Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Familienförderung > Familie sonstiges

Familie sonstiges Hier kann zu den übrigen Themen der Familienförderung diskutiert werden, etwa über das Mutterschaftsgeld.

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 29.08.2010, 01:48
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 29.08.2010
Beiträge: 5
Standard Hartz 4, Elterngeld und Kankenkasse

Hallo, ich hab da ein problem und glaube es geht einigen werdenden müttern so...

fange ich mal an und versuche es so einfach zu halten wie es geht...

bis dez. 2009 war ich berufstätig, verlor meinen job und rutschte ins hartz 4.

nun bin ich schwanger und bekomme mein kind voraussichtlich mitte sep. 2010.

bis zum 31.08.2010 lebe ich in einem vorort einer großstadt und ziehe kurzfristig zum 01.09.2010 zum vater des kindes in die großstadt.

das amt hat nun im aug. 2010 alle zahlungen ab sep. 2010 eingestellt, da nun eine neuprüfung meines falles stattfinden würde. voraussichtlich werde ich nichts mehr bekommen, da mein partner sich weigert seine finanzen offen zu legen, was ich verstehe. er ist bereit für das kind aufzukommen und hat uns beiden ein heim gegeben, aber er sieht nicht ein, warum er auch für mich aufkommen soll, was ich natürlich auch verstehe.

nun kommt mein eigentliches problem.

da ich ja ab sep. 2010 kein geld mehr bekomme bin ich ja automatisch auch nicht mehr pflichtversichert bei der krankenkasse. nun muss ich mich logischerweise freiwillig weiterversichern. dies bedeutet wiederrum für mich, dass ich von den 300 euro elterngeld, die ich bekommen werde meine krankenversicherung ( 140 euro ) selbst tragen muss. das heißt unterm strich bleibt ein betrag von 160 euro. rechnet man das kindergeld dazu würden das grob 300 euro sein.

ein hartz 4 empfänger bekommt regelleistungen für sich selbst und das kind, kindergeld und elterngeld.

da der hartz 4 empfänger zur geburt des kindes pflichtversichert war bekommt er auch noch beitragsfreiheit bei der krankenkasse solange er elterngeld bezieht, aber für mich, weil ich ja nun kein geld mehr bekomme und mich freiwillig weiterversichern musste habe ich keine beitragfreiheit bei der krankenkasse und darf von den gleichhohen betrag elterngeld, den ein hartz 4 empfänger bekommt, meinen krankenkassenbeitrag zahlen.

wo ist da die grechtigkeit und was kann ich tun um dem gegen zu wirken, da ich dem vater des kindes nicht auch noch abverlangen kann für mich aufzukommen.

das schlimmste wie ich finde, ich habe keine erstausstattung fürs kind von ihnen gefordert und ich habe mich immer allem gebeugt was von mir verlangt wurde. mir wurde von den leuten auch kein job vermittet, denn alle jobs die ich bisher hatte, habe ich eigenmächtig gesucht, da ihre angebote veraltet waren. im februar 2010 habe ich das letzte mal von meiner arbeitsvermittlerin gehört, obwohl sie sich jeden monat mit mir in kontakt setzten wollte.

letztendlich finde ich es arg dreist von dem amt einer hochschwangeren so einen strick zu drehen...da wir ja in einem "kinderfreundlichem" land leben.

ich möchte doch eigentlich nur bis zur geburt pflichtversichert sein und dann würde ich ja elterngeld bekommen und beitragsfrei bei der krankenkasse sein.

auf das hartz 4 kann ich, wenn sie mir das nicht geben wollen, auch verzichten, denn 300 euro elterngeld würden für mich zum leben reichen, aber wie soll ich mit 160 euro über die runden kommen.

ich bin mir absolut sicher, dass ich nicht die einzige mit so einem problem bin und hoffe ich bekomme einen hilfreichen ratschlag.


Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 29.08.2010, 06:02
Benutzerbild von HARKE
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 13.02.2010
Ort: Weltstadt an der Küste
Beiträge: 276
Pfeil Werdende Eltern

Wenn Du mit dem werdenden Vater zusammenziehst bildet ihr eine Bedarfsgemeinschaft. Beziehungsweise seid ihr ja eine Famiie, und in der steht man Füreinander ein. Wenn eine Mitglied dieser Konstelation Leistung beansprucht, müssen alle Umstände geprüft werden die zu einem eventuellem Leistungsbezug führen könnten. Wenn der Vater und Partner nur so viel Verdient das ein Anspruch besteht, geht das nur wen die Fakten Offengelegt werden.vieleicht besthet dann die Möglichkeit das über den werdenden Vater / Partner eine Familienversicherung greift.


HARKE
__________________
# LEBEN UND LEBEN LASSEN #
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 29.08.2010, 08:01
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 3.298
Standard

Generell würde ich Dir und dem Vater Deines Kindes(Dein Freund scheint er ja nicht zu sein?) einen Blick in das BGB zu werfen.

Dort steht nämlich folgendes:

Zitat:
§ 1615l
Unterhaltsanspruch von Mutter und Vater aus Anlass der Geburt
(1) Der Vater hat der Mutter für die Dauer von sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt des Kindes Unterhalt zu gewähren. Dies gilt auch hinsichtlich der Kosten, die infolge der Schwangerschaft oder der Entbindung außerhalb dieses Zeitraums entstehen.

(2) Soweit die Mutter einer Erwerbstätigkeit nicht nachgeht, weil sie infolge der Schwangerschaft oder einer durch die Schwangerschaft oder die Entbindung verursachten Krankheit dazu außerstande ist, ist der Vater verpflichtet, ihr über die in Absatz 1 Satz 1 bezeichnete Zeit hinaus Unterhalt zu gewähren. Das Gleiche gilt, soweit von der Mutter wegen der Pflege oder Erziehung des Kindes eine Erwerbstätigkeit nicht erwartet werden kann. Die Unterhaltspflicht beginnt frühestens vier Monate vor der Geburt und besteht für mindestens drei Jahre nach der Geburt. Sie verlängert sich, solange und soweit dies der Billigkeit entspricht. Dabei sind insbesondere die Belange des Kindes und die bestehenden Möglichkeiten der Kinderbetreuung zu berücksichtigen.


(3) Die Vorschriften über die Unterhaltspflicht zwischen Verwandten sind entsprechend anzuwenden. Die Verpflichtung des Vaters geht der Verpflichtung der Verwandten der Mutter vor. § 1613 Abs. 2 gilt entsprechend. Der Anspruch erlischt nicht mit dem Tode des Vaters.

(4) Wenn der Vater das Kind betreut, steht ihm der Anspruch nach Absatz 2 Satz 2 gegen die Mutter zu. In diesem Falle gilt Absatz 3 entsprechend.
§ 1615l BGB Unterhaltsanspruch von Mutter und Vater aus Anlass der Geburt

Somit ist er Dir 6 Wochen vor der Geburt und min. bis zm 3ten Lebensjahr des Kindes zum Unterhalt verpflichtet. Sollte es später mal Gründe geben warum Du das Kind auch noch darüber hinaus intensiv betreuen musst bleibt der Unterhaltsanspruch bestehn.

Und im SGB2 ist auch nachzulesen, dass ihr spätestens ab Geburt des Kindes eine Bedarfsgemeinschaft bildet, wenn ihr zusammen lebt.

