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Elterngeld Das Elterngeld steht jungen Familien zu. Alle Fragen zum Elterngeld gehören hier in dieses Forum.

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  #1  
Alt 13.04.2010, 10:32
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Unglücklich während Elterngeld läuft Arbeitsvertrag aus

Hallo liebes Forum,

ich bin momentan im 2.Monat schwanger und vorraussichtlicher Geburtstermin ist Ende Nov 2010. Mein Freund und ich sind nicht verheiratet und er ist selbständig.
Ich arbeite als Physiotherapeutin und habe einen befristeten Vertrag, der zum 31-03.2011 jedoch ausläuft.

Nun meine Frage: mein Bezug des Elterngeldes würde ja genau in diesen Zeitraum mit reinfallen...hätte dies dann Auswirkungen auf die Höhe des Elterngeldes, da ich ja dann "arbeitslos" werde???

Zudem wie geht es nach den 12 Monaten Elterngeld weiter? Gelte ich als arbeitslos, muss mir umgehend einen Job suchen? ALGI bekomme ich ja nur, wenn ich einen Krippenplatz habe und dem Markt somit zur Verfügung stehe. Wenn dem aber nicht so ist - bekomme ich dann Hartz IV? Mein Freund ist ja selbständig und sein Einkommen noch relativ gering und meine Sorge ist, dass wir unsere "neue" Familie noch nicht ausreichend versorgen können

Ich hoffe, ich habe mich einigermaßen verständlich ausgedrückt und sage schon mal lieben Danke im Voraus!!!

Grüße, Susi
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  #2  
Alt 13.04.2010, 10:54
Benutzerbild von holly8
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Die Höhe des Elterngeld richtet sich nach der Höhe des Verdienstes 1 Jahr vor der Geburt. Nach Ablauf des befristeten Vertrages endet dein Mutterschutz und du bist arbeitslos. Du kannst aber auch drei Jahre Elternzeit nehmen, bis du eine Betreuung hast und in der Zeit Alg2 bekommen, wenn euer Geld nicht reicht oder Wohngeld. Bitte Rechner auf dieser Seite benutzen, wenn du die Höhe deines Elterngeldes kennst. Abschließend Alles Gute und ich finde es gut, dass du dir jetzt schon Infos holst.
__________________
Gruß holly
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  #3  
Alt 13.04.2010, 17:14
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Danke für die schnelle Antwort

Leider stehe ich wohl gerade auf der Leitung und finde den Rechner nicht bzw. weiss nicht ganz genau welchen Rechner du meinst Den Elterngeldrechner oder einen Rechner für eventuellen Bezug von Allg2?

Gruß, Susi
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  #4  
Alt 13.04.2010, 17:18
Benutzerbild von holly8
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Es gibt einen Elterngeldrechner, einen Wohngeldrechner und auch einen ALG 2 Rechner, sogar einen ALG 1 Rechner. Es schadet nicht, mal alles durchzurechnen.
__________________
Gruß holly
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  #5  
Alt 13.04.2010, 19:10
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Aha, das ist gut zu wissen!
Dann werde ich da mal alles durchrechnen ... denn schließlich verdient mein Freund noch nicht allzu gut - trotz Selbständigkeit
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  #6  
Alt 14.04.2010, 10:11
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Hallo Zusammen nochmals

nun sind bei mir neue Fragen aufgetaucht...

1. wenn ich nach Ablauf des Elterngeldes trotz keines bestehenden Arbeitsverhältnisses noch nicht arbeiten möchte (quasi bis zum 3.Lebensjahr des Kindes warten möchte), dann wäre ich ja in den 2 Jahren weder Kranken-, Renten-, noch Arbeitslosenversichert, oder??? Und wie ist das während des Elterngeldes - wie bin ich da versichert???
Wir sind ja nicht verheiratet, mein Freund ist selbständig und sein Einkommen wird ja angerechnet und wahrscheinlich habe ich dadurch keinen Anspruch auf HartzIV.

Sorry, für die erneuten Fragen, aber ich bin wohl "richtig" schwangerund mache mir hoffentich wieder viel zu viele Sorgen!!!

Schöne Grüße, Susi
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  #7  
Alt 14.04.2010, 10:17
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Während de Elterngeldbezuges bist du gesetzlich weiter krankenversichert. Genauso während des Alg II-Bezuges. Nur wenn kein Alg II-Anspruch wegen zu hohen Einkommens besteht, musst du dich selbst versichern.
__________________
"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
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  #8  
Alt 14.04.2010, 10:25
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Lieben Dank für die Antwort!

Ich hab das mal mit dem HartzIV-Rechener alles durch gerechnet und mir würden wahrscheinlich 271€ zustehen. Das wäre ja vollkommen OK. Wobei ich natürlich keine Ahnung habe, wie die ARGE mit Selbständigkeit des Partners rechnet, denn das Einkommen is ja jeden Monat anders - mal mehr und mal deutlich weniger.

Ach, alles nicht so einfach mit den Finanzenaber irgendwie muss es ja klappen!!!

Gruß, Susi
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  #9  
Alt 14.04.2010, 10:27
Benutzerbild von Musiker
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Zitat:
Zitat von PhysioSusi Beitrag anzeigen
Wobei ich natürlich keine Ahnung habe, wie die ARGE mit Selbständigkeit des Partners rechnet, denn das Einkommen is ja jeden Monat anders - mal mehr und mal deutlich weniger.
Bei Selbständigen wird von 6 Monaten der Durchschnitt genommen und angerechnet.
__________________
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  #10  
Alt 14.04.2010, 10:35
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Wird dabei mit seinem Brutto-Einkommen gerechnet oder mit seinem "eigentlichen" Einkommen; sprich mit dem Einkommen, das für ihn selbst und somit auch für mich und unser Kind bleibt - abzüglich aller monatlich zu bezahlenden Rechnungen wie Miete für Werkstatt, etliche Versicherungen etc.
Denn unterm Strich bleibt meinem Freund nach all diesen Abzügen ja sehr viel weniger "zum Leben" als tatsächich in der Kasse landet.
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