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Familie sonstiges Hier kann zu den übrigen Themen der Familienförderung diskutiert werden, etwa über das Mutterschaftsgeld.

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  #1  
Alt 02.01.2009, 16:03
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Standard Eltern zahlen nur noch die Hälfte der Miete!!

Hallo und ein frohes neues Jahr...

....
habe leider nichts wirklich passendes gefunden, daher möchte ich kurz den Sachverhalt darstellen.

Mein Sohn 18J.(seit Sept. Azubi) lebt mit seiner Freundin (zurzeit Schülerin) 18J. und ihrem gemeinsamen Kind 9Mon., seit einem Jahr, in einer eigenen Wohnung.
Die Miete wurde bisher von den Eltern des Mädchen bezahlt.

Ohne Ankündigung von Gründen o.ä. wollen sie die Hälfte der Miete ab Februar überwiesen bekommen.
Der Kontakt zu den Eltern der Freundin ist auf null gesunken. Kümmern sich auch sonst um nichts weiter.--leider

Wir - die Eltern des Jungen- möchten helfen, aber sind nicht in der Lage die Kosten dauerhaft zu übernehmen.
Wir übernehmen alles andere Soziale was ansteht, Kinderbeteuung und sonstige Unterstützung.....

Eine meiner Fragen:
Welche Möglichkeiten haben die Kinder /die Freundin die Wohnung zu halten.
Gibt es Institutionen bei denen man in diesem Fall Unterstützung bekommen kann?
Oder andere Tipps???

vielen Dank schonmal....
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  #2  
Alt 02.01.2009, 18:35
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Dass die Eltern des Mädels nicht auch für euren Sohn bezahlen wollen, ist schon irgendwie logisch, meint ihr nicht?

Ggf. kann er BAB beantragen als Azubi oder Bafög (kommt auf die Ausbildung drauf an). Ansonsten käme für das Mädchen und das Kind Wohngeld und Kindergeldzuschlag oder aber ALG 2 in Frage. Hier kommt es auf die Höhe des Unterhaltes für das Mädchen an.

Inwieweit das Mädel als Schülerin mit eigenem Kind schon Bafög bekommen könnte, entzieht sich meiner Kenntnis.

Turtle
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  #3  
Alt 03.01.2009, 08:13
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Zitat:
Zitat von Flocke Beitrag anzeigen
Ohne Ankündigung von Gründen o.ä. wollen sie die Hälfte der Miete ab Februar überwiesen bekommen.
Ganz ehrlich, ich würde auch nicht mehr die ganze Miete bezahlen. Für eine gewisse Zeit ist das wohl ok, aber dauerhaft ohne entsprechende Eigenbemühungen? Dein Sohn bekommt doch wohl eine Ausbildungsvergütung zzgl. evtl. BAB oder Bafög, beide erhalten Kindergeld plus Kindergeld für das Kind sowie im Moment noch Erziehungsgeld. Und da dein Sohn seiner Freundin und dem Kind zum Unterhalt verpflichtet ist (Achtung, Überleitung der Haftung auf die Eltern bzw. Großeltern möglich!) sollte man einfach mal alles zusammenrechnen und sich dann zusammensetzen um zu sehen, wer wieviel an Unterhalt zu bekommen hat.
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  #4  
Alt 03.01.2009, 11:12
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Beiträge: 6
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...erstmal Danke für die Antworten.


das die Eltern nicht für unseren Sohn zahlen wollen. - kann man verstehen.

Die Eltern des Mädchen haben ohne unser - zutun, Absprache usw. - die Wohnung ausgesucht und gemietet! Die Wohnung läuft auch auf deren Namen, da die Kinder noch minderjährig waren. Nun ist sie seit 21. 12 Volljährig , die Nachricht mit der Miete kam per Post 2 Tage später. (Sie wohnen 50 Meter im Nachbarhaus- egal.)
Mein Sohn hat schon vor der Ausbildung während der Schulzeit Zeitungen ausgetragen - in der Woche und am Wochenende, um für seine kleine Familie etwas mehr Geld zur Verfügung zu haben. (mit Missbilligung ihrer Eltern).
Die versprochene Aufteilung der Bereuung des Kleinen - die Mutter hatte bis zur Volljärigkeit der Tochter die Vormundschaft - hatt sie nur 5 Wochen lang ausgeübt. Seit dem Sommer nemen wir den Kleinen jeden Tag (Schulzeit) zusätzlich sporadisch am Wochenende sowie wenn Prüfungen anstanden. (9Std. am Tag) - Soll nicht heißen das wir das nicht gern machen, die Absprachen waren halt anders!
Und wir nehmen kein Geld!(dumm???) Nicht einmal die Fahrten zu Behöden, Ärzten usw..
Einkaufen haben wir auch mit den Kindern erledigt (Geleg. auch bezahlt). Die Einrichtung bis auf den Kamin haben wir größtenteils getragen.....usw. - wollte nicht jammern, nur einen kurzen Einblick verschaffen-