Zitat:
§ 7 Berechtigte

1) Leistungen nach diesem Buch erhalten Personen, die
1.
das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze nach § 7a noch nicht erreicht haben,
2.
erwerbsfähig sind,
3.
hilfebedürftig sind und
4.
ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben
(erwerbsfähige Hilfebedürftige). Ausgenommen sind
1.
Ausländer, die weder in der Bundesrepublik Deutschland Arbeitnehmer oder Selbständige noch auf Grund des § 2 Abs. 3 des Freizügigkeitsgesetzes/EU freizügigkeitsberechtigt sind, und ihre Familienangehörigen für die ersten drei Monate ihres Aufenthalts,
2.
Ausländer, deren Aufenthaltsrecht sich allein aus dem Zweck der Arbeitsuche ergibt, und ihre Familienangehörigen,
3.
Leistungsberechtigte nach § 1 des Asylbewerberleistungsgesetzes.
Satz 2 Nr. 1 gilt nicht für Ausländer, die sich mit einem Aufenthaltstitel nach Kapitel 2 Abschnitt 5 des Aufenthaltsgesetzes in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten. Aufenthaltsrechtliche Bestimmungen bleiben unberührt.
(2) Leistungen erhalten auch Personen, die mit erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Dienstleistungen und Sachleistungen werden ihnen nur erbracht, wenn dadurch
1.
die Hilfebedürftigkeit der Angehörigen der Bedarfsgemeinschaft beendet oder verringert,
2.
Hemmnisse bei der Eingliederung der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen beseitigt oder vermindert
werden.
(3) Zur Bedarfsgemeinschaft gehören
1.
die erwerbsfähigen Hilfebedürftigen,
2.
die im Haushalt lebenden Eltern oder der im Haushalt lebende Elternteil eines unverheirateten erwerbsfähigen Kindes, welches das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, und der im Haushalt lebende Partner dieses Elternteils,
3.
als Partner der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen
a)
der nicht dauernd getrennt lebende Ehegatte,
b)
der nicht dauernd getrennt lebende Lebenspartner,
c)
eine Person, die mit dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einem gemeinsamen Haushalt so zusammenlebt, dass nach verständiger Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen,
4.
die dem Haushalt angehörenden unverheirateten Kinder der in den Nummern 1 bis 3 genannten Personen, wenn sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, soweit sie die Leistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen beschaffen können.
(3a) Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird vermutet, wenn Partner
1.
länger als ein Jahr zusammenleben,
2.
mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,
3.
Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder

4.
befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen.
...
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 29.08.2010, 08:13
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 3.298
Standard

Hier noch der Link zum § des SGB2

SGB 2 - Einzelnorm

Ist schon ganz schön gemein vom Gesetzgeber, dass er verlangt wenn 2 Erwachsene Doktor spielen und dabei ein Kind bei rumkommt, dass der männliche Part für den weiblichen Part aufkommen muss.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 29.08.2010, 08:19
Benutzerbild von Grubenpony
Moderator
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.212
Standard

Zitat:
Zitat von Isabell24 Beitrag anzeigen

bis dez. 2009 war ich berufstätig, verlor meinen job und rutschte ins hartz 4.

nun bin ich schwanger und bekomme mein kind voraussichtlich mitte sep. 2010.
Job verloren im Dezember und sofort das Kind angesetzt .... Im allgemeinen kommt vor ALGII noch ALGI.

Bezüglich der unzweifelhaft bestehenden Unterhaltspflicht des werdenden Vaters auch dir gegenüber hast du ja hinreichend Auskunft bekommen.
__________________
Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 29.08.2010, 08:26
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 04.04.2009
Beiträge: 210
Standard

Hallo,
es ist für dich nicht einfach, aber dein Partner macht es sich zu leicht.

Zitat:
er ist bereit für das kind aufzukommen und hat uns beiden ein heim gegeben, aber er sieht nicht ein, warum er auch für mich aufkommen soll, was ich natürlich auch verstehe.
..wenn dein Partner für dich nicht aufkommen will, warum soll es dann die Allgemeinheit, also der Steuerzahler.
Ihr habt euch für ein Kind entschieden und dafür habt ihr die Verantwortung, auch in finanziellen Dingen.

Es ist unverständlich wenn berufstätige Mütter nach der Elternzeit ihr Kind in die Kita bringen um wieder zu arbeiten und der Staat soll wie in deinem Fall für dich aufkommen.

Sehe es doch mal von der Seite, nicht was steht mir vom Staat zu, sondern vom Kindsvater, in einer Ehe steht man auch füreinander ein.
Der Kindsvater kann doch auch die Erstausstattung kaufen, deshalb kann ich diese Frage nicht verstehen.

