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Elterngeld Das Elterngeld steht jungen Familien zu. Alle Fragen zum Elterngeld gehören hier in dieses Forum.

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  #1  
Alt 18.01.2011, 01:10
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Registriert seit: 18.01.2011
Beiträge: 4
Standard Vater Student, Mutter Harz4 + Minijob

Guten Abend,

ich bin 28 Jahre alt und Student. Meine Freundin ist 30 Jahre alt und Harz4-Empfängerin. Wir leben zusammen in einem Haushalt mit ihrer Tochter (6) und unserer gemeinsamen Tochter (*04.01.2011).

Ich beziehe Elternunabhängiges Bafög, welches in der Bedarfsgemeinschft nicht angerechnet wird. Meine Freundin hat bis Nov. 2010 einen Minijob ausgeführt. (100 EUR monatlich, wovon aufgrund des Kindergeldes 30 EUR angerechnet wurden).

Nun möchten wir Elterngeld beantragen. Leider konnte ich im Internet kein Beispiel für unsere Konstelation finden.

Kann ich als Student in meiner Lage Elterngeld beantragen?

Hat meine Freundin als Minijobber Anspruch auf Elterngeld?

Wenn ich richtig informiert bin, hat jeder Elternteil einer Bedarfsgemeinschaft die Möglichkeit 100,- abzugsfrei dazuzuverdienen.

Beim Kindergeld sind 30,- EUR abzugsfrei.
Da meine Freundin das Kindergeld für 2 Kinder empfängt, müsste sie noch 40,- "frei" haben.

Bei mir ist noch der gesamte betrag "frei".

Aus finanzieller Sicht wär es also ratsam, dass ich den Antrag stelle. Außerdem spricht noch dafür, dass meine Freundin in absehbarer Zeit den Minijob wieder aufnimmt.

So, dass sind meine Gedanken dazu.
Hab natürlich keine Ahnung, ob dass alles so richtig ist!?!

Natürlich werde ich mich noch bei der Antragsstelle informieren. Allerdings möchte ich vorbereitet sein.

Vielen Dank für eure Antworten/Meinungen.
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  #2  
Alt 18.01.2011, 11:54
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.987
Standard

So recht weiß ich nicht, was du mit "frei" meinst. Das Kindergeld ist Einkommen der Kinder, d. h. es wird bei ihnen angerechnet. Das jüngere Kind braucht mangels anderen Einkommens das Kindergeld wohl auch voll, so dass es da keinen Freibetrag gibt. Das ältere hat evtl. noch Unterhalt, denn nur dann kann das Kindergeld ganz oder teilweise der Mutter angerechnet werden, so dass es darauf 30 Euro Freibetrag gibt.

Wenn dem so ist, bleibt beim Nebenverdienst alles wie gehabt, 30 Euro Freibetrag auf das übertragene Kindergeld und 70 auf die 100 Euro Nebenverdienst.

Bei dir werden deine Einkünfte zusammengerechnet und deinem Bedarf gegenübergestellt. Wenn deine Einkünfte aus Bafög und Elterngeld deinen Bedarf überschreiten, wird dieser Betrag Frau und Kindern angerechnet.

Ggf. kann es aber sein, dass, wenn du das Elterngeld bekommst, man davon ausgeht, dass du das Kind dann auch vollumfänglich betreust, was wieder bedeutet, dass man von deiner Freundin Vollzeittätigkeit erwartet.


Turtle
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  #3  
Alt 14.03.2011, 22:48
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 18.01.2011
Beiträge: 4
Standard

Hallo,

es ist nun einige Zeit verstrichen und ich möchte an dieser Stelle das Ergebnis präsentieren. Vielleicht interessiert sich in der Zukunft nochmal jemand für dieses Thema.

Da wir nicht verheiratet sind und ich als Student Bafög beziehe, gehöre ich nicht zu der Bedarfsgemeinschaft. D.h. mein Einkommen (Bafög) wird nicht angerechnet. Das gilt auch für das Elterngeld.

Nach dem Verstreichen des Mutterschutzes (8 Wochen) hat sich allerdings jemand von der Agentur bei uns gemeldet. Wie Turtle1972 bereits vermutet hatte, wurde meiner Freundin direkt mit einer kurzfristigen Maßnahme "gedroht". Da anzunehmen ist, dass ich als Elterngeldempfänger die komplette Betreuung übernehme.

Da das aber nicht so ist, bleibt uns nun nichts anderes übrig das Elterngeld auf meine Freundin umzuschreiben. Das hat wiederum zur Folge, dass uns die 300,- voll angerechnet werden.