Daher meine Frage, welche Möglichkeiten die Kinder haben, Unabhängig von den Eltern zu werden. Wer weiß was noch allen kommt. Leider kenn ich mich mit solchen Sachen(Rechten/Pflichten) nicht aus.

Laut meiner Info vom Jugendamt, ist mein Sohn nicht zu Unterhaltzahlungen verpflichet. Ist das so nicht Richtig?
Sollte estmal reichen.

Gruß Flocke
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  #5  
Alt 03.01.2009, 11:57
Benutzerbild von Turtle1972
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Zitat:
Die Eltern des Mädchen haben ohne unser - zutun, Absprache usw. - die Wohnung ausgesucht und gemietet!
Ja, und? Offensichtlich musste sich ja wer um die jungen Eltern kümmern. Was hättet ihr anders gemacht?

Zitat:
Mein Sohn hat schon vor der Ausbildung während der Schulzeit Zeitungen ausgetragen - in der Woche und am Wochenende, um für seine kleine Familie etwas mehr Geld zur Verfügung zu haben. (mit Missbilligung ihrer Eltern).
Absolut unrelevant. Wen bitte interessiert das im Zusammenhang mit der Unterhaltszahlung der Eltern des Mädchens?

Zitat:
Die versprochene Aufteilung der Bereuung des Kleinen - die Mutter hatte bis zur Volljärigkeit der Tochter die Vormundschaft - hatt sie nur 5 Wochen lang ausgeübt. Seit dem Sommer nemen wir den Kleinen jeden Tag (Schulzeit) zusätzlich sporadisch am Wochenende sowie wenn Prüfungen anstanden. (9Std. am Tag) - Soll nicht heißen das wir das nicht gern machen, die Absprachen waren halt anders!
Das sind eure Privatangelegenheiten. Die haben hier auch nichts zu suchen. Wie das Kind betreut wird, ist in erster Linie Sache der Eltern bzw. des Vormundes. Wenn der Vormund seine Pflicht nicht hinreichend erüllt, hätten sich die Eltern - oder auch ihr als weitere Großeltern - ans Jugendamt wenden können und die Vormundschaft neu festlegen können.

Zitat:
Und wir nehmen kein Geld!(dumm???) Nicht einmal die Fahrten zu Behöden, Ärzten usw..
Geld? Lesen und verstehen bitte! Bereits Gubenpony schrieb, dass ihr als Eltern des NICHT UNTERHALTSFÄHIGEN Vaters durchaus unterhaltspflichtig dem Kinde eures Sohnes seid! Da könnt ihr wohl kaum noch Geld verlangen. Ihr könnt eher froh sein, dass ihr bisher keins zahlen musstet.

Zitat:
wollte nicht jammern, nur einen kurzen Einblick verschaffen
Der Einblick sieht wie folgt aus: Großeltern, die sich gegenseitig nicht riechen können und die wohl beide mit der Lebensplanung ihrer Kinder nicht einverstanden sind. Für die einen mag der Vater des Kindes ein Faulpelz sein und für die anderen das Mädel ein Flittchen, was dem Sohn ein Kind ans Bein gebunden hat. Und dazu kommt noch, dass die jungen Leute auch noch Geld brauchen um ihre kleine Familie durchzubringen und dies natürlich von den Eltern, weil sie selbst ja nix haben. Das ist echt unangenehm. Aber dafür seid ihr als Eltern nunmal auch mit verantwortlich. Ihr habt die Kinder erzogen, niemand weiter. Rauft euch zusammen und plant was vernünftiges.

