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Familie sonstiges Hier kann zu den übrigen Themen der Familienförderung diskutiert werden, etwa über das Mutterschaftsgeld.

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  #1  
Alt 09.08.2011, 00:49
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Standard Zwillinge in Anmarsch, wie geht es weiter?

Hallo Forum,

wir (meine Freundin) sind schwanger und bekommen gleich zwei süße Mäuse

Und da stellt sich die Frage, wie es finanziell weiter gehen soll. Ich bin 29 und normal berufstätig (40h/Woche). Meine Freundin hat Nach paar Monaten ALG II einen neuen Job. Sie arbeitet da erst seit 2 Monaten und bekommt 750,-€ netto im Monat.
Wegen den Zwillingen wird sie nicht lange Arbeiten gehen können (doppelte Belastung), die Frage ist nun, was steht uns zu? Und ist es abhängig von dem was ich verdiene?

Lieben Gruß,
Marco
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  #2  
Alt 09.08.2011, 06:19
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Hallo,

was euch zusteht...Ich gehe mal davon aus, dass ihr zusammen wohnt...
Kindergeld, Elterngeld, evtl. Wohngeld oder Kinderzuschlag..

Gruß
Enibas
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  #3  
Alt 09.08.2011, 09:06
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Zitat:
Sie arbeitet da erst seit 2 Monaten und bekommt 750,-€ netto im Monat. Wegen den Zwillingen wird sie nicht lange Arbeiten gehen können (doppelte Belastung), die Frage ist nun, was steht uns zu? Und ist es abhängig von dem was ich verdiene?
Hi,

deine Frage hört sich eher danach an, was euch bereits vor der Geburt an finanz. Ausgleich zustände, falls deine Frau nicht bis zum normalen Mutterschutz arbeiten kann.

Du schreibst leider weder in welchem Monat deine Frau schwanger ist, noch ob sie es bereits dem Arbeitgeber mitgeteilt hat. Sie sollte dies schleunigst tun, da der Mutterschutz erst nach Kenntnisnahme des AG greift. Damit hat sie Kündigungsschutz nach MuSchG. Lediglich wenn sie einen befristeten Vertrag hat, würde er normal zur Frist auch enden.

Falls deine Frau ein Beschäftigungsverbot vom Arzt bekommt, erhält sie weiterhin ihr durchschnittliches Gehalt.

Falls sie lediglich krank geschrieben wird (AU), bekommt sie 6 Wochen vom Arbeitgeber Lohnfortzahlung, danach Krankengeld (ca. 67 %) von der Krankenkasse. Ihr Krankengeld wäre nicht abhängig von deinem Gehalt.

Falls sie vom Arzt keine AU/Beschäfigungsverbot bekommt sondern ihr lediglich in Eigenregie entscheidet, dass sie nicht länger arbeiten soll, hat sie ein ausserordentliches Kündigungsrecht gegenüber ihrem Arbeitgeber. Bei Eigenkündigung tritt aber m.W. nach eine 3-monatige Sperre des ALGI ein (wäre zu prüfen, ob das bei Schwangerschaft ebenfalls eintritt). Für ALGI bräuchte sie aber eine Mindestanwartschaft und müsste zur Vermittlung in Arbeit bereit sein.

Ob ALGII gezahlt würde hinge insbesondere von der Höhe deines Einkommens ab und es gäbe normalerweise auch eine Sanktion von 30 % wegen Eigenkündigung.

Die vom Vorposter genannten Sozialleistungen hängen z.T. von eurem/deinem Einkommen ab, insbesondere wird das Elterngeld nach dem Verdienst des Elternteils gerechnet, der in Elternzeit geht. Wohngeld ist abhängig vom Gesamteinkommen sowie der Wohnung. Kinderzuschlag ist ebenfalls abhângig von eurem Gesamteinkommen.

LG,
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  #4  
Alt 09.08.2011, 10:14
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Beiträge: 2
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Hallo Ihr Zwei,

vielen Dank für eure Rückmeldung.

Wir wohnen im selben Haushalt. Meine Freundin ist anfang dritten Monats. Hat es einfluss auf Förderung/Unterstützung ob wir verheiratet sind oder nicht?

Meine Freundin wird in Elternzeit gehen. Vorraussichtlich für zwei Jahre. Was steht einem in welcher Höhe zu?



Ich freue mich riesig auf die zwei Kleinen. Doch ich mache mir zur Zeit viele Gedanken:
- Sie fällt Arbeits-/Gehaltstechnisch aus
- Zwillinge = doppelte Belastung
- neues Auto muss her und bezahlt werden
- Babyausstattung x 2
- wie soll ich für ein Eigentum sparen können

usw...



Lieben Gruß,
Marco
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  #5  
Alt 09.08.2011, 11:49
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Beiträge: 179
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Zitat:
Hat es einfluss auf Förderung/Unterstützung ob wir verheiratet sind oder nicht?
Nein!

Zitat:
Meine Freundin wird in Elternzeit gehen. Vorraussichtlich für zwei Jahre. Was steht einem in welcher Höhe zu?
Während der Elternzeit kann man Elterngeld beantragen. Normalerweise für 12 Monate (zzgl. 2 Monate, wenn der Partner diese zusätzlich nimmt. Geht auch in Teilzeit bis max. 30 Stunden!). Elterngeld kann auch halbiert werden, dann hat man doppelte Zeit Anspruch.

Elterngeld wird nach durchschnittlichem Einkommen der letzten 12 Monate desjenigen gerechnet, der in Elternzeit geht (d.h. deiner Frau). Dabei werden einige Monate nicht gerechnet (z. B. Monat der Geburt, Monate, in denen Krankengeld etc. bezogen wurde). Ihr solltet jedoch mindestens 600€ Elterngeld für die Zwillinge bekommen. Zur genauen Berechnung mal einen Elterngeldrechner im Internet benutzen! Zzgl. 184€ Kindergeld je Kind.

Zitat:
Ich freue mich riesig auf die zwei Kleinen. Doch ich mache mir zur Zeit viele Gedanken:
- Sie fällt Arbeits-/Gehaltstechnisch aus
- Zwillinge = doppelte Belastung
- neues Auto muss her und bezahlt werden
- Babyausstattung x 2
- wie soll ich für ein Eigentum sparen können
Wegen der Zwillingsbelastung mal bei der Krankenkasse bzw. sozialen Einrichtungen wie Caritas oder Diakonie nach Hilfen fragen. Ebenso wegen der Babyausstattung.

Neues Auto und Sparen für Eigentum ist dann leider Privatsache, dafür gibt es keinerlei Unterstützung.
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