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Elterngeld Das Elterngeld steht jungen Familien zu. Alle Fragen zum Elterngeld gehören hier in dieses Forum.

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  #1  
Alt 09.09.2009, 13:27
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Hallo!

Ich bin in meiner Ausbildung schwanger geworden und habe im Mutterschutz meine Prüfung gemacht. Da ich aber noch nicht arbeiten war, bekomme ich nur die 300€ Elterngeld. Mein Freund verdient aber nur 480€ netto und dazu haben wir noch das Kindergeld von 164€. Das sind also 944€. Das sind also 44€ zuviel um ein 2. Kindergeld zu beantragen. Aber wie soll man dann noch das Auto und die Miete zahlen könne? Vorher hab ich ja noch BAB erhalten. Jetzt haben wir mit Kind wesentlich weniger. Da muss es doch was geben.

HILFE!!!
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  #2  
Alt 09.09.2009, 13:33
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Natürlich gibt es noch etwas - ergänzend ALG II.
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  #3  
Alt 09.09.2009, 13:38
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Achso? Also muss ich zum JobCenter oder? Auf wieviel soll mann denn als Familie kommen?
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  #4  
Alt 09.09.2009, 13:53
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Das kommt auf euren Bedarf an.
Vor allem auf eure Miete. Die Regelsätze sind überall die gleichen.

Benutze doch mal den ALG2-Rechner auf der Startseite.
Elterngeld bleibt übrigens anrechnungsfrei.
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  #5  
Alt 09.09.2009, 14:12
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anrechnungsfrewi heißt, dass ich es nicht eintragen muss?
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  #6  
Alt 09.09.2009, 14:26
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Richtig. Sofern es nicht mehr als 300€ sind, wird Elterngeld nicht angerechnet
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  #7  
Alt 20.10.2009, 17:32
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Zitat:
Zitat von Jadejellow Beitrag anzeigen
anrechnungsfrewi heißt, dass ich es nicht eintragen muss?
Angeben musst du es schon, aber es wird nicht als Einkommen angerechnet, insofern es den Freibetrag nicht übersteigt.
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  #8  
Alt 27.10.2009, 19:38
woodchuck
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Zitat:
Zitat von Jadejellow Beitrag anzeigen
Mein Freund verdient aber nur 480€ netto. Das sind also 944€. Das sind also 44€ zuviel um ein 2. Kindergeld zu beantragen.
Macht dein Freund eine Ausbildung? Dann hat er (bzw. seine Eltern) auch Anspruch auf Kindergeld. Dein Elterngeld und das Kindergeld eures Kindes, wird nicht als sein Einkommen angerechnet.

Oder wie war das mit dem 2. Kindergeld gemeint?

Zitat:
Zitat von Jadejellow Beitrag anzeigen
Was kann ich noch beantragen?
Dein Freund, sofern in Ausbildung, kann BAB oder BAföG (je nach Ausbildung) beantragen.

Du kannst für dich und euer Kind ALG II beantragen, wobei die 300 € Elterngeld anrechnungsfrei sind.

Regelleistung für dich 323 €
Regelleistung Baby 215 €
abzgl. Kindergeld 164 €
ALG II Anspruch 374 € plus 2/3 der Miete

Befindet sich dein Freund nicht ins Ausbildung, kommt sein Anteil abzgl. seines Einkommens hinzu.
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elterngeld, kindergeldzuschuss, sozielhilfe, wohngeld

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