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Familie sonstiges Hier kann zu den übrigen Themen der Familienförderung diskutiert werden, etwa über das Mutterschaftsgeld.

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  #1  
Alt 10.02.2010, 18:22
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Frage Wohnungskontrolle beim Kindsvater

Habt Ihr einen Rat?
Die Eltern des Kindes leben seit einem Jahr getrennt. Der Vater blockt total ab und spricht nicht mit seiner ehemaligen Partnerin. Er lässt Sie nicht in die Wohnung. Meine Frage: kann eine Mutter den Vater auffordern die Wohnung zu zeigen, bevor das Kind zum Papawochenende kommt?
Es steht der begründete Verdacht, dass die Wohnung nicht die Ordnung hat, die bei einem Kind vorherschen müsste.
Welche Möglichkeiten hat die Mutter?
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  #2  
Alt 11.02.2010, 07:51
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Ort: Hinter den 7 Bergen...
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Hallo,
nein das Recht hat die Mutter nicht. Solange es dem Kind gut geht ( wíe alt ist es denn ) kann die Mutter nicht den Umgang in der Wohnung verhindern nur weil es dort vielleicht nicht ihren Vorstellungen entspricht.

Gruß
Enibas
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  #3  
Alt 28.02.2010, 20:05
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Böse

hallo,
zum glück kann die mutter keine wohnungsdurchsuchung machen - wäre ja noch schöner.
wenn berechtigte zweifel an der eignung des vaters bestehen, nach einigen besuchen des kindes, kann dann u.u das jugendamt eingeschaltet werden.


zum glück gibt es solche regelungen nicht das irghendwelche rollkomandos bei einem vater / mutter vor der tür und unter vorgeschobenen heheren absichten wohnungsdurchsuchungen durchführen


HARKE
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  #4  
Alt 01.03.2010, 10:47
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Wenn der begründete Verdacht steht, sollte sich die Mutter an das Jugendamt wenden.
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  #5  
Alt 13.03.2010, 10:29
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Zitat:
Zitat von Enibas Beitrag anzeigen
Hallo,
nein das Recht hat die Mutter nicht. Solange es dem Kind gut geht ( wíe alt ist es denn ) kann die Mutter nicht den Umgang in der Wohnung verhindern nur weil es dort vielleicht nicht ihren Vorstellungen entspricht.

Gruß
Enibas
Sorry, konnte lange nicht reinschauen, danke für die Antwort.
Der Vater geht liebevoll mit dem 2 1/2 jährigen Sohn um. Leider bekommt der Vater die Wohnung nicht in den Griff. Er hat ein echtes Problem. Das Kind kann an viele Sachen,die nicht in Kinderhände gehören, daher die Frage.
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  #6  
Alt 14.03.2010, 06:56
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Beiträge: 262
Idee

eventuell hilft ein offenes klärendes gespräch mit dem kindvater ?



HARKE
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  #7  
Alt 14.03.2010, 10:19
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Beiträge: 908
Standard Jugendamt

oder dem Jugendamt genau das sagen, Vater
geht mit dem Kind liebevoll um, Wohnung ist
ein Problem.
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  #8  
Alt 14.03.2010, 19:27
Benutzerbild von edy
edy edy ist offline
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Beiträge: 613
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Hallo Kaessi,

Zitat:
Das Kind kann an viele Sachen,die nicht in Kinderhände gehören, daher die Frage.
Und wer stellt sicher das nach einer "Wohnungsbesichtigung" das Kind
nicht doch an diese "Sachen" kommt?

Wenn er doch ein liebevoller Vater ist,dann wird er doch auch wissen,
was gut für das Kind ist oder was schädlich ist.

lg
edy
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Stichworte
kindsvater, wohnungskontrolle

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