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Familie sonstiges Hier kann zu den übrigen Themen der Familienförderung diskutiert werden, etwa über das Mutterschaftsgeld.

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  #1  
Alt 19.02.2010, 11:58
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Registriert seit: 27.01.2010
Beiträge: 7
Standard schwanger!was beantragen und was bekommen??

also ich bin 24 und schwanger!termin ist mai!ich bin noch mit den vater des kindes zusammen aber wir wohnen getrennt und beziehen beide hartz 4!nun meine frage
1. was bekomm ich an elterngeld und wird das mit angerechnet?
2. wird das kind mit in meine wohnung gerechnet?also momentan bekomm ich 239 euro für meine wohnung und bezahle aber 426 euro!(bin umgezogen und das amt hat mir das aber nicht genehmigt!von 1 raum in 3 raum wohnung)
3. in wie fern wird evtl der vater des kindes mit reingerechnt obwohl wir micht zusammen leben?oder ist das egal und ist erst thema wenn er bei mir wohnt?
4. gibt es sonst noch gelder die zu beantragen sind ausser kindergeld und erstausstattung?
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  #2  
Alt 19.02.2010, 13:01
Benutzerbild von Mandy
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Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 6.578
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Dazu findest Du jede Menge, wenn Du die Suchfunktion des Forums benutzt! Hatte ich Dir übrigens schonmal gesagt, dass zuerst die Suchfunktion genutzt werden soll: Babyerstaustattung/umstandskleidung/küche
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
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  #3  
Alt 19.02.2010, 17:03
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Beiträge: 7
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habe ich getan und keine passende antwort für so manche fragenb gefunden sonst würde ich nicht fragen
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  #4  
Alt 19.02.2010, 17:58
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Beiträge: 2.047
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Zitat:
1. was bekomm ich an elterngeld und wird das mit angerechnet?
300 Euro Elterngeld, wird nicht angerechnet.

Zitat:
2. wird das kind mit in meine wohnung gerechnet?also momentan bekomm ich 239 euro für meine wohnung und bezahle aber 426 euro!(bin umgezogen und das amt hat mir das aber nicht genehmigt!von 1 raum in 3 raum wohnung)
Nicht jede Kommune steht einem Neugeborenen gleich 15qm Wohnfläche zu.
Die Frage kann dir also nur die entsprechende Arge beantworten.
Wobei es aber so ist, das du in der Wohnung schon bist und die Chancen gut sind das du in der KDU in die angemesseneheit für 2 Personen kommst.

Zitat:
3. in wie fern wird evtl der vater des kindes mit reingerechnt obwohl wir micht zusammen leben?oder ist das egal und ist erst thema wenn er bei mir wohnt?
Er muß Unterhalt für das Kind und Betreuungsunterhalt für dich zahlen.

Zitat:
4. gibt es sonst noch gelder die zu beantragen sind ausser kindergeld und erstausstattung?
Kindesunterhalt vom Vater ab Geburt
und Betreuungsunterhalt für dich spätestens ab Mutterschutz.
Ist der Vater nicht Leistungsfähig beim Juigendamt Unterhaltsvorschuss beantragen.
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  #5  
Alt 19.02.2010, 20:20
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danke für die antwirten!aber muss der vater trotz das wir zusammen sind aber nicht zusammne leben unterhalt bezahlen??
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  #6  
Alt 19.02.2010, 20:30
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NATÜRLICH! Es gibt nur 2 Möglichkeiten: Zusammenleben und KEIN BARunterhalt oder GETRENNTleben und BARunterhalt!

Man kann sich nicht die Rosinen aus dem Brei picken!

Turtle
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  #7  
Alt 20.02.2010, 11:56
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aha aber das muss dan nicht übers amt laufen wenn er mir unterhalt bzw den kind unterhalt bezahlt!das kann ich mit ihm selber abklären oder??
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  #8  
Alt 20.02.2010, 13:27
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Kindesunterhalt geht nach Richtlinie Düsseldorfer Tabelle.
Zahlt er weniger, wird er nachweisen müssen das er nicht mehr zahlen kann.
Bzw. forderst du den zustehenden Unterhalt nicht ein kann er dir fiktiv beim ALGII angerechnet werden.
Unterhalt geht vor ALGII und daher ist der vorranig einzufordern.
Zahlt er nicht freiwillig kannst du dir Hilfe beim Jugendamt holen.
Ist er nicht leistungsfähig geht das Jugendamt mit dem Unterhaltsvorschuss in Vorleistung und für ihn läuft das dann als Schulden auf.
Unterhalt sowie Unterhaltsvorschuss sind beide voll anrechenbar auf ALGII.

Dir ist er zum Betreuungsunterhalt verpflichtet, da du ja wegen der Schwangerschaft / Kind nicht selber für deinen Unterhalt sorgen kannst.
Auch das ist eine vorranige Leistung und wird aufs ALGII voll angerechnet.

Zieht ihr zusammen ist er nicht zum Barunterhalt verpflichtet.
Es wird sein Einkommen auf den gemeinsamen Bedarf, abzüglich Freibeträge angerechnet und der evtl. offene Rest mit ALGII aufgestockt.
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  #9  
Alt 20.02.2010, 16:05
Benutzerbild von Turtle1972
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Zitat:
aha aber das muss dan nicht übers amt laufen wenn er mir unterhalt bzw den kind unterhalt bezahlt!das kann ich mit ihm selber abklären oder??
Warum soll es denn nicht übers Amt laufen? Wenn du ALG 2 willst, wird die ARGE auf alle Fälle prüfen, ob Unterhalt geleistet werden muss bzw. ob der vereinbarte Unterhalt auch wirklich dem entspricht, was er wirklich zahlen kann oder muss.

Wenn du das nicht möchtest, dann muss er euren Lebensunterhalt eben voll bezahlen.

Turtle
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  #10  
Alt 23.02.2010, 21:16
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also so wie es aussieht wollen wir doch zusammen ziehen!steht uns mit kind dann eine 3 raum wohnung zu?hab mal gehört das ein kind erst ab 3 jahren anspruch auf ein zimmer hat!
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