Loni
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 29.08.2010, 08:57
Benutzerbild von Beaker
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 10.07.2010
Beiträge: 209
Standard

Zitat:
Zitat von Isabell24 Beitrag anzeigen
voraussichtlich werde ich nichts mehr bekommen, da mein partner sich weigert seine finanzen offen zu legen, was ich verstehe. er ist bereit für das kind aufzukommen und hat uns beiden ein heim gegeben, aber er sieht nicht ein, warum er auch für mich aufkommen soll, was ich natürlich auch verstehe.
Das verstehst du??? Entschuldige, dass ich hier mal deutlich bin: mit dir in die Kiste will er, aber für dich einstehen ist zu viel verlangt. Was ist das denn für ein "Partner"?

Was ist nur aus den Zeiten geworden wo die Menschen sich gegenseitig unterstützt haben?

Zitat:
Zitat von Isabell24 Beitrag anzeigen
wo ist da die grechtigkeit und was kann ich tun um dem gegen zu wirken, da ich dem vater des kindes nicht auch noch abverlangen kann für mich aufzukommen.
Wo ist die Gerechtigkeit, dass nicht mehr die Steuerzahler für solche "Partner" die Pflichten übernehmen?

Zitat:
Zitat von Isabell24 Beitrag anzeigen
letztendlich finde ich es arg dreist von dem amt einer hochschwangeren so einen strick zu drehen...da wir ja in einem "kinderfreundlichem" land leben.
Den Strick hat dir dein "Partner" gedreht. In unserem kinderfreundlichem Land ist es nämlich so, dass Väter sich um ihre Kinder kümmern sollen! Zudem sind wir sogar so familienfreundlich, dass wir davon ausgehen, dass Menschen, die sich "Partner" nennen füreinander einstehen. Das ist absolut normal!

Zitat:
Zitat von Isabell24 Beitrag anzeigen
ich bin mir absolut sicher, dass ich nicht die einzige mit so einem problem bin und hoffe ich bekomme einen hilfreichen ratschlag.
Mein Ratschlag: schieß diesen Vogel ab, den du "Partner" nennst. Partner stehen füreinander ein! Das schließt auch das Finanzielle mit ein. Der verursacht gerade, dass du demnächst deutlich weniger hast, als das Existenzminimum. Wie asozial ist sowas denn??

Unglaublich. Wenn ich so etwas höre, kriege ich doch immer wieder eine Krawatte! Der zwingt dich doch tatsächlich dazu, dass euer Kind und du von Elterngeld und Kindergeld, abzüglich Krankenkasse (und wer weiß was noch für Dinge) leben soll. Was für ein Mensch!
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #8  
Alt 29.08.2010, 09:53
Benutzerbild von edy
edy edy ist gerade online
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 06.07.2009
Beiträge: 787
Standard

Hallo Isabell24,

Schön das du Verständnis zeigst, das lieber die Allgemeinheit für dich
zahlen soll als dein Partner.
Ich verstehe dich nicht.

Weis er denn das er Euch beiden ( dir und deinem Kind) zum Unterhalt

verpflichtet ist?

Dir mindestens die ersten 3 Jahre. Er hat einen Selbstbehalt von 1000€.

Hoffentlich hat er einen guten Taschenrechner,dann kann er mal durch-
rechnen was für ihn billiger ist.

lg
edy
__________________
Ein freundliches " Hallo " setzt sich auch in Foren immer mehr durch.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #9  
Alt 29.08.2010, 10:51
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.987
Standard

Witzig. Hat er dich geschwängert oder der Steuerzahler? Er ist sogar nach dem bürgerlichen Recht verpflichtet, für dich Unterhalt zu zahlen, lies einfach in § 1615l BGB nach. Ob er dazu Bock hat oder nicht, ist schlichtweg egal, es besteht eine PFLICHT, dich zu UNTERHALTEN. Dazu zählen dann z. B. auch die Kosten der Entbindung oder die mit der Schwangerschaft zusammenhängenden Arztbesuche. Genauso, wie die Erstausstattung auch zu seinen Unterhaltspflichten gehört. Das ist ja schön, dass du dem Vater deines Kindes nicht zuviel abverlangen willst, aber er hat das Kind produziert, nicht wir.

