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| Familie sonstiges Hier kann zu den übrigen Themen der Familienförderung diskutiert werden, etwa über das Mutterschaftsgeld. |
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#1
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| Hi, meine Situation ist etwas kompliziert und passt in keine Kategorie so richtig rein. Ich hoffe, dass mir hier jemand helfen kann. Die Situation ist folgende: Ich habe die letzten Jahre im Ausland gelebt und gearbeitet. Mein deutscher Arbeitgeber hat Arbeitslosenversicherung gezahlt und ich habe auf ALG I ohne Wartezeit Anspruch (ueber den Teil bin ich mir sicher). Mein Mann kommt aus einem nicht-EU Land, dass ein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland hat und hat ausserdem die britische Staatsbuergerschaft. Wir haben im Ausland (EU) geheiratet. Zur Zeit leben wir in den USA, da mein Mann hier studiert. Da ich schwanger bin und meine KV die Kosten fuer Schwangerschaft und Geburt nicht uebernimmt, wollen wir im Mai nach Deutschland umziehen. Ich habe momentan ein paar Bewerbungen in Deutschland laufen und hoffe, dass ich noch was finde, bevor meine Schwagerschaft sichtbar wird. Falls das nicht klappt, moechte ich sobald wie moeglich nach der Geburt arbeiten, da mein Mann zwar hochqualifiziert ist, aber er wahrscheinlich nicht gut genug Deutsch spricht, um sofort Arbeit zu finden. Meine Fragen: Kann mein Mann Elterngeld beantragen? Hat er Anspruch auf sonstige Sozialleistungen in Deutschland? Falls ich keine Arbeit finde und Elterngeld beantrage- dient das ALG I als Grundlage zur Berechnung? Kann mein Mann in Deutschland ueber mich krankenversichert werden? Ist es richtig, dass er als EU-Buerger keinerlei Arbeitserlaubnis braucht und nach Anmeldung auch selbstaendig arbeiten kann? Habe ich, falls ich nicht arbeite (ALG I, Mutterschutz, Elternzeit), ausser der KV und ALG I, Anspruch auf Sozialleistungen (z.B. Wohngeld)? Die Situation ist etwas unuebersichtlich, aber ich hoffe, dass mir jemand zumindest einen Teil der Fragen beantworten kann. Danke! |
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#2
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| Als Deutsche die mit einem EU-Bürger (UK) verheiratet ist sollte es keine Probleme mit dem Leben in Deutschland geben. Dein Mann dürfte, wenn Du AlG1 beziehst in Deiner gesetzlichen KV familienversichert werden. Beim Bezug von Elterngeld dürfte dies weiterhin gelten, wenn dieses Einkommen nicht reicht dürfte Wohngeld oder ggf. AlG2 möglich sein. Wenn Dein Mann hochqualifiziert ist könnte es sein, dass er auch mit geringen Deutschkenntnissen eine Arbeit findet. Softwareentwickler z.B. o.ä. werden in vielen Firmen auch so genommen werden und dann ggf. Deutsch on the Job lernen. Auf jeden Fall sollte er auch wenn kein Anspruch auf Gelder besteht sich in Deutschland beim Arbeitsamt melden und Deutschkurse besuchen. Ob auch er Eltergeld beziehen kann weiß ich nicht, aber wenn würde es sich wohl um den Mindestbetrag handeln (300 €) |
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| alg i, ausländer, schwangerschaft |
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