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| Elterngeld Das Elterngeld steht jungen Familien zu. Alle Fragen zum Elterngeld gehören hier in dieses Forum. |
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#1
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| hallo, ich bin schwanger und alleinerziehend. jetzt stehe ich vor der frage, ob ich ein jahr oder zwei jahre elterngeld beantrage (kann nach einem jahr wieder arbeiten gehen, habe dann aber probleme mit der betreuung des kindes, wegen den arbeitszeiten ). das ist natürlich vom lieben geld abhängig. wenn ich eltergeld auf zwei jahre beantrage bekomme ich (ca.) 400 euro pro monat, zuzüglich unterhalt vom vater (müssten 300 euro sein nach der düsseldorfer tabelle) und kindergeld. dem gegenüber stehen meine ausgaben für die wohnung:kaltmiete (69 m²) 451,75 € heizung + warmwasser 15 € (ist ein niedrigenergiehaus) sonstige nebenkosten 55 € ich habe keine erfahrung mit alg II, da ich berufstätig bin. wie wäre denn mein anspruch? mir hatte jemand gesagt, dass ich auch wohngeld und kinderzuschlag beantragen kann. was würde denn für mich mehr sinn machen? ![]() ich bin wirklich etwas ratlos! ich muss bald das elterngeld beantragen und weiß nicht, für welchen zeitraum ich es beantragen soll. wenn ich es nur für ein jahr beantrage, kann ich meinen job an den nagel hängen. wäre dann also arbeitslos. wenn ich zwei jahre zuhause bleiben könnte, hätte ich wenigstens mehr zeit, nen neuen job zu finden und dann wäre das kind auch nicht mehr so klein... wenn ich jetzt aber zwei jahe beantrage, bekomme ich ja weniger elterngeld pro monat. nicht, dass ich dann schlimme finanzielle probleme bekomme und lieber doch nur ein jahr genommen hätte....ich weiß wiklich nicht, was ich machen soll..... vielen dank schon einmal für eure antworten und hilfe... viele grüße annamina |
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#2
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| Wenn du ein Jahr nimmst, dann hast du mit der Arge nichts zu tun, kannst aber noch Wohngeld beantragen. Vergessen hast du, dass der Vater auch verpflichtet ist, Betreuungsunterhalt an dich zu zahlen. Was ist damit? Arge wird dich dazu auffordern! Meine Rechnung: 800 Elterngeld 300 Unterhalt für Kind ? Betreuungsunterhalt 184 Kindergeld=1284+Wohngeld oder auch nicht. Dazu benutze doch mal den Wohngeldrechner. Es gibt entweder nur ALG2 oder Wohngeld und Kinderzuschlag. Kinderzuschlag würdest du ohnehin nicht bekommen, weil du mehr als 140€ Kindesunterhalt bekommst. Wenn du nach zwei Jahren Elternzeit dich arbeitslos meldest, dann bekommst du nur fiktives Alg. Nach einem Jahr bekommst du aber mehr ALG1, weil es nach deinem letzten Verdienst geht. Du kannst dich aber nur für die Zeit arbeitslos melden, in der du Betreuung hast und danach richtet sich auch das ALG1. vorher aber unbedingt mit dem AG reden, ob andere Zeiten oder Teilzeit möglich ist. Arbeitsrecht dazu bitte durchlesen! Ich persönlich würde lieber unabhängig sein wollen. Das ist aber nur meine Auffassung. Was du machst, ist deine Sache. ,-)
__________________ Gruß holly |
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#3
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| betreuungsunterhalt? wofür bekommt man denn das, bzw. warum muss das der kindesvater zahlen? wir waren ja gerade mal ein jahr zusammen, nicht verheiratet oder so. wenn der vater seinen unterhalt für das kind, bekomme ich also definitiv kein kinderzuschlag? für mich ist eben wichtig zu wissen, was ich bekommen würde, wenn ich zwei jahre zu hause bliebe. ich kann nicht in teilzeit in meinen job zurück (auch zu wenige mitarbeiter in firma). was ist denn das fiktive alg 1. wie wird das denn berechnet? |
