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Familie sonstiges Hier kann zu den übrigen Themen der Familienförderung diskutiert werden, etwa über das Mutterschaftsgeld.

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  #1  
Alt 23.03.2010, 21:09
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Rotes Gesicht Elterngeld fertig Keine Babybetreuung

Hallo an alle,

würde von euch gerne folgendes erfahren:
- Kann ich vom Arbeitsamt nach Ablauf des Elternegeldes gezwungen werden arbeiten zu gehen auch wenn ich noch keinen Betreuungsplatz für mein Baby habe?

- Habe ich Anspruch auf ALG I oder II, mein Mann hat einen 400 euro Job.

- Bekommt man, wenn das gemeinsame Einkommen zu gering ist, Hilfe zur Deckung der Kinderkrippenkosten - wenn man dann endlich einen Platz bekommen hat.


Zu meiner Situation : Bin seit 12/ 09 Mama, bin Krankenschwester, habe zwei Jahre Elternzeit beantragt, bekomme mein Elterngeld für ein Jahr ausgezahlt, bin verheiratet, mein Ehemann hat einen 400 euro Job.

Vielleicht habe ich etwas konfus geschrieben aber ich hoffe trotzdem auf hilfreiche Antworten eurerseits und bedanke mich schonmal im voraus.

Allen alles Gute
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  #2  
Alt 24.03.2010, 06:06
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vielleicht kann dein mann in der zwischenzeit einen vollzeitjob aufnehmen - dann ist das problem gelöst.

es vergeht ja noch zeit bis zum ende der elternzeit.



HARKE
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# LEBEN UND LEBEN LASSEN #

Geändert von HARKE (24.03.2010 um 06:06 Uhr) Grund: buchstaben vergessen
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  #3  
Alt 24.03.2010, 06:08
Benutzerbild von Musiker
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Beiträge: 5.836
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1. Beim Alg II kannst du bis das Kind 3 Jahre ist zu Hause bleiben. Danach bist du verpflichtet, Arbeit zu suchen bzw. anzunehmen in dem Rahmen, wie die Kinderbetreuung gesichert ist.

2. Alg I gibt es nur, wenn du verfügbar bist, d.h. die Betreuung ist gesichert.

3. Zuschüsse zu den Kinderbetreuungskoaten gibt es beim Jugendamt nach SGB VIII.
__________________
"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
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  #4  
Alt 24.03.2010, 16:44
Benutzerbild von Turtle1972
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Beiträge: 18.987
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Eine weitere Möglichkeit wäre natürlich, dass der Ehegatte ab dem zweiten Jahr Elternzeit nimmt und zuhause bleibt und sie geht wieder arbeiten.

Turtle
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  #5  
Alt 24.03.2010, 17:35
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Beiträge: 2
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Zitat:
Zitat von Gerald Beitrag anzeigen
1. Beim Alg II kannst du bis das Kind 3 Jahre ist zu Hause bleiben. Danach bist du verpflichtet, Arbeit zu suchen bzw. anzunehmen in dem Rahmen, wie die Kinderbetreuung gesichert ist.

2. Alg I gibt es nur, wenn du verfügbar bist, d.h. die Betreuung ist gesichert.

3. Zuschüsse zu den Kinderbetreuungskoaten gibt es beim Jugendamt nach SGB VIII.
Hi, danke für die Antwort, schauen wir mal was die Zukunft bringt. LG
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