden wäre und nicht erst jetzt rückwirkend. Und das liebe Sozialamt sagt aber jetzt, ich würde diese Nachzahlung für die zu Unrecht abgezogene Rente im September von denen auch nicht bekommen, weil zwar grundsätzlich der Anspruch auf GruSi aufgrund der rückwirkend gezahlten Vollrente UND des rechtzeitig gestellten Widerspruchs durchaus rückwirkend irgendwie bestehen würde, ich aber andererseits ja trotzdem H4 bekommen habe, wenn auch nur das bisschen "ergänzende Leistung", wo gar nichts da war zum Ergänzen 
Aus dem folgt, dass alle anderen Bezieher von GruSi ihre Rente erst am Ende des Monats abgezogen bekommen, wo sie von der RV auch wirklich überwiesen wird. Ich hingegen bekomme sie am Monatsanfang abgezogen, weil ich das Pech hatte, nicht gleich in der ersten Antragsrunde bei der Rentenversicherung mit Vollrente beschieden zu werden, sondern erst im Nachhinein im - seitens der RV vollinhaltlich genehmigten!!! - Widerspruchsverfahren????? 
Gegen diese meines Erachtens völlig willkürliche und ungleich-behandelnde Entscheidung will und werde ich Widerspruch einlegen (und habe leider nicht mehr viel Zeit, die Frist läuft bald ab). Allerdings wäre mir wohler dabei, wenn ich sie auch mit Paragraphen und oder Gerichtsurteilen belegen könnte und nicht nur mit Polemik . Weiß jemand, ob es für diese o. g. beschriebene Praxis, die Rente schon ab nominalen Anspruchsbeginn (ARGE) bzw. erst bei tatsächlicher Auszahlung (SozAmt) anzurechnen, irgendwelche objektiven Rechtsgrundlagen gibt? Oder nur eine interne Verfahrensanweisung beim SozAmt München, an die ich aber nicht dran komme 
Danke für eure Hilfe! Ich hoffe, ich habe mich nicht zu kompliziert ausgedrückt und ihr versteht, was ich sagen wollte 
Liebe Grüße
Plüschi |