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| Familie sonstiges Hier kann zu den übrigen Themen der Familienförderung diskutiert werden, etwa über das Mutterschaftsgeld. |
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#1
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| Hallo liebe User! Mit meinem Problem weiss ich wirklich nicht weiter. Vielleicht hatte jemand gleiche erlebt oder besser als ich weiss und kann mir sagen was zu tun ist. Also nach drei Jahren Scheidung habe ich jetzt einen festen Freund. Seit einem Jahr leben wir zusammen. Ich habe eine 6-jährige Tochter von meiner früheren Ehe und mein Freund ist auch geschieden und hat drei Kinder, die aber bei der Mutter geblieben sind. Also er zahlt auch den Unterhalt. Hier fängt das Problem an. Wir haben versucht Antrag auf Sozialhilfe und Wohngeld zu stellen, es wurde abgelehnt. Weil nähmlich laut Gesetzen in einer Lebenspartnerschaft muss der Mann für das Kind sorgen das gar nicht seins ist und dazu noch muss er Unterhalt an seine Kinder zahlen. Für die Schule muss ich nicht bezahlen, weil nur mein Einkommen verrechnet wird (ich studiere gerade und bekomme Bafög), als ob ich alleinerzihende Mutter wäre hat man mir in der Behörde gesagt, aber Mittagessen für die Kleine muss ich selbst bezahlen, weil kein Anspruch auf Sozialhilfe und Wohngeld für meine Tochter steht, weil nähmlich mein Freund muss für mein Kind sorgen (das heisst er bezahlt für sie die Miete und Lebensunterhalt). Ist das wirklich so, dass in einer Lebenspartnerschaft wird das "Stiefkind" zu dem Mann angerechnet, obwohl er Unterhalt an seine Kinder zahlt? |
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#2
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| Kurz und knapp: ja, das ist wirklich so. Turtle |
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#3
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| Bekommt Dein Kind keinen Unterhalt/Unterhaltsvorschuss oder Kindergeld? |
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#4
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| Mein Kind bekommt Kindergeld und Unterhaltsvorschuss. Aber es ist nicht ausreichend um alle monatliche Kosten zu bedeken (z.B. Miete). Und den Rest muss halt mein Freund für sie deken. Ist denn besser getrennt leben? |
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#5
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| Sicherlich ist es dann besser getrennt zu leben, wenn die Liebe nicht groß genug ist, die Zeit zu überstehen bis Du mit Deinem Studium fertig bist. |
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#6
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| Zitat:
das 180 Euro Unterhaltsvorschuss (6j.), 184 Euro Kindergeld und 113 Euro Bafögzuschlag für Kind unter 10j. dafür und fürn Lebensunterhalt nicht ausreichen ? Das sind immerhin 477 Euro. ich glaube kaum das da dein Freund noch viel drauflegen muß. |
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#7
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| Zitat:
"Aber es ist nicht ausreichend, um alle monatlichen Kosten zu decken (z. B. Miete). Und den Rest muss halt mein Freund für sie decken." Ein bisschen mehr Mühe bei der Rechtsschreibung dürfen wir von einer Studentin doch erwarten, oder? Turtle |
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#8
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| + alls was die 20€ Eigenanteil beim Mittagessen übersteigen. |
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| Stichworte |
| familie, lebenspartnerschaft, sozialhilfe, unterhalt, wohngeld |
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