| |
| |||||||
| Familie sonstiges Hier kann zu den übrigen Themen der Familienförderung diskutiert werden, etwa über das Mutterschaftsgeld. |
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Ansicht |
|
#1
| |||
| |||
| Hallo, es ist zwar noch nicht soweit , aber ich mache mir trotzdem schonmal Gedanken. ich wohne in einem kleinem Ort , wo wir auch bleiben möchten. ich bin getrennt ( wohne derzeit noch im eigenen Haus, welches wir aber auf kurz oder lang nun verkaufen müss(t)en) Ich beschäftige mich seit langem mit dem Immobilienmarkt und deren Mietangeboten. Also wir sind zu dritt , ich (34) meine Tochter (13) meine Tochter (4) Ich würde meinen wir brauchen eine 4 - Zimmer Wohnung . Ich kann unmöglich meine beiden Kinder in ein Zimmer zusammen stecken. Es gibt hier im Ort keine 4-Zimmer wohnungen , oder es ist so, sie sind teurer als unsere monatliche Hausabtragung. Muss ich mein Haus dann auch verlassen ( hatte in einem anderen Thread etwas genauer meine situation erklärt) mir ist eigentlich klar das wir das haus verkaufen müssen - aber wohin sollte ich dann??? In eine Wohnung die viel teuer wäre??? Könnte das Amt verlangen ( falls man bis dahin noch darauf angewiesen wäre) mir eine 3 Zimmer wohnung zu nehmen? die hier alle so um die 60 qm meter liegen und auch nicht viel günstiger sind als die 4 zimmer wohnungen.. ich weiss das mir mit 2 kindern 75 qm zustehen, jetzt haben wir 120 davon sind aber 2 Räume ebenerdiger kellerräume(bzw.lagerräume- nicht so als zimmer zu bewohnen) |
|
#2
| ||||
| ||||
| 4 Zimmer für 3 Personen? Ich verstehe ja, dass es euch bisher bei dem Verdienst deines Mannes usw. gut ging. Aber von dem hohen Ross musst du jetzt runterkommen. 3 Personen = 3 Zimmer. Du kannst z. B. im Wohnzimmer schlafen, indem du dort eine Schlafcouch hinstellst. Und auch die beiden Kinder in ein Kinderzimmer: das ist ja nun wirklich nicht abwegig. Bei vielen Familien im unteren Lohnniveau ist das durchaus üblich. Turtle |
|
#3
| ||||
| ||||
| Warum nicht, wir hatten sogar zu dritt nur ein KiZi.
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
|
#4
| ||||
| ||||
| Ich kann ja noch irgendwie verstehen, daß man für die Kinder je ein Zimmer möchte. Aber dann muß man selber sich halt im Wohnzimmer einrichten und auf einen "Salon" verzichten. Ich staune mal wieder über die Ansprüche |
|
#5
| |||
| |||
| Wenn du eine Wohnung mit 75qm und angemessener Miete findest, ist es egal ob sie 2 oder 4 Zimmer hat. Größe und Miethöhe müssen angemessen sein. |
|
#6
| ||||
| ||||
| Zitat:
Soll ja schliesslich von der Solidargemeinschaft gezahlt werden . ., da sind die Ansprüche gleich höher als bei Selbstzahlern - ist doch immer die gleiche Leier . . ![]() HARKE
__________________ # LEBEN UND LEBEN LASSEN # |
|
#7
| |||
| |||
| Außerdem stehen Dir keine 75 qm zu. 75 qm sind das MAX. angemessene. Es darf auch weniger sein. |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Alleinerziehend / Alleinstehend Fahrtkosten Kinder Umgangsrecht | killerfalke | Hartz IV 4 - ALG II 2 | 13 | 26.04.2011 17:59 |
| Alleinerziehend / Alleinstehend Warum nicht ein Zimmer mehr?? | leo-lu2 | Kosten der Unterkunft | 2 | 01.03.2011 14:31 |
| Alleinerziehend / Alleinstehend Studierende Kinder in Bedarfsgemeinschaft? | Malchatun | Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft | 8 | 11.06.2010 14:26 |
| Alleinerziehend / Alleinstehend Warum Müssen Meine Kinder Mich Finanzieren?? | Pati982 | Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft | 8 | 04.01.2010 14:18 |
| Kind / Kinder Inwiefern werden Kinder bei Wohnungsgröße nicht berücksichtigt? | nicky09 | Kosten der Unterkunft | 2 | 10.10.2009 23:37 |