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Familie sonstiges Hier kann zu den übrigen Themen der Familienförderung diskutiert werden, etwa über das Mutterschaftsgeld.

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  #1  
Alt 27.01.2009, 14:39
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Beiträge: 26
Standard Kinderbonus

Hallo zusammen,

es gibt neues zu vermelden. Mit dem Konjunkturpaket 2 ist auch der sog. Kinderbonus beschlossen worden. Beim Kinderbonus handelt es sich um eine eine Einmalzahlung von 100 Euro im Jahr 2009.
Positiv zu bewerten beim Kinderbonus ist die Tatsache, dass er nicht auf die Hartz IV Leistung angerechnet wird.
Unklar ist hingegen noch, ob der Kinderbonus auf den Kindesunterhalt anzurechnen ist. Man wird wohl davon ausgehen dürfen, dass eine hälftige Anrechnung auf den Unterhalt erfolgt.
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  #2  
Alt 27.01.2009, 15:28
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Beiträge: 3.298
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Mal ne Frage dazu...

Die Arge rechnet es nicht an!?
Beim Unterhalt wird es entweder ganz oder hälftig angerechnet!?

Könnte also für z.B. Familien mit 2 Kindern heissen, die gering über dem ALG2 Satz liegen, dass sie 1 Monat ins ALG2 rutschen?

Im Artikel steht, dass es hälftig angerechnet werden soll, da nicht nur der Barunterhaltspflichtige profitieren soll.
Wie sieht das mit UVG aus?
Da wird ja auch jegliche Kindergelderhöhung voll angerechnet.
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  #3  
Alt 27.01.2009, 19:06
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Beiträge: 15
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Hab da mal nun eine Frage.
Habe heute gehört, das es diese Einmalzahlung nun auf jeden Fall gibt, aber eben, das es evtl. auf´s Unterhalt angerechnet wird.
Nun muß ich gestehen, ich verstehe das nicht ganz.

Ich selber bin alleinerziehend, der Vater meiner Tochter zahlt keinen Unterhalt (Geringverdiener). Das Jugendamt hat die 72 Monate den Unterhaltsvorschuß gezahlt. Derzeit arbeite ich in 2 Jobs und beziehe zusätzlich ALG2. Haben wir da jetzt irgendwelche Nachteile wenn es wirklich angerechnet wird? Geht ja eigentlich nicht da ich ja keinen Unterhalt bekomme; oder?
Sorry für die blöde Frage, aber irgendwie stehe ich gerade auf dem Schlauch...
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  #4  
Alt 27.01.2009, 20:39
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 26
Standard Anrechnung des Kinderbonus auf den Unterhalt

Hallo,

es steht ja noch nicht fest, ob und in welcher Höhe der Kinderbonus auf den Kindesunterhalt angerechnet werden wird.

Eine Anrechnung würde bedeuten, dass der Kinderbonus als Einkommen des Kindes gewertet werden würde. Hätte das Kind also in einem Monat 100 Euro an Einkommen, so würde dies den Unterhaltsanspruch um 100 Euro verringern.

Ein Nachteil für das Kind würde somit nicht bestehen, aber eben auch kein Vorteil. Deshalb ist es nicht unwahrscheinlich,dass der Kinderbonus nur zur Hälfte als Einkommen des Kindes berechnet wird.

Aber wie gesagt, es ist noch alles offen.
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  #5  
Alt 14.02.2009, 14:24
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Beiträge: 1
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Sollte ich wirklich nur 50 Euro von diesem Kinderbonus erhalten,weil meinem Exmann die anderen 50 Euro "zustehen" fände ich das unverschämt.