Zitat:
Daher meine Frage, welche Möglichkeiten die Kinder haben, Unabhängig von den Eltern zu werden. Wer weiß was noch allen kommt. Leider kenn ich mich mit solchen Sachen(Rechten/Pflichten) nicht aus.
Diese Frage wurde ebenfalls schon längst beantwortet. Dein Sohn kann in der Ausbildung BAB oder Bafög beantragen! Oder ihr zahlt ihm eben Unterhalt, so wie es IHM ZUSTEHT! Und das Mädel hat ihren Unterhaltsanspruch gegenüber ihren Eltern und je nach besuchter Schulform vielleicht auch auf Bafög. Ggf. kann auch noch Wohngeld und Kindergeldzuschlag beantragt werden oder eben aufstockend ALG 2.

Stand alles schon da, wer lesen kann, ist klar im Vorteil:

Zitat:
Ggf. kann er BAB beantragen als Azubi oder Bafög (kommt auf die Ausbildung drauf an). Ansonsten käme für das Mädchen und das Kind Wohngeld und Kindergeldzuschlag oder aber ALG 2 in Frage. Hier kommt es auf die Höhe des Unterhaltes für das Mädchen an.

Inwieweit das Mädel als Schülerin mit eigenem Kind schon Bafög bekommen könnte, entzieht sich meiner Kenntnis.
Zitat:
Laut meiner Info vom Jugendamt, ist mein Sohn nicht zu Unterhaltzahlungen verpflichet.
Wie denn auch? Erstmal hat er gar nicht genug Einkommen als Azubi und dann lebt er ja mit dem Kind zusammen. Was aber nichts mit der evtl. Unterhaltspflicht der Großeltern väterlicherseits gegenüber dem Enkelkind und den Unterhaltspflichten der Eltern gegenüber ihren Kindern zu tun hat. Immerhin haben sich eure Kinder dazu entschlossen, ein Kind zu produzieren, obwohl sie selbst noch nicht wirtschaftlich selbständig sind. Und bis zur wirtschaftlichen Selbständigkeit ist es eure Aufgabe, den Unterhalt zu erbringen.

Turtle
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  #6  
Alt 03.01.2009, 13:45
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ups, Danke , aber ich habe die Befürchtung, ich komme hier etwas falsch rüber...

Wir wollen uns hier vor nichts drücken!
Was wir können machen wir schon, ich denke sogar mehr als z.B. an Unterhalt Pflicht wäre!

Richtig, die Fragen wurden auch schon soweit beantwortet, Lesen und verstehen kann ich - denke ich - auch. Dafür auch Dank.


Zitat:
Ja, und? Offensichtlich musste sich ja wer um die jungen Eltern kümmern. Was hättet ihr anders gemacht?
...wir hatten vorgeschlagen die Kinder bei uns Wohnen zu lassen. Hätten sogar Dachboden komplt. ausgebaut. -denke auch egal aber o.k.

Das war übrigens dann auch auch das einzige was ihre Eltern gemacht hatten!!! (4Monate vor der Geburt des Kindes)

Zitat:
Zitat von Turtle1972 Beitrag anzeigen
Großeltern, die sich gegenseitig nicht riechen können...
Wir hatten nie Streit mit den Eltern oder sonst was! .. der Rest ist schon arg Krass..

Bekommen denn die Kinder auch für die Wohnung Unterstützung, obwohl es nicht ihre ist?
Ist die Miete (Hälfte) Gleichzusetzen mit der Unterhaltzahlung für die Tochter?

Zitat:
Absolut unrelevant. Wen bitte interessiert das im Zusammenhang mit der Unterhaltszahlung der Eltern des Mädchens?
Stimmt,so isses, nur zur Erklärung..sorry

Zitat:
Das sind eure Privatangelegenheiten. Die haben hier auch nichts zu suchen...
..sorry, unser Fehler. ..den Rest hab ich wieder gelöscht...

Zitat:
Geld? Lesen und verstehen bitte! Bereits Gubenpony schrieb, dass ihr als Eltern des NICHT UNTERHALTSFÄHIGEN Vaters durchaus unterhaltspflichtig dem Kinde eures Sohnes seid!
..ist ja nun geklärt. (Wurde uns beim Jugendamt im April 2008 nicht so gesagt!)

