Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Sozialhilfe - Grundsicherung > Grundsicherung - Sozialhilfe

Grundsicherung - Sozialhilfe Leistungen des SGB XII sind hier Thema: Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter, Hilfe zur Pflege, etc.

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 15.12.2008, 18:54
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 15.12.2008
Beiträge: 1
Standard Abzug von Grundsicherung, wegen Rücklagen aus Grundsicherung.

Ich habe eine Tochter, älter als 25 Jahre, sie ist in einer Behindertenwerkstätte und erhält Grundsicherung.
Im November wurde ein neuer Antrag für die monatlichen Leistungen beim Landratsamt eingereicht. Ende November erhielt ich den Bescheid. Auf der einen Seite werden die Leistungen weiter gewährt, aber mit der Einschränkung das knapp zwei Monatszahlungen ausgesetzt wird, wegen Überschreitung der Vermögensfreigrenze.

Zu diesem „Vermögenszuwachs“ kam es folgendermaßen.
Die Oma meiner Tochter legte für diese schon Jahre vor dem ersten Antrag der Grundsicherung ein Sparbuch an und zahlte immer wieder etwas ein. Der so angesparte Betrag lag bei dem ersten Grundsicherungsantrag im vergangenen Jahr knapp unter der vom Landratsamt gestatteten Vermögensfreigrenze.
Seit über einem Jahr sind wir (die Familie) ein Harz 4-Haushalt bzw. Bedarfsgemeinschaft. Bei der ARGE wird ja bekanntlich das gesamte Vermögen bzw. laufende Einkommen der einzelnen Mitglieder in einen Topf geworfen und daraus der Gesamtbedarf errechnet.
Die ARGE interessiert nur wenn neues Vermögen bzw. Verdienst hinzukommt, aber nicht unbedingt was mit den bekannten Geldern innerhalb der Bedarfgemeinschaft passiert.
Einmal werden laufenden Ausgaben von dem einen, mal von dem anderen Konto bezahlt.
Nun ist uns aber scheinbar ein großer Fehler unterlaufen. Wir selber haben nicht zwischen den ARGE-Bedingungen und den Voraussetzungen für die Grundsicherungsleistungen unserer Tochter unterschieden. Der ARGE ist es egal wenn es jemand schaffen sollte, mit den Harz4-Bezügen auch noch Rücklagen zu bilden.
Bei der Grundsicherung ist es aber wohl anders, wie wir jetzt erfahren mußten. Wir hatten etwa ein Jahr lang monatlich einen gewissen Betrag als Rücklage auf dem Girokonto unserer Tochter (wurde speziell für die Grundsicherungszahlungen eingerichtet) belassen. Und genau diese Summe, die ja von ihrem Geld stammte, wird jetzt von den zwei nächsten Monatszahlungen abgezogen (fast zwei komplette Monatszahlungen). Die auf dem Girokonto belassenen Rücklagen wurden vom Amt dem vorhandenen Sparguthaben hinzugezählt und als übersteigendes Vermögen voll angerechnet.

Am selben Tage erhielt ich von derselben Sachbearbeiterin ein weiteres Schreiben mit der Aufschlüsselung der zukünftigen Leistungen (nach Abzug der besagten Rücklagen) in welchem darauf hingewiesen wird das für gewisse zukünftige Zahlungen wie Strom, Heizung, Müll etc. Rücklagen zu bilden sind!!??
Wie denn?? Wo denn?? Womit denn?? Und dann??

Vor dem schriftlichen Bescheid bezüglich der Verrechnung der Rücklagen wurde ich aufs Landratsamt gebeten. Dort erläuterte ich bereits wie es zu diesen Rücklagen kam. Ferner schilderte ich unsere Familiäre Situation (Harz4 usw.) und teilte ihr auch mit daß das Geld was da auf dem Girokonto meiner Tochter monatlich belassen wurde ja in Wirklichkeit kein Überschuß war sondern mußte letztendlich von der Bedarfsgemeinschaft aus den Reserven gedeckt werden. Das Gesamtvermögen der Bedarfsgemeinschaft schrumpfte im selben Zeitraum um einen wesendlich höheren Betrag (was auch belegbar ist).
Das alles aber interessiert das Landratsamt nicht und änderte auch nichts an der Entscheidung.
Ich wurde zudem darauf hingewiesen das aufgrund der Rücklagen das Amt darauf schließen könnte, das meine Tochter eine zu hohe monatliche Leistung erhält und eine Neuberechnung in der Zukunft möglich sei.

Ich blicke ehrlich gesagt nicht mehr durch!

Besteht die Möglichkeit eines erfolgreichen Widerspruchs?
Mit welcher Argumentation?
Kann ein Widerspruch nicht zum Bumerang werden und die „Neuberechnung“ der Bezüge meiner Tochter nach sich ziehen?

Die Frist läuft, einen Widerspruch muß bis Ende der Woche verschickt werden.


Vielen Dank für eure Hilfe

Gruß und schöne Weihnachten.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Stichworte
grundsicherung, rücklagenverrechnung, widerspruch

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Grundsicherung / Erwerbsunfähigkeit derbarbar Grundsicherung - Sozialhilfe 6 14.12.2008 16:43


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 09:30 Uhr.


Verein für soziales Leben e. V.
sozialhilfe24

Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0