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Familie sonstiges Hier kann zu den übrigen Themen der Familienförderung diskutiert werden, etwa über das Mutterschaftsgeld.

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  #1  
Alt 27.12.2011, 22:14
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Standard Keine Erwerbsminderungsrente für 2 Monate, Hilfe zur Überbrückung?

Hallo zusammen, bin nicht sicher ob das Forum hier das richtige ist, falls nicht bitte ich darum den Beitrag zu verschieben , kenne mich leider mit dem Ganzen noch nicht aus. Zur Situation, mein Vater ist an Krebs erkrankt und das nun schon seit längerer Zeit und daher arbeitsunfähig und bekommt daher nun Erwerbsminderungsrente. Diese wurde im September beantragt, aber erst nach 2 Monaten hatten wir die Bestätigung und während der Zeit natürlich noch das Krankengeld bezogen. Nun wurde uns Mitgeteilt, dass mein Vater 2 Monate gar keine Rente bekommen wird, da wir das Krankengeld zurückzahlen sollen. Da wir allein mit der Rente schon knapp über null uns halten konnten, wissen wir nun gar nicht, was wir ohne das Geld machen sollen, durch den langen Krankheitsverlauf sind alle Reservern aufgebraucht. Mietzuschuss, Wohngeld, Lastenzuschuss wurde beantragt und abgelehnt, aber alles bevor wir wussten, dass wir nun 2 Monate komplett ohne Geld dastehen. Was kann man noch beantragen oder gibt es irgendeine Möglichkeit was zu tun? Vermögenswerte spielen dabei sicher auch eine Rolle. Auf den Namen von meinem Vater laufen 3 Autos und das Haus. Das Auto läuft auf meinen Vater damit wir Bafög für mich und meinen Bruder beantragen konnten, wobei nur mein Antrag bisher bewilligt wurde (Elternunabhängiges, weil ich nicht mehr Zuhause wohne). Meine Mutter bekommt ca. 700€ Netto. Bedeutet also für uns das wir uns nun für die zwei Monate tief verschulden müssten, wenn wir keine Lösung finden (Leider wurden alle Zeilenumbrüche entfernt, die den Text lesbar machen)
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  #2  
Alt 27.12.2011, 22:18
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Zitat:
Diese wurde im September beantragt, aber erst nach 2 Monaten hatten wir die Bestätigung und während der Zeit natürlich noch das Krankengeld bezogen. Nun wurde uns Mitgeteilt, dass mein Vater 2 Monate gar keine Rente bekommen wird, da wir das Krankengeld zurückzahlen sollen.
Verstehe das Problem nicht. Dein Vater hat September und Oktober? noch Krankengeld bekommen. Also geht die Rente für September und Oktober an die Krankenkasse, weil er ja nicht doppelt Geld bekommen kann. Wo soll denn da eine Lücke sein?

Turtle
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  #3  
Alt 27.12.2011, 22:21
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Richtig, aber nun wurde uns mitgeteilt das rückwirkend die Erwerbsminderungsrente zählt und wir daher die differenz zurückzahlen müssen.
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  #4  
Alt 27.12.2011, 22:23
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Gibt es dazu auch Zahlen? Krankengeld wie hoch, Rente wie hoch? Auf welcher Rechtsgrundlage fordert die Krankenkasse zurück?

Mit ALG 2 hat das im Übrigen gar nichts zu tun, immerhin handelt es sich um Schulden. Ggf. wäre die Frage in einem Krankenkassenforum richtig!

Turtle
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  #5  
Alt 27.12.2011, 22:28
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Mein Vater hat bis in den Dezember 2.200€ bekommen.
Rückwirkend zum 1.7. gilt die Erwerbsminderungsrente 1500€.

Sind 2800€ Differenz, ich dachte das ich es hier poste, weil wir bei der Rentenkasse regelrecht angepflaumt wurden wir sollen zum Sozialamt gehen.
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  #6  
Alt 27.12.2011, 22:37
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Das hat mit dem Sozialamt gar nichts zu tun. Die Rückforderung ist im Übrigen rechtswidrig:

SGB 5 - Einzelnorm

Zitat:
Ist über den Beginn der in Satz 1 genannten Leistungen hinaus Krankengeld gezahlt worden und übersteigt dieses den Betrag der Leistungen, kann die Krankenkasse den überschießenden Betrag vom Versicherten nicht zurückfordern.
Turtle
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  #7  
Alt 27.12.2011, 22:40
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Vielen Dank, das werde ich mal klären.
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  #8  
Alt 28.12.2011, 09:16
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Vielen Dank schonmal für die Hilfe bis dato

Mit meinem Vater kann bzw. möchte ich nur selten sprechen, daher hab ich
das bisher immer mit meiner Mutter besprochen, nachdem du das aber gestern
angesprochen hast musste ich mal mit meinem Vater reden und naja, was soll ich sagen... -.-

Muttern hat so ziemlich alles falsch verstanden was man falsch verstehen kann und in der letzten Zeit
sich selbst und uns in den Wahnsinn getrieben, ist halb so schlimm wie es aussieht
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  #9  
Alt 28.12.2011, 11:40
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Was soll ich dazu sagen? Das freut mich natürlich für dich/euch, ärgert mich jedoch, dass ich mir wegen halbgaren Aussagen die Mühe gemacht habe, mich in ein mir völlig fremdes Rechtsgebiet einzuarbeiten und Zeit mit der Suche nach der Rechtsgrundlage der Rückforderung verschwendet habe.

Von daher solltest du dir ggf. auf die Fahnen schreiben, künftig erst konkret nachzuforschen, ehe du anderen Menschen Zeit stielst.

Turtle
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  #10  
Alt 28.12.2011, 20:02
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Das tut mir natürlich Leid, ich ging nun davon aus, dass du aus Erfahrung gesprochen hast und dich nicht extra Meinetwegen einarbeiten musstest.
Aber es wird vmtl. nicht die letzte Frage meinerseits gewesen sein, vllt. ist dir das ein Trost und ich entschuldige mich noch mal
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