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#4
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| Betreuungsunterhalt bekommst du dafür, dass du SEIN Kind erziehst und während der ersten Zeit nicht arbeiten kannst. Also im Prinzip dafür, dass du die Nanny seines Kindes spielst. Warum auch nicht? Er ist ja nicht belastet mit der Erziehung und kann weiter arbeiten. Turtle |
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#5
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| ach so. davon habe ich ja noch nie gehört. aber das ist doch sicher auch von seinem verdienst abhängig. der ist nämlich nicht sehr hoch, 1100 netto. und davon bekomme ich ja schon die 300 fürs kind. |
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#6
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| Zitat:
__________________ Gruß holly |
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#7
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| Zuerst Unterhalt bei 1100 Euro wird kaum 300 Euro sein. Erstens ist der Selbstbehalt bei 900 Euro, außerdem darf von dem Unterhaltssatz noch das halbe Kindergeld abgezogen werden. Bei Einkommen bis 1500 Euro ist der Satz 317 Euro. 317 Euro minus halbes Kindergeld bleiben 225 Euro. Sein Selbstbehalt ist 900 Euro - es könnte daher sogar noch weniger sein. Beim Betreuungsunterhalt liegt - wenn ich mich nicht irre - der Selbstbehalt bei 1100 Euro. Außerdem ist Kindesunterhalt vorranig. Dein Anspruch wäre demnach überschlägig gerechnet: 215 Euro Kind 260,87 Euro Kind Miete 475 Euro Gesamt Abzüglich 225 Euro Unterhalt 184 Euro Kindergeld = 66 Euro ergänzendes ALGII Du selber 359 Euro Regelsatz 129 Euro Alleinerziehendenzuschlag (ich hoff ich lieg richtig) 260,87 Euro Miete 748,87 Euro Bedarf Abzüglich 250 Euro Elterngeld (Bei 2 jährigen Bezug sind nur 150 Euro elterngeld anrechnungsfrei) = 498 Euro ALGII ergänzend. Gesamt 1373 Euro WOBEI: 521 Euro Miete für 2 Personen wohl nicht angemessen sind. Daher würde die zu hohe Miete nur für max 6 Monate übernommen. Zwischenzeitlich entweder umziehen, oder die Differenz selber draufzahlen. Die angemessene Miete kannst du bei DEINER zuständigen Arge erfragen, da die Höhe des jeweilen Wohnorts angepasst ist. |
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#8
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| 1 Jahr Dein Anspruch wäre demnach überschlägig gerechnet: 215 Euro Kind 260,87 Euro Kind Miete 475 Euro Gesamt Abzüglich 225 Euro Unterhalt 184 Euro Kindergeld = 66 Euro ergänzendes ALGII Du selber 359 Euro Regelsatz 129 Euro Alleinerziehendenzuschlag (ich hoff ich lieg richtig) 260,87 Euro Miete 748,87 Euro Bedarf Abzüglich 500 Euro Elterngeld (Bei 1 jährigen Bezug sind 300 Euro elterngeld anrechnungsfrei) = 248 Euro ALGII ergänzend. Gesamt 1523 Euro im 2. Jahr ohne elterngeld 215 Euro Kind 260,87 Euro Kind Miete 475 Euro Gesamt Abzüglich 225 Euro Unterhalt 184 Euro Kindergeld = 66 Euro ergänzendes ALGII Du selber 359 Euro Regelsatz 129 Euro Alleinerziehendenzuschlag (ich hoff ich lieg richtig) 260,87 Euro Miete 748,87 Euro Bedarf = 748 Euro ALGII ergänzend. Gesamt 1223 Euro immer mit der kompletten Miete gerechnet. Ist die Wohnung um einiges zu teuer kann es im 2j. ohne Elterngeld schon zu Probleme kommen, wenn du nicht umziehst und selber einiges drauflegen müßtest. |
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| Stichworte |
| alg 2, elterngeld, kinderzuschlag ??, wohngeld |
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