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| Elterngeld Das Elterngeld steht jungen Familien zu. Alle Fragen zum Elterngeld gehören hier in dieses Forum. |
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#1
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| Hallo, leider habe ich nichts Passendes im Forum für meinen Fall gefunden. Unsere Situation (Hamburg): - 1 Einzelkind: 10 Wochen alt (leibliches Kind bei beiden Eltern) - Ehefrau seit einem Jahr Hausfrau, hat keinen Anspruch auf Mutterschutzgeld - Ehemann (ich) erwerbstätig seit 04.2011 mit 40std/Woche. Davor seit 4 Jahren Harz IV-Emfähnger (Ausnahme: im Februar 2011 zwei Wochen erwerbstätig mit 40 Std/Woche - gekündigt). Seit Mitte April habe ich nun endlich einen Job mit 1000 Euro Brutto/Monat (790 Euro netto). Wir erhalten einen Zuschuss vom Arbeitsamt in Höhe von 250 Euro und 184 Euro Kindergeld. Fahrtkosten zur Arbeit mit öffentl. Verkehrsmitteln müssen wir selbst tragen: 73,50 Euro/Monat. Macht zusammen 1150,5 Euro/Monat netto (Wohnung, Strom ist hier nicht berücksichtigt - müssen wir aus diesem Betrag zahlen). Zeitraum: 1. Antragsteller: Mutter WOLLTEN wir 12 Monate 2. Antragsteller: Vater die restlichen 2 Monate (den 13. und den 14. Monat) 1) Was können wir erhalten, wenn wir eine Vollzahlung beantragen? Der ganze Betrag von 300 Euro wird wahrscheinlich so angerechnet, dass wir am Ende dieselben 1224 Euro netto/Monat hätten? 2) Und bei der Teilzahlung? Wieder 1224 Euro/Monat? 3) Teilzahlung heißt 300 Euro halbiert: 150 Euro 24 Monate lang statt 300 Euro 12 Monate? 4) Wenn ich Elterngeld für den 13. und 14. Monat beantrage, darf ich muss mir Arbeitgeber für diesen Zeitraum "frei geben" und meine Stelle für mich frei halten? 5) Kann ich in dem Falle Elterngeld beantragen und immer noch arbeiten (da ich sonst die Befürchtung habe gekündigt zu werden)? Nach entweder 3 oder 9 Monaten (je nach Situation) werde ich einen höheren Gehalt kriegen und wir können finanziell unabhängig vom Arbeitsamt werden. D.h. bis dahin bekommen wir vom Elterngeld nichts, bzw. wenig zu spüren? Wäre es besser für uns die Teilzahlung zu beantragen? 6) Was heißt denn Teilzahlung in meinem Fall? Meine Frau würde 24 Monate lang das Kind betreuen und ich hätte dann die Möglichkeit bis zu 4 Monaten, d.h. den 25., 26., 27. und 28. Monat? 7) Wenn ich die Elternzeit für den z.Z. 13. und 14. Monat beantrage, bekomme ich Elterngeld vom Staat oder vom Arbeitgeber? 8) Kann man einen Zuschuss für die Monatskarte bekommen, bzw. es versteuern lassen? Was würdet ihr empfehlen? Ich kenne mich mit Elterngeldgeschichte überhaupt nicht aus und bin dankbar, wenn mir jemand helfen kann. PS: Den Antrag auf Elterngeld müssen wir heute abgeben. Vielen Dank im Voraus! Ist Bundeserziehungsgeld und Elterngeld das gleiche? Muss man unbedingt die "Bescheinigung B" (s. Anhang) ausfüllen lassen? Die Bescheinigung habe ich bei dem Arbeitgeber vor 2 Wochen abgegeben und bis heute nichts erhalten. noch eine Frage... Darf mir oder meiner Frau mein Arbeitgeber die Elternzeit verweigern? Geändert von Mandy (08.08.2011 um 17:11 Uhr) Grund: zusammengefügt |
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#2
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| Zitat:
Und ganz ehrlich: Bei so einer vorausgehenden langen Arbeitslosigkeit würde mein Mann auf die Elternzeit verzichten.
__________________ Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank. |
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#3
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| Hi, du könntest auch während deiner Elternzeit bis zu 30 Stunden arbeiten. Die Differenz zwischen Vollzeitlohn und Teilzeitlohn würde dann als Grundlage zur Berechnung deines Elterngeldanspruchs dienen. Grundsätzlich denke ich aber auch, dass man nach so langer Arbeitslosigkeit ersteinmal den Einstieg ins Arbeitsleben verfestigen sollte und ggf. die angekündigte Lohnerhöhung abwarten sollte. LG, |
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#4
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| Ich danke euch! Zitat:
Wir zahlen für unsere Wohnung 380 Euro warm. Könnt ihr eventuell sagen, wie hoch das Wohngeld sein könnte, wenn wir durch vollen Elterngeldbezug aus ALGII raus sind? |
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#5
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| Einen Überblick kannst du dir hiermit verschaffen Wohngeldrechner | geldsparen.de
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#6
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| Vielen Dank! |
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#7
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| Ich möchte noch den Punkt 6) aufgreifen: 6) Was heißt denn Teilzahlung? Meine Frau würde 24 Monate lang das Kind betreuen und ich hätte dann die Möglichkeit bis zu 4 Monaten, d.h. den 25., 26., 27. und 28. Monat? |
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#8
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| Du musst die Elternzeit unabhänig vom Elterngeld sehen.
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#9
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| Ok. Wenn meine Frau 24 Monate Elternzeit hat, auf wieviele Monate hätte ich nach diesen 24 Monaten einen Elternzeit-Anspruch? 2? |
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#10
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| Ich bin jetzt durcheinander :-) Die Bescheinigung oben gilt nur für mich und nicht für meine Frau? D.h. wenn nur meine Frau Elterngeld und Elternzeit beantragen möchte, brauche ich diese Bescheinigung bei meinem Arbeitgeber nicht ausfüllen zu lassen? |
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