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| Familie sonstiges Hier kann zu den übrigen Themen der Familienförderung diskutiert werden, etwa über das Mutterschaftsgeld. |
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#1
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| Wie sieht es aus, wenn eine Familie mit 2 Kindern hat, beide Kinder von der Oma 20.000 € Erben. Wird das Geld auf das Wohngeld als Einkkommen angerechnet ? Laut Einkommenssteuergesetz § 2 Abs. 1 und 2 ist es ja kein Einkommen. Zudem habe ich mal was gelesen, das der Antragsteller 60.000 € haben darf und jedes Familienmitglied 30.000 €. |
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#2
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| Was hat das Einkommenssteuergesetz mit dem Wohngeldgesetz zu tun und sieht das hier aus, als wäre es ein Wohngeldforum? Willst du die Frage jetzt einzeln zu jeder möglichen Sozialleistung in Deutschland stellen oder gibt es einen Sinn hinter deinen Fragen zu Erbe und Bafög, Erbe und Kiz, Erbe und Wohngeld usw?! Turtle |
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#3
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| sonst würde ich nicht FRAGEN |
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#4
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| Dann solltest du dir ein Wohngeldforum suchen. Turtle |
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#5
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| Wohngeld gibt es weiter, da das Erbe kein Einkommen ist. Aber die Zinsen daraus sind Einkommen und sollten dringend gemeldet werden. |
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#6
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| diese Antwort erhalten: Das Erbe wird als Zufluss gerechnet, da es innerhalb des Bezugzeitraumes als Zufluss zu rechnen ist ?? Wenn das so ist. Dürfte das Geld och bei einem Neuen Antrag dann nicht mehr als Zufluss sondern als Vermögen gelten ?? Die Zinsen würde ich melden, keine Frage. Es geht nur darum ob es nun Einkommen ist oder nicht. Wobei, wenn das Geld von der Verstorbenen Oma auf mein Konto überwiesen wird und ich es abhebe und unter das Kopfkissen lege, es ja gar keine Zinseinnahmen geben würde. Geändert von wurzel122 (07.03.2010 um 09:50 Uhr) Grund: . |
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#7
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| Nochmal: hier ist kein Wohngeldforum. Wobei die Antwort stark danach klingt, dass man dir die Rechtslage bei ALG 2 Bezug geschildert hat. Und nicht bei Wohngeldbezug. Turtle |
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