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| Familie sonstiges Hier kann zu den übrigen Themen der Familienförderung diskutiert werden, etwa über das Mutterschaftsgeld. |
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#1
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| Hallo ihr ![]() Ich bin seit diesem Juni zum ersten Mal Mama geworden und habe die Elternzeit für 1x 12 Monate gewählt. Danach käme ich im Normalfall ins ALG I, weil ich von meinem letzten Arbeitgeber nicht übernommen wurde, is ja klar, wer übernimmt schon eine befristet eingestellte Schwangere?! Jetzt sind mein Mann und ich am überlegen, ob wir nun doch schon jetzt ein Geschwisterchen machen sollten, oder noch warten. ![]() Prinzipiell stünde dem nichts im Weg. Unser Söhnchen ist gesund und munter, wir beide auch. Mein Mann hat einen festen Job. Aber jetzt ist die Frage. Ich beziehe bis Mai 2011 noch Elterngeld, danach beziehe ich ALG I, es sei denn, ich find doch noch nen Job.. (bewerbe mich ja jetzt schon mal, man kann ja nie wissen, ob es doch klappt mit nem Job )So... was ist aber, wenn wir in naher Zukunft doch schwanger werden würden, was hätten wir für finanzielle Möglichkeiten? Elterngeld, wenn ich das beantrage, was würde ich denn da bekommen? Also zur Aufklärung. Ich habe von März 2009 bis einschl. Februar 2010 nen Vollzeitjob gehabt. Danach war ich 1 1/2 Monate arbeitsuchend gemeldet und dann ging ich schon in den Mutterschutz. Nunja, und danach bekam ich (bis eben jetzt) Elterngeld. Wird dann die Mindestgrenze von 300,- € berechnet? Weil bis zum Antrag wären ja 12 Monate mit Elterngeld- bzw. ALG I- Bezug... und das wird ja nicht zur Verrechnungsgrundlage herangenommen, oder? Aber was ist, wenn das so ist und ich schlag das aber aus, also mach keine Elternzeit, sondern beziehe die 12 Monate ALG I, da muss ich aber für den Arbeitsmarkt verfügbar sein, stimmts? *Hach* Man muss halt heutzutage viel mehr vorher überlegen, was man tut... wir wollen ja auch, dass das finanzielle gewährleistet ist, und auch so, dass man gut davon leben kann... Man möchte seinem Kind/ seinen Kindern ja auch ab und zu mal was gönnen...Also für eure Antworten wäre ich sehr dankbar ![]() Liebe Grüße! |
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#2
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| Zitat:
Ach ja, stellst du dich dem Arbeitsmarkt nur noch Teilzeit zur Verfügung, bekommst du auch nur anteilig ALGI.
__________________ Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank. |
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#3
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| Nette Signatur ![]() Also dann weiß ich ja da schon mal bissl mehr bescheid... ![]() Wegen dem Teilzeit und dann auch nur nen Teil ALG I wusste ich schon, aber danke trotzdem! ![]() Dann weiß ich ja, dann ich mit den 300€ rechnen kann und eben 2x Kindergeld, sollte es denn so sein.. naja... is ja auch noch völlig okay.. mal schauen, was wird... ![]() Falls noch andere etwas schreiben wollen, i-welche Tipps o so, gerne einfach schreiben! Grüße |
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| Stichworte |
| alg i, elterngeld, schwanger |
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