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Familie sonstiges Hier kann zu den übrigen Themen der Familienförderung diskutiert werden, etwa über das Mutterschaftsgeld.

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  #1  
Alt 26.05.2011, 10:55
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Beiträge: 1
Standard Anrechnung Einkommen bei Beschäftigungsvebot

Hallo zusammen,

bei einem Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft erhält man weiterhin seinen vollen Lohn. Dieser wird dem Arbeitgeber von der KK
erstattet.
Wie wird dieser "Lohn" aufs ALGII angerechnet? Gilt er als Einkommen und
die Freibeträge werden abgezogen oder wird es als sonstiges Einkommen
gerechnet?
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  #2  
Alt 26.05.2011, 12:02
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.987
Standard

Natürlich ist es Einkommen. Behandelt wird es wie Einkommen aus Erwerbstätigkeit.

Wenn es Krankengeld wäre, würde es wie eine Lohnersatzleistung behandelt werden.

Turtle
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Stichworte
anrechenbares einkommen, beschäftigungsverbot, einkommen, einkommen schwangersch

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