Du kannst nicht arbeiten gehen, weil du von ihm schwanger bist bzw. nach der Geburt erstmal SEIN Kind betreust. Ergo wird er für sein Betthäschen mit bezahlen müssen. Vielleicht solltest du ihm das klarmachen. Warum zieht man eigentlich zu einem Menschen, der zugucken würde, wie die Mutter seines Kindes verhungert? Ansonsten stimmts bei euch aber noch?

Turtle
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #10  
Alt 29.08.2010, 13:07
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 29.08.2010
Beiträge: 5
Standard Vielen Dank

Erstmal möchte ich euch für eure antworten danken.

Nun würde ich gern eventuell entstandene missverständnisse aus dem weg räumen.

Das erste welches entstand - ich hatte vor meinem hartz 4 den job leider nur 11 monate, somit kein anspruch auf alg 1.

Das zweite missverständns - der vater des kindes ist bereit alle finanziellen dinge, die das kind angehen zu übernehmen. es geht also schlichtweg eigentlich nur um mich, ums mal salopp zu sagen/schreiben.

Das nächste ist - ich habe keinen anspruch auf hartz 4 regelleistungen, da wir in einer "eheähnlichen" gemeinschaft leben.

Desweiteren - eine familienversicherung geht nicht, da wir nicht verheiratet sind.

Und das letzte - ich möchte ja gar kein hartz 4. davon habe ich schon seit langen abstand genommen, weil sie einen wie ihre leibeigenen behandeln. ich möchte doch nur pflichtversichert bis zur geburt bleiben um ebenfalls während des bezuges von elterngeld beitragsfrei bei der krankenkasse zu sein. die krankenkassenbeiträge übernimmt die kasse selbst, also springt nicht der staat/amt/steuerzahler ein, sondern die kasse.

es ist ein unding, das es sowas gibt und
ich wollte auch nicht, dass ihr den vater als den bösen sieht, weil er das nicht ist...immerhin übernimmt er die miete von 850 euro warm, zahlt strom, telefon/internet, gez, kinderausstattung, reperaturen...alles eigentlich was so anfällt... irgendwo muss doch da ein ende sein, sonst ist das ein fass ohne boden und daher verstehe ich auch, dass er nicht für mich aufkommen mag...er bietet mir ja alles( also ich kann alles kostenfrei nutzen ) nur irgendwie muss ich auch was beisteuern und das kindergeld ist fürs kind gedacht und nicht für mich. wie ich also schon sagte sind 300 euro elterngeld ausreichend, aber das habe ich nur, wenn ich pflichtversichert bis zur geburt bin... um mehr geht es gar nicht...

ich hoffe nun habe ich mich verständlicher ausgedrückt und es gibt einen weg noch ca. 20 tage versichert zu bleiben...

gruß isa
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Stichworte
amt, elterngeld, hilfe, krankenkasse, problem

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
HILFE dringend - Hartz IV nach Elterngeld SkateSeaver Hartz IV 4 - ALG II 2 6 19.08.2010 19:05
Elterngeld - Hartz IV - Status Anwartschaft jullio Elterngeld 7 27.05.2009 10:27
Elterngeld zuende jetzt Hartz 4? Mami2009 Hartz IV 4 - ALG II 2 11 07.04.2009 19:40
Hartz IV + BaföG + Elterngeld können diese untereinander verrechnet werden Ricoh Hartz IV 4 - ALG II 2 1 30.01.2009 19:11
Elterngeld abgelehnt, jetzt Hartz 4 ??? Verstehnixmehr Hartz IV 4 - ALG II 2 2 17.12.2008 09:07


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 08:37 Uhr.


Verein für soziales Leben e. V.
sozialhilfe24

Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0