Zitat:
Zitat von Turtle1972 Beitrag anzeigen
Da könnt ihr wohl kaum noch Geld verlangen. Ihr könnt eher froh sein, dass ihr bisher keins zahlen musstet.
?... verlangen, haben, wollten und wollen wir auch nie etwas. Die Eltern haben die Tochter nie irgendwohin gefahren! Konnten nie! Sollte Hochschwanger im Winter 5Km zu Fuß gehen zum Praktikum oder auch Arzt. Bis wir das über unseren Sohn erfahren haben..... ja da sind wir doch froh nicht noch mehr zu bezahlen..ironie off. könnte Seitenlang schreiben, gehört hier nicht her. (Zitate nicht nötig)


Zitat:
Diese Frage wurde ebenfalls schon längst beantwortet. Dein Sohn kann in der Ausbildung BAB oder Bafög beantragen! Oder ihr zahlt ihm eben Unterhalt, so wie es IHM ZUSTEHT! Und das Mädel hat ihren Unterhaltsanspruch gegenüber ihren Eltern und je nach besuchter Schulform vielleicht auch auf Bafög. Ggf. kann auch noch Wohngeld und Kindergeldzuschlag beantragt werden oder eben aufstockend ALG 2.
darum werden wir uns nun kümmern.
Danke für die Tipps und Aufklärungen
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  #7  
Alt 03.01.2009, 13:54
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Zitat:
Zitat von Flocke Beitrag anzeigen
Die Eltern haben die Tochter nie irgendwohin gefahren! Konnten nie! Sollte Hochschwanger im Winter 5Km zu Fuß gehen zum Praktikum oder auch Arzt. Bis wir das über unseren Sohn erfahren haben..... ja da sind wir doch froh nicht noch mehr zu bezahlen..ironie off. könnte Seitenlang schreiben, gehört hier nicht her. (Zitate nicht nötig)
Vielleicht kennen die Eltern der Tochter ihr Kind ein wenig besser und möchten/müssen sie nun im Schnelldurchgang zur Selbständigkeit erziehen? Wenn man mal von der emotionalen Schiene runterkommt, wird es für die beiden verdammt Zeit, ihr Leben in die eigenen Hände zu nehmen - ich bin mir nicht so sicher ob du/ihr da mit eurer Stimmungsmache und dem Willen zum absoluten Lenken der Geschicke (auf deutsch Getüdel) den richtigen Weg eingeschlagen habt.
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  #8  
Alt 03.01.2009, 14:11
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Jepp.

Und genau durch solche Sätze wie "Die Eltern haben nie..." kann man erkennen, dass sich die Großeltern hier bei weitem nicht grün sein können. Denn offensichtlich haben die Eltern mütterlicherseits bisher ohne Murren die Miete gezahlt, eine Wohnung angemietet usw. Das hört sich nicht nach "haben nie..." an.

Und der Rest könnte tatsächlich auch ein Stück Erziehung sein. Und da haben verschiedene Eltern nunmal verschiedene Stiele.

Ansonsten würde ich sagen: die Frage, was die jungen Eltern vom Staat bekommen könnten (BAB, BAföG, Wohngeld, KIZ, ALG 2) ist hinreichend beantwortet. Alles andere ist wirklich nur privates Gewäsch, was bitte die Familien untereinander klären sollten. Wir sind nicht hier, um nur auf der Grundlage der Schwätzereien einer Person die Eltern des Mädchens zu verurteilen.

Turtle
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  #9  
Alt 03.01.2009, 14:22
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Vielleicht hast du Recht Grubenpony...

...wobei Absprachen und Versprechen einzuhalten, sollte kein Getüdel sein.
...und Verantwortung gegenüber Minderjähriger keine Stimmungsmache sein.

Emotionale Schiene ist gut, ohne die gäge es kein Kind, oder keine Schulausbildung der Tochter. usw.

..aber auch wir lernen...
LG
Flocke
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  #10  
Alt 03.01.2009, 14:33
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Zitat:
Zitat von Flocke Beitrag anzeigen
..aber auch wir lernen...
Dann fangt bald damit an, denn solche Sätze


Zitat:
darum werden wir uns nun kümmern.
lassen meine Nackenhaare sich aufrichten.

Junge Leute in dieser Situation müssen angeleitet werden, nicht geführt wie ein Esel. Laßt sie selber die Gänge erledigen und Formulare ausfüllen, steht nur helfend beiseite, wenn sie ins Straucheln geraten.
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