| |
| |||||||
| Elterngeld Das Elterngeld steht jungen Familien zu. Alle Fragen zum Elterngeld gehören hier in dieses Forum. |
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Ansicht |
|
#1
| |||
| |||
| Hallo! Ich bin in meiner Ausbildung schwanger geworden und habe im Mutterschutz meine Prüfung gemacht. Da ich aber noch nicht arbeiten war, bekomme ich nur die 300€ Elterngeld. Mein Freund verdient aber nur 480€ netto und dazu haben wir noch das Kindergeld von 164€. Das sind also 944€. Das sind also 44€ zuviel um ein 2. Kindergeld zu beantragen. Aber wie soll man dann noch das Auto und die Miete zahlen könne? Vorher hab ich ja noch BAB erhalten. Jetzt haben wir mit Kind wesentlich weniger. Da muss es doch was geben. HILFE!!! |
|
#2
| |||
| |||
| Natürlich gibt es noch etwas - ergänzend ALG II. |
|
#3
| |||
| |||
| Achso? Also muss ich zum JobCenter oder? Auf wieviel soll mann denn als Familie kommen? |
|
#4
| |||
| |||
| Das kommt auf euren Bedarf an. Vor allem auf eure Miete. Die Regelsätze sind überall die gleichen. Benutze doch mal den ALG2-Rechner auf der Startseite. Elterngeld bleibt übrigens anrechnungsfrei. |
|
#5
| |||
| |||
| anrechnungsfrewi heißt, dass ich es nicht eintragen muss? |
|
#6
| |||
| |||
| Richtig. Sofern es nicht mehr als 300€ sind, wird Elterngeld nicht angerechnet |
|
#7
| |||
| |||
| Angeben musst du es schon, aber es wird nicht als Einkommen angerechnet, insofern es den Freibetrag nicht übersteigt. |
|
#8
| |||
| |||
| Zitat:
Oder wie war das mit dem 2. Kindergeld gemeint? Dein Freund, sofern in Ausbildung, kann BAB oder BAföG (je nach Ausbildung) beantragen. Du kannst für dich und euer Kind ALG II beantragen, wobei die 300 € Elterngeld anrechnungsfrei sind. Regelleistung für dich 323 € Regelleistung Baby 215 € abzgl. Kindergeld 164 € ALG II Anspruch 374 € plus 2/3 der Miete Befindet sich dein Freund nicht ins Ausbildung, kommt sein Anteil abzgl. seines Einkommens hinzu. |
![]() |
| Lesezeichen |
| Stichworte |
| elterngeld, kindergeldzuschuss, sozielhilfe, wohngeld |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Partner (Ehepartner, Lebenspartner, eheähnliche Gemeinschaft) Bei Trennung zuerst Wohnung suchen oder zuerst SH beantragen? | cop1492 | Kosten der Unterkunft | 11 | 08.09.2009 22:17 |
| Können wir ALG 2 oder so beantragen? | Bima73 | Hartz IV 4 - ALG II 2 | 2 | 23.07.2009 20:01 |
| Kann mein Mann Elternzeit beantragen? | joanne | Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft | 33 | 20.06.2009 15:27 |
| Partner (Ehepartner, Lebenspartner, eheähnliche Gemeinschaft) Kann ich als Student Harz 4 beantragen | Jaqlien084 | Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft | 2 | 10.04.2009 09:20 |
| wie h4 beantragen nach selbsttsändigkeit? | straßendieb | Hartz IV 4 - ALG II 2 | 16 | 25.03.2009 18:50 |