Dieser Mensch hat seit 5-11(variiert von Kind zu Kind) Jahren seine Kinder nicht mehr gesehen,bzw denen die Tür vor der Nase zugeschlagen und zahlt für 3 Kinder sage und schreibe 102 Euro Unterhalt.
Wir werden ja noch schlimmer behandelt als Hartz IV Empfänger.Es wird Zeit das die Nichtzahlenden Väter/Mütter endlich in die Pflicht genommen werden und verpflichtet werden zum arbeiten.
Von mir aus Strassen mit der Zahnbürste fegen und das Geld bekommen dann die Kinder.
Schliesslich muss ich auch hart arbeiten um meine Kinder zu ernähren,dann soll der Vater es auch.Beide Elternpaare sind neu verheiratet,aber nur der neue Partner der mit den Kinder zusammenlebt ist denen gegenüber Unterhaltspflichtig,nicht aber der Partner von dem anderen Elternteil.Habe sogar schon den Petitionsausschuss angeschrieben,auch die schützen den nichtzahlenden Elternpart.
Da hilft nur noch eins,die grösste Zeitung in Deutschland die niemand liest,aber alle wissen was drin steht.Nach 12 Jahren kämpfen bin ich langsam am Ende,aber noch habe ich die Kraft Emails zu schreiben und zu kämpfen bis ich umfalle.
Noch nicht mal eine Anzeige hat geholfen,obwohl er eine Bewährungstsrafe mit Auflagen bekommen hat.Es ist unglaublich.


In Sachen Unterhalt und Co müsste der Deutsche Staat viel härter durchgreifen,und die Väter oder auch Mütter hart anpacken!!
Mir geht es nicht um die 50 Euro,aber ihm gönne ich nicht einen Cent!!

Es ist unglaublich was hier im Staat abgeht.
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  #6  
Alt 24.02.2009, 06:47
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Standard Nicht nachgedacht?

Zitat:
Zitat von Peter Beitrag anzeigen
Eine Anrechnung würde bedeuten, dass der Kinderbonus als Einkommen des Kindes gewertet werden würde. Hätte das Kind also in einem Monat 100 Euro an Einkommen, so würde dies den Unterhaltsanspruch um 100 Euro verringern.
Da dies nun feststeht, verringert sich der Unterhalt des Pflichtigen und in manchen Fällen muss die Arge dann eigentlich ausgleichen. Aber das kann doch nicht der Sinn dieser Zahlung sein.
Der Staat zahlt 100€ Kinderbonus. Davon bekommt die Mutter 100 und der Vater verringert seine Zahlung um 50€, die dann wiederum von der Arge aufgestockt werden. Die Arge zahlt dann indirekt noch einmal 50€ Bonus.

Irgendwie ist das doch nicht im Sinne des Erfinders und ungerecht gegenüber denen, die UVG oder keinen Unterhalt bekommen. Oder?

Es sei denn, die Arge würde vom Unterhaltsberechtigten verlangen, die Zahlung des hälftigen Kinderbonus direkt zu überweisen, so dass der Vater den Unterhalt nicht verringern muss, damit die Arge keine Mehrkosten hat. Ungerecht gegenüber anderen mit Kindern ist es aber immer noch.
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  #7  
Alt 04.03.2009, 13:18
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Beiträge: 1
Unglücklich

