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Familie sonstiges Hier kann zu den übrigen Themen der Familienförderung diskutiert werden, etwa über das Mutterschaftsgeld.

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  #1  
Alt 12.01.2012, 12:25
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Beiträge: 1
Frage Was kann ich beantragen?

Hallo an alle,

habe vor ner Woche erfahren, dass ich ungeplant schwanger bin in der 7. Woche. Mein Freund und ich haben uns entschieden das Kind zu bekommen.
ET 15.09.2012.

Aber finanziell sieht es nicht gerade rosig aus. Ich habe gerade erst meine Ausbildung beendet und habe "nur" einen befristeten Arbeitsvertrag bis Ende Juni.

Mein Freund wird mir Kindesunterhalt bezahlen, aber aus verschiedenen Gründen können wir nicht zusammen ziehen.

Was kann ich denn alles beantragen? Wenn ich ab Juli arbeitslos bin bekomme ich da ja erstmal ALG1 bis ich in den Mutterschutz gehe oder? Aber steht mir dann auch wohngeld zu? Werde ja nicht viel ALG1 bekommen...

Muss ich nach der Geburt HarzIV beziehen, wenn ich nicht sofort wieder arbeiten gehen möchte oder steht mir Kindergeldzuschlag zu?

Oh je ich hab gar keine Ahnung. Vielen Dank schonmal für alle Antworten.

Liebe Grüße,
milbona
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  #2  
Alt 12.01.2012, 12:28
Benutzerbild von gfr
gfr gfr ist offline
Moderator
 
Registriert seit: 04.03.2009
Beiträge: 2.775
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Dein Freund zahlt nicht nur Kindesunterhalt, sondern ist auch Dir zum Unterhalt verpflichtet.

Des weiteren erhälst Du nach der Geburt des Kindes Eltern- und Kindergeld.
__________________
Viele Menschen sind zu gut erzogen, um nicht mit vollem Mund zu sprechen, aber sie haben keine Bedenken, es mit leerem Kopf zu tun.
(Orson Welles)

Wenn der Deutsche hinfällt, dann steht er nicht auf, sondern schaut, wer schadenersatzpflichtig ist.
(Kurt Tucholski)
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  #3  
Alt 12.01.2012, 15:42
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.987
Standard

Zitat:
Mein Freund wird mir Kindesunterhalt bezahlen, aber aus verschiedenen Gründen können wir nicht zusammen ziehen.
Was für Gründe wären das und welches Einkommen hat dein Freund? Wenn ihr euch gemeinsam für das Kind entschieden habt und auch dafür, dass du es erziehst: was zahlt er dir dafür, dass du sein Kind erziehst?

Turtle
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  #4  
Alt 12.01.2012, 15:49
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 01.12.2008
Beiträge: 959
Standard Betreuungsunterhalt

ab sechs Wochen vor der Geburt bis zum 3. Geburtstag des
Kindes zahlt er Dir ja den Betreuungsunterhalt
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