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Elterngeld Das Elterngeld steht jungen Familien zu. Alle Fragen zum Elterngeld gehören hier in dieses Forum.

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  #1  
Alt 05.01.2009, 10:11
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Registriert seit: 05.01.2009
Beiträge: 3
Standard Welche Ansprüche neben Elterngeld?

Hallo!

Ich bin in der 17. Woche schwanger und ich möchte 20 Monate zuhause bleiben. Ob das so geht hängt nur leider von der Höhe des Elterngeldes ab. Ich bin schon ganz verzweifelt, da mein AG auch bald wissen möchte wie lange ich nun ausfalle.

Wie ist das mit dem Elterngeld? Die Rechner hier im Internet ergeben alle eine andere Summe und rechnen irgendwie auch nur für 1 Jahr, oder?
Ist das richtig, das wenn ich angenommen 650€ Elterngeld für 1 Jahr / 10 Monate bekomme, dann mit 325€ für 20 Monaten rechnen kann?

Das Problem wäre, das ich nur mit dem Elterngeld allein nicht auskäme.
Kann mir jemand sagen, was ich noch dazu beantragen kann?

Meine Situation ist so, dass ich einen Partner habe, wir jedoch getrennt in 2 Wohnungen leben. Habe ich dann Anspruch auf ALG II? Wird das wie alleinerziehend gerechnet?´
Wird das mir das Einkommen meines Partners voll mit angerechnet?

Wer kann mir helfen?

Ich bin über jede Antwort dankbar!!!
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  #2  
Alt 05.01.2009, 12:28
Benutzerbild von Mandy
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Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 6.578
Standard

Du hast Anspruch auf Unterhalt durch den Kindesvater für DICH (ab 6. Wochen vor der Geburt)und für das Kind sowieso. Dieser ist erstmal vorrangig zu erwirken. Erst dann kämen staatliche Leistungen wie ALG II in Frage. Auch dafür gibt es einen Online-Rechner. Dort kannst Du selber prüfen, inwieweit ALG II in Frage käme.
Aber wie gesagt, Unterhalt ist auf jeden Fall vorrangig.
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
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  #3  
Alt 05.01.2009, 13:12
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 30.11.2008
Beiträge: 2.047
Standard

Du hast ja nicht nur das Elterngeld.
Der Vater des Kindes zahlt Unterhalt für das Kind und bis zum 3. Lebensjahr des Kindes ist er auch für deinen Unterhalt vorrangig zuständig.
Dazu gibts Kindergeld für das Kind.

Elterngeld ist eigentlich einfach zu errechnen wenn du normales Einkommen hattest. War dein Monatseinkommen in den letzten 12 Monaten 970 Euro - 67% Elterngeldanspruch - also 650 Euro für 12 Monate. Wären bei einer Laufzeit von 20 Monaten - 390 Euro im Monat.
Dazu Kindergeld fürs Kind, Unterhalt fürs Kind und Unterhalt für dich.
Ob ihr zusammen wohnt oder nicht, spielt in Unterhaltsfragen keine Rolle.
Wohnt ihr zusammen werdet ihr zusammen berechnet und evtl. mit ALGII
aufgestockt - WENN das Geld nicht reicht.
Wohnt ihr getrennt, muß er Unterhalt für euch beide zahlen und dein Einkommen wird evtl. mit ALGII aufgestockt - wenn es den nicht reicht.

Zitat:
Wird das mir das Einkommen meines Partners voll mit angerechnet?
Für den Unterhalt schon. Der Unterhalt richtet sich auch nach seinem Einkommen.

Liebe Grüsse
- der nachtvogel -
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  #4  
Alt 07.01.2009, 06:21
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 05.01.2009
Beiträge: 3
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Vielen lieben Dank für Eure Antworten!!!

Wisst Ihr vielleicht, was ich noch an Zuschüssen beantragen kann? Ist das nur ALG II oder gibt's da noch andere?
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  #5  
Alt 07.01.2009, 08:12
Benutzerbild von Turtle1972
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.987
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Das käme auf deine Einkommenssituation an (also neben dem Elterngeld besonders in Bezug auf die Frage, was der Kindesvater an Unterhalt für DICH und DAS KIND zahlt).

Turtle
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  #6  
Alt 07.01.2009, 09:47
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Registriert seit: 05.01.2009
Beiträge: 3
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Ich glaube nich, dass dieser sehr hoch ausfallen wird. Er verdient ca. 1050€ netto und muß schon Unterhalt für 1 Kind zahlen...
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  #7  
Alt 07.01.2009, 14:53
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 01.12.2008
Ort: Hinter den 7 Bergen...
Beiträge: 1.729
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Dann bleibt dir nur ALG II und Unterhaltsvorschuss fürs Kind.

Gruß
Enibas
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