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| Familie sonstiges Hier kann zu den übrigen Themen der Familienförderung diskutiert werden, etwa über das Mutterschaftsgeld. |
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#1
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| Hallo, ich soll für 02-05/2008 insgesamt 610 Euro zurückzahlen. Ich lebe mit meinem Freund zusammen. Ich habe ein niedriges Netto-Einkommen, mein Freund gar keins. Anfang April wurde unsere Tochter geboren. 6 Wochen vor und 8 Wochen nach Geburt bekommt man von der Krankenkasse Muttersch.Geld. Vor der Geburt meiner Tochter (02-03/08) wurde das Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse als Einkommen angerechnet. Ohne Freibetrag oder sonstiges. Das ist ziemlich unfair da ich ja als Schwangere finanziell schlechter gestellt bin/war. Ist das rechtens? Weiß jemand einen §§ dazu? Nach der Geburt wurde es nicht angerechnet, dafür aber ein komischer Betrag den ich mir nicht erklären kann "Sonstiges Einkommen". Ich hatte doch nach der Geburt nur das Mutterschaftsgeld 8 Wochen und dann das Elterngeld. Es wäre sehr hilfreich (auch für meinen Widerspruch) wenn ich einige Infos bekäme. LG Sandra |
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#2
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| Die Anrechnung erfolgte wohl zu recht. Vor der Geburt wird das Mutterschaftsgeld voll angerechnet und du bekommst noch die Versicherungspauschale abgezogen, wenn sonst kein Einkommen bei dir vorhanden ist. Nach der Geburt ist das Mutterschaftsgeld bis zur Höhe des Sockelbetrages vom Elterngeld anrechnungsfrei. Alles was darüber geht wird wie beim Elterngeld angerechnet.
__________________ Jette ------------------------ SGB II fachliche Hinweise SGB II Wissensdatenbank SGB II Formulare Alg2 |
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#3
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| Also wenn ich z.B. ab Juni 150 Euro Elterngeld bekomme und Mutterschaftsgeld 8 Wochen nach der Geburt iHv 390 Euro/pro Monat, dann sind 150 frei und die restlichen 240 Euro werden abgezogen. Richtig? |
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