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| Familie sonstiges Hier kann zu den übrigen Themen der Familienförderung diskutiert werden, etwa über das Mutterschaftsgeld. |
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#1
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| Hallo und ein frohes neues Jahr... .... habe leider nichts wirklich passendes gefunden, daher möchte ich kurz den Sachverhalt darstellen. Mein Sohn 18J.(seit Sept. Azubi) lebt mit seiner Freundin (zurzeit Schülerin) 18J. und ihrem gemeinsamen Kind 9Mon., seit einem Jahr, in einer eigenen Wohnung. Die Miete wurde bisher von den Eltern des Mädchen bezahlt. Ohne Ankündigung von Gründen o.ä. wollen sie die Hälfte der Miete ab Februar überwiesen bekommen. Der Kontakt zu den Eltern der Freundin ist auf null gesunken. Kümmern sich auch sonst um nichts weiter.--leider Wir - die Eltern des Jungen- möchten helfen, aber sind nicht in der Lage die Kosten dauerhaft zu übernehmen. Wir übernehmen alles andere Soziale was ansteht, Kinderbeteuung und sonstige Unterstützung..... Eine meiner Fragen: Welche Möglichkeiten haben die Kinder /die Freundin die Wohnung zu halten. Gibt es Institutionen bei denen man in diesem Fall Unterstützung bekommen kann? Oder andere Tipps??? vielen Dank schonmal.... |
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#2
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| Dass die Eltern des Mädels nicht auch für euren Sohn bezahlen wollen, ist schon irgendwie logisch, meint ihr nicht? Ggf. kann er BAB beantragen als Azubi oder Bafög (kommt auf die Ausbildung drauf an). Ansonsten käme für das Mädchen und das Kind Wohngeld und Kindergeldzuschlag oder aber ALG 2 in Frage. Hier kommt es auf die Höhe des Unterhaltes für das Mädchen an. Inwieweit das Mädel als Schülerin mit eigenem Kind schon Bafög bekommen könnte, entzieht sich meiner Kenntnis. Turtle |
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#3
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| Ganz ehrlich, ich würde auch nicht mehr die ganze Miete bezahlen. Für eine gewisse Zeit ist das wohl ok, aber dauerhaft ohne entsprechende Eigenbemühungen? Dein Sohn bekommt doch wohl eine Ausbildungsvergütung zzgl. evtl. BAB oder Bafög, beide erhalten Kindergeld plus Kindergeld für das Kind sowie im Moment noch Erziehungsgeld. Und da dein Sohn seiner Freundin und dem Kind zum Unterhalt verpflichtet ist (Achtung, Überleitung der Haftung auf die Eltern bzw. Großeltern möglich!) sollte man einfach mal alles zusammenrechnen und sich dann zusammensetzen um zu sehen, wer wieviel an Unterhalt zu bekommen hat. |
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#4
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| ...erstmal Danke für die Antworten. das die Eltern nicht für unseren Sohn zahlen wollen. - kann man verstehen. Die Eltern des Mädchen haben ohne unser - zutun, Absprache usw. - die Wohnung ausgesucht und gemietet! Die Wohnung läuft auch auf deren Namen, da die Kinder noch minderjährig waren. Nun ist sie seit 21. 12 Volljährig , die Nachricht mit der Miete kam per Post 2 Tage später. (Sie wohnen 50 Meter im Nachbarhaus- egal.) Mein Sohn hat schon vor der Ausbildung während der Schulzeit Zeitungen ausgetragen - in der Woche und am Wochenende, um für seine kleine Familie etwas mehr Geld zur Verfügung zu haben. (mit Missbilligung ihrer Eltern). Die versprochene Aufteilung der Bereuung des Kleinen - die Mutter hatte bis zur Volljärigkeit der Tochter die Vormundschaft - hatt sie nur 5 Wochen lang ausgeübt. Seit dem Sommer nemen wir den Kleinen jeden Tag (Schulzeit) zusätzlich sporadisch am Wochenende sowie wenn Prüfungen anstanden. (9Std. am Tag) - Soll nicht heißen das wir das nicht gern machen, die Absprachen waren halt anders! Und wir nehmen kein Geld!(dumm???) Nicht einmal die Fahrten zu Behöden, Ärzten usw.. Einkaufen haben wir auch mit den Kindern erledigt (Geleg. auch bezahlt). Die Einrichtung bis auf den Kamin haben wir größtenteils getragen.....usw. - wollte nicht jammern, nur einen kurzen Einblick verschaffen- Daher meine Frage, welche Möglichkeiten die Kinder haben, Unabhängig von den Eltern zu werden. Wer weiß was noch allen kommt. Leider kenn ich mich mit solchen Sachen(Rechten/Pflichten) nicht aus. Laut meiner Info vom Jugendamt, ist mein Sohn nicht zu Unterhaltzahlungen verpflichet. Ist das so nicht Richtig? Sollte estmal reichen. Gruß Flocke |
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#5
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Stand alles schon da, wer lesen kann, ist klar im Vorteil: Zitat:
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Turtle |
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#6
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| ups, Danke , aber ich habe die Befürchtung, ich komme hier etwas falsch rüber... Wir wollen uns hier vor nichts drücken! Was wir können machen wir schon, ich denke sogar mehr als z.B. an Unterhalt Pflicht wäre! Richtig, die Fragen wurden auch schon soweit beantwortet, Lesen und verstehen kann ich - denke ich - auch. Dafür auch Dank. Zitat:
Das war übrigens dann auch auch das einzige was ihre Eltern gemacht hatten!!! (4Monate vor der Geburt des Kindes) Wir hatten nie Streit mit den Eltern oder sonst was! .. der Rest ist schon arg Krass.. Bekommen denn die Kinder auch für die Wohnung Unterstützung, obwohl es nicht ihre ist? Ist die Miete (Hälfte) Gleichzusetzen mit der Unterhaltzahlung für die Tochter? Zitat:
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Danke für die Tipps und Aufklärungen |
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#7
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#8
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| Jepp. Und genau durch solche Sätze wie "Die Eltern haben nie..." kann man erkennen, dass sich die Großeltern hier bei weitem nicht grün sein können. Denn offensichtlich haben die Eltern mütterlicherseits bisher ohne Murren die Miete gezahlt, eine Wohnung angemietet usw. Das hört sich nicht nach "haben nie..." an. Und der Rest könnte tatsächlich auch ein Stück Erziehung sein. Und da haben verschiedene Eltern nunmal verschiedene Stiele. Ansonsten würde ich sagen: die Frage, was die jungen Eltern vom Staat bekommen könnten (BAB, BAföG, Wohngeld, KIZ, ALG 2) ist hinreichend beantwortet. Alles andere ist wirklich nur privates Gewäsch, was bitte die Familien untereinander klären sollten. Wir sind nicht hier, um nur auf der Grundlage der Schwätzereien einer Person die Eltern des Mädchens zu verurteilen. Turtle |
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#9
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| Vielleicht hast du Recht Grubenpony... ...wobei Absprachen und Versprechen einzuhalten, sollte kein Getüdel sein. ...und Verantwortung gegenüber Minderjähriger keine Stimmungsmache sein. Emotionale Schiene ist gut, ohne die gäge es kein Kind, oder keine Schulausbildung der Tochter. usw. ..aber auch wir lernen... LG Flocke |
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#10
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| Dann fangt bald damit an, denn solche Sätze Zitat:
Junge Leute in dieser Situation müssen angeleitet werden, nicht geführt wie ein Esel. Laßt sie selber die Gänge erledigen und Formulare ausfüllen, steht nur helfend beiseite, wenn sie ins Straucheln geraten. |
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