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Familie sonstiges Hier kann zu den übrigen Themen der Familienförderung diskutiert werden, etwa über das Mutterschaftsgeld.

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  #1  
Alt 22.11.2011, 17:53
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Standard Private Krankenversicherung?

Muss sich ein Hartz4-Empfänger, der aber aufgrund des Einkommens seines Ehegatten keine Geldleistung erhält (also eigentlich kein Hartz4-Empfänger ist!) freiwillig oder privat krankenversichern?
Ehegatte ist als Beamter privatversichert.

Was ist dann mit der gesetzlichen Rentenversicherung?

Danke!
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  #2  
Alt 22.11.2011, 18:26
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.987
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"HartzIV-Empfänger" (so es sie überhaupt gäbe) ist man nur, wenn man Arbeitslosengeld 2 erhält. Wenn du keines erhältst, dann bist du kein ALG 2 Empfänger. Entsprechend bist du hier im völlig falschen Forum. Für Krankenkassen gibt es sicherlich noch andere Foren.

Turtle
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  #3  
Alt 22.11.2011, 19:16
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Registriert seit: 22.11.2011
Beiträge: 4
Daumen runter

Wusste nicht, dass sich hier nur ein elitärer Kreis äußern darf?
Hab ich in den Teilnahmebedingungen nämlich gar nicht gelesen!

Trotzdem ist die Frage für mich wichtig, und ich bitte daher, dass nur die posten, die mir und anderen Forum-Mitgliedern qualifizierte Antworten geben können! Danke.
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  #4  
Alt 22.11.2011, 19:19
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.987
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Hä? Willst du es nicht verstehen? Wir beschäftigen uns in diesem Forum überhaupt nicht mit Krankenversicherung!!!! Steht da oben irgendwo irgendwas von Krankenversicherung?!

Oder fragst du beim Fleischer nach, ob man Hosen mit Kreuzstich oder Steppstich näht?!

Turtle
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  #5  
Alt 22.11.2011, 19:38
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Registriert seit: 24.02.2010
Beiträge: 179
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Hi FraWe,

wie kommst du auf die Idee, dass du Hartz 4 Empfänger ohne Leistung bist. Du würdest ja mit deinem Partner zusammen als BG berechnet. Und wenn dieser zu viel verdient, bist du auch kein Hartz 4 Empfänger.

Du kannst zwar evtl. als "arbeitssuchend" gemeldet sein aber damit wärst du noch lange kein Hartz 4 Empfänger.

Wenn dein Ehegatte Beamter ist, hättest du als nicht erwerbstätige normalerweise schon Anspruch durch seine Beihilfskasse mitversichert zu werden.

Mich wundert nur, dass er als Beamter so etwas grundlegendes nicht weiss. Seid ihr noch nicht so lange verheiratet oder bist du noch nicht so lange ohne Einkommen?

Tschuldigung, aber das hört sich alles etwas verworren an.

LG,
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  #6  
Alt 22.11.2011, 19:47
pAp pAp ist offline
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Registriert seit: 28.11.2008
Ort: NRW
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Zitat:
Zitat von Entsetzte_Ehefrau Beitrag anzeigen
Wenn dein Ehegatte Beamter ist, hättest du als nicht erwerbstätige normalerweise schon Anspruch durch seine Beihilfskasse mitversichert zu werden.
Und? Die Frage zielt in Richtung Krankenversicherung.
Du weisst schon, dass die Behilfe nnur ca. die Hälfte der Kosten nimmt und man für den Rest eine Krankenversicherung benötigt? Es gibt bei Beamten keine Familienversicherung, ein nicht pflichtversicherter Ehegatte kostet echtes Geld.

Zitat:
Zitat von Entsetzte_Ehefrau Beitrag anzeigen
Mich wundert nur, dass er als Beamter so etwas grundlegendes nicht weiss.
Mich wundert eher, dass Du Beamte für allwissend hältst. Den Feuerwehrmann mal eben die Steuererklärung ausfüllen lassen, mit den Polizeibeamten mal kurz 'ne Baugenehmigung durchgehen.
Skurril...
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  #7  
Alt 22.11.2011, 20:53
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Beiträge: 4
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Danke Pap! Ein Sachverständiger!

Ich versuche es nochmal einfacher:
Muss sich, wenn das ALG I wegfällt, der Ehegatte eines/r Beamten teuer freiwillig bzw privat versichern?

D.h. er büßt dann nicht nur das ALG I ein, sondern hat dann ohne eig.Einkommen zusätzlich noch teure Beiträge zu zahlen?
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  #8  
Alt 22.11.2011, 21:05
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Hi,

das hängt von Deinem eigenen Status als Verischerte ab, wenn DU als ALG I Empfängerin und zuvor in der gesetzlichen Krankenversicherung warst, kannst Du wohl dort bleiben. Selbst zahlen mußt Du aber auf jeden Fall.
Erkundige Dich bei der bisherigen Versicherung.
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  #9  
Alt 22.11.2011, 21:08
pAp pAp ist offline
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Zitat:
Zitat von FraWe Beitrag anzeigen
D.h. er büßt dann nicht nur das ALG I ein, sondern hat dann ohne eig.Einkommen zusätzlich noch teure Beiträge zu zahlen?
Ja. So sind sie nun mal, die "Privilegien" der Beamten...
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  #10  
Alt 22.11.2011, 21:15
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Beiträge: 4
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Also werden meine schlimmsten Befürchtungen wahr!

Vielen Dank, Pap
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