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| Familie sonstiges Hier kann zu den übrigen Themen der Familienförderung diskutiert werden, etwa über das Mutterschaftsgeld. |
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#1
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| Guten Abend.. hallo erst mal... habe lange nach antworten gesucht aber leider nichts gefunden.. also.. ich bin noch 17 jahre.. werde im feb. 2009 ..18 jahre.. will dann endlich zu meiner verlobten ziehen ( inoffiezielle verlobung)das sie seit 2 monaten eine eigene wohnung hat! Das problem ist, mein vater meinte heute zu mir ich darf nicht ausziehen wegen dem gesetzt weil ich erst mit 25 ausziehen koennte.. da meine ich so was redest du da ? nur wenn man sich nicht ernähren kann und so.. Ich habe mal alles ausgerechnet meine verlobte und ich bekommen dann ca. 1100€ im monat zusammen, mein lehrgeld und ihr lehrgeld plus kindergeld. was ich noch sagen muss sie ist schon 19 ![]() wir wollen auch sehr wahrscheinlich sommer 2009 heiraten.. meine frage ist halt .. hat mein vater da recht das ich dann erst mit 25 ausziehen kann? es heisst doch wenn man nicht fuer sich sorgen kann etc. ich habe eine ausbildung, das geld von mir und meine freundin reicht dicke! Freue mich sehr auf eure antworten M.F.G Painkiller |
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#2
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| So lange du kein Alg II willst, kannst du ziehen wohin du willst. Problematisch wird es erst, wenn du nach der Ausbildung alo und nicht verheiratet sein solltest. Dann würde man dich, solange du unter 25 bist, wieder an den Haushalt deiner Eltern verweisen können. Wenn du über 18 bist und nicht mehr im elterlichen Haushalt wohnst, kannst du BAB beantragen. Hier gibt es keinen Verweis auf die elterliche Wohnung. Allerdings wird das Einkommen der Eltern bzw. bei verheirateten des Partners angerechnet.
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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#3
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| vielen dank fuer die antwort^^ d.h wenn ich kein ALG 2 beziehe bzw. hartz4 kann ich ausziehen wann ich will mit 18 richtig oda? also dürfte es keine probleme geben..wenn ich nächstes jahr nicht heiraten sollte ist das auch dann nicht schlimm weil ich noch ca. knappe 2 jahre in der ausbildung bin vielen dank nochmal fuer die antworten M.F.G Painkiller Ps: würde mich natürlich noch über mehrere meinungen oda antworten freuen |
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#4
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| Die Einschränkung mit dem Auszug für unter 25-Jährige gibts nur im SGB II. Wenn Du keine entsprechenden Leistungen beziehst......wer sollte es Dir verbieten auszuziehen?
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#5
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| ja das versuchte ich ja meinem vatter beizubringen .. aber er wurde nur noch lauter und meinte die hartz4 stelle bzw. alg2 stelle würde mir das verbieten unter 25 auszuziehen! also brauche ich da keine angst zu haben das die mich zuhause festhalten? Mfg painkiller |
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#6
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| Die Arge kann dir den Auszug nicht verbieten, so oder so nicht. DAs einzige was sie kann, nichts zur neuen Miete beizutragen. Da du darauf eh nicht angewiesen bist........ und nix von der Arge willst, kann dir das auch egal sein. Das einzige was sein kann, das die Wohnung deiner Eltern nach deinem Auszug zu groß ist. Liebe grüsse - der nachtvogel - |
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#7
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| nene meine eltern haben keine wohnung wir haben ein haus da wohnen wir jetz schon 16 jahre drinn^^ das hört sich ja verdammt gut an.. habe mir die ganze zeit schon sorgen gemacht.. danke fuer die hilfe und fuer die antworten ihr habt mir sehr geholfen und mein gewissen erleichtert mfg painkiller |
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#8
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| Hallo, eigentlich wurde die Frage ja schon beantwortet, wollt aber trotzdem nochmal nachfragen. Also ich bin 18 im ersten Lehrjahr und möchte mit meinem Freund zusammenziehen. Meine Mutter bezieht ALG 2. Sie ist der festen überzeugung das ich während meiner Lehrzeit nicht ausziehen darf. Sprich wenn ich 21 bin und meine Lehre beendet habe, dürfte ich. Was ich für unlogisch halte, da ich mich mit meinem Freund allein finanzieren kann. Vermute ehr, das sie aus der Wohnung müsste, da sie dann zu groß ist, wenn ich augezogen bin. Nach den Antworten bisher zu urteilen hält mich kein Gesetz davon ab auszuziehen!?! Danke schonmal |
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#9
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| Zitat:
tun und lassen was du möchtest. Mit 18 ist man volljährig und braucht zum Auszug keinerlei Einverständnis. Die einzige Grundlage ist, das du kein ALGII oder Unterhalt von deinen Eltern beanspruchst. Sie sind dir bis zum Abschluss der Ausbildung Unterhaltspflichtig und können den AUCH in Unterkunft und Logis gewähren. Wenn du auf niemanden angewiesen bist, kannst du in der Tat tun und lassen was du möchtest. Ich hab z.B. mit 18 schon geheiratet und gemeinsam Haus gebaut. Wer könnte mich daran hintern, wenn ich das alles bereit mit meinen eigenen Geld finanziere ? Liebe Grüsse - der nachtvogel - |
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#10
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| Azubis sind gem. § 7 Abs. 5 SGB II vom ALG II-Bezug ausgeschlossen, jedenfalls wenn sie nicht mehr zu Hause wohnen. Sie kann ergänzend zur Ausbildungsvergütung BAB bei der Agentur für Arbeit beantragen, außerdem sollte die Mutter das Kindergeld an sie weiterleiten. Andi |
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| ausbildung, ausziehen |
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