Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Familienförderung > Elterngeld

Elterngeld Das Elterngeld steht jungen Familien zu. Alle Fragen zum Elterngeld gehören hier in dieses Forum.

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #11  
Alt 14.04.2010, 09:45
Benutzerbild von Musiker
Moderator
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 5.836
Standard

Zitat:
Zitat von PhysioSusi Beitrag anzeigen
Wird dabei mit seinem Brutto-Einkommen gerechnet oder mit seinem "eigentlichen" Einkommen; sprich mit dem Einkommen, das für ihn selbst und somit auch für mich und unser Kind bleibt - abzüglich aller monatlich zu bezahlenden Rechnungen wie Miete für Werkstatt, etliche Versicherungen etc.
Denn unterm Strich bleibt meinem Freund nach all diesen Abzügen ja sehr viel weniger "zum Leben" als tatsächich in der Kasse landet.
Es wird der Gewinn, also die Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben genommen.
__________________
"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #12  
Alt 14.04.2010, 10:12
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 18.03.2009
Beiträge: 678
Standard

Zitat:
Zitat von PhysioSusi Beitrag anzeigen
Wird dabei mit seinem Brutto-Einkommen gerechnet oder mit seinem "eigentlichen" Einkommen; sprich mit dem Einkommen, das für ihn selbst und somit auch für mich und unser Kind bleibt - abzüglich aller monatlich zu bezahlenden Rechnungen wie Miete für Werkstatt, etliche Versicherungen etc.
Denn unterm Strich bleibt meinem Freund nach all diesen Abzügen ja sehr viel weniger "zum Leben" als tatsächich in der Kasse landet.
Das ist alles recht kompliziert. Er müsste seine Unterlagen einreichen und dann wird geprüft, was anzurechnen ist und was nicht. Bestimmte Abschreibungen werden anerkannt, andere wieder nicht. Sowas mit Laden-/Werkstattmiete wird natürlich abgezogen, weil es unter die " tatsächlich geleisteten notwendigen Ausgaben" fällt.

Das hier sind die gesetzlichen Bestimmungen zur Anrechnung von Einkommen aus Selbständigkeit: Alg II-V - Einzelnorm
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #13  
Alt 14.04.2010, 17:07
Benutzerbild von holly8
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 06.07.2009
Beiträge: 466
Standard

Du bist während der 3jährigen Elternzeit beitragsfrei krankenversichert, weil du vorher pflichtversichert bist. Es werden auch Beiträge zur Rente gezahlt, da kommt ein Brief dazu. Du erwirbst nach den 3 Jahren einen neuen, fiktiven ALG 1 Anspruch, der sich nach deinem Beruf und nach deiner zeitlichen Verfügbarkeit richtet. Es ist nie verkehrt, sich frühzeitig zu informieren. :-)
__________________
Gruß holly
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Partner (Ehepartner, Lebenspartner, eheähnliche Gemeinschaft) Anwendung des Zuflussprinzips auf das Elterngeld Otto im Internet Hartz IV 4 - ALG II 2 5 24.03.2010 13:26
Elterngeld angerechnet auf Elterngeld? Floeckchen Elterngeld 2 03.12.2009 09:48
Nur 9 Monate Elterngeld wegen 2 Monate + 1 Tag Mutterschutzgeld?! babk Elterngeld 8 27.11.2009 11:18
Partner (Ehepartner, Lebenspartner, eheähnliche Gemeinschaft) Elterngeld und viele zus. Fragen Sissi789 Elterngeld 4 11.09.2009 06:54
Alg1 nach Elterngeld Yvonne5826 Arbeitslosengeld I - ALG 1 1 18.05.2009 08:05


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 08:20 Uhr.


Verein für soziales Leben e. V.
sozialhilfe24

Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0