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| Elterngeld Das Elterngeld steht jungen Familien zu. Alle Fragen zum Elterngeld gehören hier in dieses Forum. |
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#1
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| Hallo.. leider habe ich noch keine Antworten auf meine Fragen gefunden. Ich würde gerne folgendes wissen: Ich bin bis zum September in Elternzeit. Mein Sohn ist dann ein Jahr und eigentlich wollte ich dann wieder arbeiten gehen. Ich hatte einen Antrag auf Teilzeit gestellt, den ich mit ach und krach genehmigt bekommen habe. Leider habe ich keine Betreuungsmöglichkeit, so das ich die Stunden wahrnehmen könnte. Ich werde zum Ende der Elternzeit kündigen 1. wegen der fehlenden Betreuungsmöglichkeit 2. Aus persönlichen Gründen möchte ich da nicht mehr arbeiten. Da ich noch nie Arbeitslos war, würde ich gerne wissen, was mir nach dem Elterngeld zusteht. Ich weiss, dass ich , wenn mir was zusteht, 3 Monate sperre haben werden. Bekomme ich ALg1 oder 2 ? wenn ja, wie lange ? Vor dem Elterngeld habe ich 17 jahre voll gearbeitet. Ich lebe mit dem Vater des Kindes zusammen. Wir sein Geld angerechnet ? ab welcher höhe ? Ändert sich etwas durch eine Heirat ? Vielen dank! |
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#2
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| Erstmal darf dich der Vater deines Kindes ernähren. Und wenn er nicht genug Einkommen hat, dann wäre noch Wohngeld und Kinderzuschlag oder ALG 2 denkbar. ALG 1 bekommst du nicht, du bist ja nicht verfügbar für den Arbeitsmarkt. Turtle |
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#3
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| vielen dank für deine antwort..dass hatte ich so auch schon vermutet. weiss denn jemand wo die grenze liegt, beim verdienst des mannes um alg2 noch beziehen zudürfen ? |
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#4
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| Da gibt es keine feste Grenze. Das geht nach einem individuellen Bedarf, dem das Einkommen gegenüber gestellt wird. Dazu gibt es einen Rechner, den du auf dieser Hompage findest. Es gibt aber noch weitere im Netz. Turtle |
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