Schade... wär ja auch zu schön...!
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  #4  
Alt 15.03.2011, 01:07
Erfahrener Benutzer
 
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Beiträge: 4.201
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Zitat:
Zitat von Andiw82 Beitrag anzeigen

Da wir nicht verheiratet sind und ich als Student Bafög beziehe, gehöre ich nicht zu der Bedarfsgemeinschaft. D.h. mein Einkommen (Bafög) wird nicht angerechnet.
Das glaube ich nicht. Übersteigt das Einkommen des Studikers den Sozialsatz, mindert das entsprechend den Bedarf der BG.
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  #5  
Alt 15.03.2011, 05:41
Benutzerbild von Musiker
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Beiträge: 5.836
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Zitat:
Zitat von Andiw82 Beitrag anzeigen
Da wir nicht verheiratet sind und ich als Student Bafög beziehe, gehöre ich nicht zu der Bedarfsgemeinschaft.
Das ist Unsinn. Du gehörst zur BG, hast allerdings als Student keinen Leistungsanspruch.
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  #6  
Alt 15.03.2011, 10:40
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Registriert seit: 18.01.2011
Beiträge: 4
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Nun ja, ob ihr es glaubt oder nicht. Bei uns läuft das seit Oktober 2010 so.

Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit würde angerechnet werden. Mein Bafög als Sozialleistung sowie das Elterngeld mindern den Bedarf der Bedarfsgemeinschaft nicht. Ich muss nur die Miete Anteilig bezahlen.

Ich habe mit Absicht länger mit der Antwort gewartet um hier das komplette Ergebnis für andere Interessenten zu posten. Warum sollte ich Mist schreiben?

Ich bekomme den höchstsatz Bafög, dieser mindert den Bedarf der Bedarfsgemeinschaft nicht.

Ich erhielt für 2 Monate Elterngeld, der Bedarf der Bedarfsgemeinschaft wurde nicht gemindert.

Wir haben auch nichts verheimlicht. Das ist alles ganz offiziell bei der Agentur gemeldet.


P.S. Ich bin kein Profi und kenne das Sozialgesetzbuch nicht aus dem ff. Daher kann es natürlich sein, dass ich vielleicht Begriffe wie Bedarfsgemeinschaft und Haushaltsgemeinschaft verwechselt habe.

Aber unabhängig von den Begrifflichkeiten läuft es bei uns so, wie ich es oben beschrieben habe.

Gruß Andi
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  #7  
Alt 15.03.2011, 11:04
Benutzerbild von Grubenpony
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Beiträge: 8.212
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Zitat:
Zitat von Andiw82 Beitrag anzeigen
Nun ja, ob ihr es glaubt oder nicht. Bei uns läuft das seit Oktober 2010 so.

Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit würde angerechnet werden. Mein Bafög als Sozialleistung sowie das Elterngeld mindern den Bedarf der Bedarfsgemeinschaft nicht. Ich muss nur die Miete Anteilig bezahlen.
Dann hast du Glück gehabt. Erfreu dich solange daran bis das Jobcenter seinen Fehler bemerkt.

Zitat:
Studierende, die in einer Bedarfsgemeinschaft mit Hartz-IV-Empfängern zusammenleben, müssen ihr Einkommen (einschl. BAföG) grundsätzlich auch für deren Lebensunterhalt einsetzen. Dabei bleiben 20% des BAföG-Bedarfs als zweckbestimmte Einnahme anrechnungsfrei.
Der Einfluss des BAföGs auf andere Sozialleistungen - BAföG-FAQ - Studis Online
__________________
Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank.
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  #8  
Alt 15.03.2011, 12:41
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 18.01.2011
Beiträge: 4
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Hab mir den Link angeschaut. Das leuchtet mir auch ein.
Weiß auch nicht was da passiert ist.

Von Seiten der Agentur hieß es immer ich sei außerhalb der Bedarfsgemeinschaft.

Mir fällt gerade ein, dass ich damals zum Antrag noch Werbungskosten und andere laufende Kosten belegt habe.

Z.B. Fahrtkosten, Krankenkasse, Semestergebühren,...

Die einfache Strecke zum Studienort beträgt ca. 50 km.
Vielleicht mindern diese Kosten mein Bafög soweit, dass ich unter den ALGII-Satz rutsche und darum nichts angrechnet wird!?

Wer weiß? Ich finde das alles sehr kompliziert. Ich komme aus einer Kleinstadt, in der die Konstelation Studet + ALGII + 2 Kinder nich häufig vorkommt.

Als wir uns damals bei der Arge erkundigt hatten waren 2 Mitarbeiter involviert + 1 Mitarbeiter am Telefon. Darum dachte ich auch, dass das alles so richtig sei.

Wir müssen sicher in den nächsten Wochen nochmal hin. Falls Interesse besteht, kann ich ja nochmal schreiben.

Gruß
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