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Elterngeld Das Elterngeld steht jungen Familien zu. Alle Fragen zum Elterngeld gehören hier in dieses Forum.

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  #1  
Alt 28.01.2011, 07:55
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Standard von ALG I in Elternzeit, was steht mir zu?

Hallo!

Mein Mann und ich haben bereits einen Sohn, der im Juni 1 Jahr wird.
Wir möchten aber gerne noch ein Geschwisterchen. Allerdings stellt sich die finanzielle Frage.

Ich habe vor der jetzigen Elternzeit 10 Monate gearbeitet und 1 1/2 Monate vorm Mutterschutz ALG I bekommen, da mein Arbeitsvertrag ausgelaufen ist. So, mir wurden damals nur die 10 Monate, die ich gearbeitet hatte, angerechnet. (was ja auch soweit völlig normal ist).

Nun geh ich quasi nach der Elternzeit ins ALG I rein und bekomme da meinen mir zustehenden Satz.

Sollte ich aber in der Zeit, in der ich ALG I beziehe, schwanger werden und dann nach der Entbindung in Elternzeit gehen, stehen mir doch dann nur 300,- € zu zzgl. nen gewissen Betrag (glaube zu meinen, es waren 75,-€), weil ich ja schon Kind habe, richtig?

nun zu meiner Frage: stehen mir außer der dem Kindergeld 184,- € vom 1. Kind, dem Elterngeld von 300,-€ und dem Kindergeld 184,-€ vom 2. Kind noch irgendeine finanzielle Hilfe zu? Kinderzuschlag oder sowas (hab i.wo gelesen, dass der helfen soll, nicht Hartz IV beziehen zu müssen?!)

Ich hätte ja dann unterm Strich "nur" 668,-€.

Hört sich in erster Linie eigentlich schon gut an, aber ich habe ja im Moment sogar knapp 80,-€ mehr, und dabei nur 1 Kind...?!

Wäre toll, wenn ihr mir mal beratend zur Seite stehen könnt!

LG, die soffizia
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  #2  
Alt 28.01.2011, 08:01
Erfahrener Benutzer
 
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Beiträge: 3.298
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Was verdient denn der Mann?
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  #3  
Alt 28.01.2011, 08:09
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Registriert seit: 04.09.2010
Beiträge: 12
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Brutto sinds 1.280 ,-€

Danke schon mal


Aber bei ihm bleibt net all zu viel über... das Geld geht für Miete, Nebenkosten und Versicherungen drauf, die man zum Leben eben braucht)...
Ich mein, wenn ich rechne, man kommt damit aus... aber es ist halt echt eng, dann zu 4. mit dem Geld...
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  #4  
Alt 28.01.2011, 09:53
Benutzerbild von Grubenpony
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Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.212
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Zitat:
Zitat von soffizia Beitrag anzeigen

Nun geh ich quasi nach der Elternzeit ins ALG I rein und bekomme da meinen mir zustehenden Satz.
Du denkst daran, dass du bei ALGI dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen musst und daher die Betreuung des dann einjährigen Kindes im erforderlichen Umfang nachweisen musst?
__________________
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  #5  
Alt 28.01.2011, 10:22
Benutzerbild von Mandy
Junior Admin
 
Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 6.578
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Zitat:
Zitat von Grubenpony Beitrag anzeigen
Du denkst daran, dass du bei ALGI dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen musst und daher die Betreuung des dann einjährigen Kindes im erforderlichen Umfang nachweisen musst?

Du hatttest es ihr ja bereits im September gesagt:

Welche finanzielle Mittel?
__________________
Grüsse,

Mandy

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  #6  
Alt 28.01.2011, 10:44
Benutzerbild von Grubenpony
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Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.212
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Alzheimer ....
__________________
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  #7  
Alt 28.01.2011, 14:38
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Registriert seit: 04.09.2010
Beiträge: 12
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Ich hab so das Gefühl, dass nicht richtig auf meine Frage eingegangen wird?!

Mir ist durchaus bewusst, dass wenn ich ALG I beziehe, natürlich für den Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen muss... (Mei oh mei... wieso schreib ich denn jetzt schon Bewerbungen, wenn ich nicht gerne wieder nen Job haben möchte )...

Mir geht es doch nur darum, dass wenn ich wirklich nichts bekomme und nun doch schwanger werden sollte... ob ich neben 2x Kindergeld und den 300,-€ Elterngeld (für 1 Jahr dann wieder) noch i.wie aufstocken kann?!

Die Frage hat ja meines Erachtens nichts mit meinem Willen der Jobsuche oder der Tatsache, dass ich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen soll, zu tun...


Falls also irgendeiner mal was wirklich sinnvolles, auf meine Frage passendes, zu schreiben hat, mag ichs gerne lesen
Für Infos bin ich sehr dankbar^^

LG
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  #8  
Alt 28.01.2011, 14:56
Benutzerbild von Mandy
Junior Admin
 
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Beiträge: 6.578
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Ich glaube nicht, dass jetzt noch jemand Lust hat, Dir zu antworten...bei der Art und Weise wie Du hier auftrittst....!!!!
__________________
Grüsse,

Mandy

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  #9  
Alt 28.01.2011, 15:03
Gesperrt
 
Registriert seit: 04.09.2010
Beiträge: 12
Standard

Welche Art und Weise bitte?

Ich möchte doch lediglich eine vernünftige Antwort auf meine Frage.
Und die gegebene Antwort hat ja nun mal wirklich nicht auf meine Frage gepasst, oder sehen Sie das etwa falsch?

Ein Forum ist ja dafür da, dass man sich austauscht und seine Erfahrungen mitteilt. Aber eben auch entsprechend dem vorangegangem Post.

PS: Sie müssen ja nichts dazu sagen, wenn Ihnen nix dazu einfällt...
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  #10  
Alt 28.01.2011, 15:07
Benutzerbild von Grubenpony
Moderator
 
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Beiträge: 8.212
Standard

Zitat:
Zitat von soffizia Beitrag anzeigen
Welche Art und Weise bitte?
Rotzig nennt man das gemeinhin.

Zitat:
Ich möchte doch lediglich eine vernünftige Antwort auf meine Frage.
Du planst seit letztem Herbst das nächste Kind, da kann man dir auch zutrauen alleine zu rechnen. Und wenn dein Mann zu wenig verdient um seine Familie zu ernähren, dann musst du eben arbeiten gehen.
__________________
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