ich bin vater einer zwölfjährigen Tochter und zahle pünktlich den zustehenden unterhalt. ich bin mittlerweile verheiratet und habe mit meiner frau ein gemeinsames kind, 2 1/2 jahre alt.
meine gesamten überstunden, meine nachtschicht und meine schwerarbeiterzulage wird komplett angerechnet, d. h. ich muss 295 euro unterhalt für mein uneheliches kind zahlen und das, obwohl ich auch noch eine familie zu versorgen habe. meine mtl. fixkosten werden nicht mit in die berechnung bezogen, alles muss ich von meinem selbstbehalt bezahlen. und das ist wirklich nicht einfach. und trotzdem zahle ich, da ich möchte, dass es meinem kind gut geht und ich auch hoffe, das die zahlungen dem kind zugute kommen. trotz allem, versucht die Kindesmutter an noch mehr geld zu kommen, da sie schon seit jahren hartzvier bezieht und der unterhalt voll angerechnet wird. sie pfändet unrechtmäßig oder jagt mir gerichtsvollzieher auf den hals. alles mehr als nervenaufreibend. aber um jetzt auf den eigentlichen punkt zu kommen geht es mir um folgendes:
ich finde es gerecht, dass der kinderbonus zur hälfte an den unterhalt angerechnet wird...auch wir zahlende väter haben unsere rechte, wir werden schon genug ausgezogen und oft sogar fertiggemacht.
bedauernswert für mütter, die keinen unterhalt für ihre Kinder bekommen, sicherlich, aber deshalb sollte doch nicht der zahlende rest mitverurteilt werden!
Ob bei der Anrechnung an den Unterhalt die ARGE einspringt kann ich nicht beurteilen. Aber wenn ich von meinem logischen Verstand ausgehe, denke ich ist es unwahrscheinlich, da der Kinderbonus ja auch nicht an das HartzV angerechnet wird und das Kind ja durch die Unterhaltsminderung keine Einbußen macht, da noch die restlichen 50 EUR Bonus von dem anderen erziehungsberechtigem Elternteil bleibt.
Das gleiche Prinzip ist auch auf UVG-Leistungen anzuwenden. Da Unterhaltsvorschussleistungen nur im Mindestwert und nicht nach der Düsseldorfer Tabelle gezahlt werden und die Differenz dazu vom Kindesvater pfändbar ist, wird in diesem Fall der Kinderbonus nicht verrechnet. Aber genau weiß ich es nicht...auch dabei gehe ich von meinem Menschenverstand aus, aber wie es die Ämter nachher beurteilen... wer weiß...?
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  #8  
Alt 05.03.2009, 13:05
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Das "Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität inDeutschland" (Konjunkturpaket II) ist heute im Bundesgesetzblatt verkündet worden und tritt morgen in Kraft.

In den Art. 1 und 2 ist der Anspruch des Kinderbonus geregelt; im Art 5 die Nichtanrechnung auf Sozialleistungen und Unterhaltsvorschussleistungen nach dem UVG.

http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl109s0416.pdf

Im diesem Gesetz selbst ist die Anrechnung auf Unterhaltszahlungen nicht geregelt. Eine Anrechnung ergibt sich m.E. jedoch eindeutig aus § 1612b BGB.

Auch im Gesetzentwurf zum Konjunkturpaket II steht folgendes:
"Auf den Barunterhaltsanspruch von Kindern ist der Einmalbetrag in entsprechender Anwendung der Regelungen zur Berücksichtigung des Kindergeldes (§ 1612b BGB) anzurechnen."
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  #9  
Alt 05.03.2009, 13:55
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Ort: Bayern
Beiträge: 281
Standard Wo?

Zitat:
Im diesem Gesetz selbst ist die Anrechnung auf Unterhaltszahlungen nicht geregelt. Eine Anrechnung ergibt sich m.E. jedoch eindeutig aus § 1612b BGB.
Dann müsste es auch beim Unterhaltsvorschuss angerechnet werden und da sogar voll. Im Endeffekt würden dann 100€ fehlen und die Arge müsste draufzahlen. Ein guter Grund dafür, dass es eben nicht nach §1612 geht. Es ist keine Kindergeldzahlung, auch wenn es der einfacherheitshalber mit dem Kindergeld ausgezahlt wird, weil es der bekommen soll, der kindergeldberechtigt ist und das ist der Unterhaltsberechtigte.

Auch im Gesetzentwurf zum Konjunkturpaket II steht folgendes:
"Auf den Barunterhaltsanspruch von Kindern ist der Einmalbetrag in entsprechender Anwendung der Regelungen zur Berücksichtigung des Kindergeldes (§ 1612b BGB) anzurechnen."
Ein Entwurf...
__________________
Grüße vom Engel
http://www.sozialhilfe24.de/forum/gr...nd-vaeter.html
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  #10  
Alt 05.03.2009, 14:01
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Sorry, mein Fehler. Die Anrechnung auf den Barunterhalt steht in der Gesetzesbegründung zum Gesetzentwurf. Da der Art. 5 aber unverändert nun Gesetz geworden ist kommt man an der Gesetzesbegründung nicht vorbei.
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kinder, kinderbonus, kindesunterhalt

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