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Elterngeld Das Elterngeld steht jungen Familien zu. Alle Fragen zum Elterngeld gehören hier in dieses Forum.

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  #1  
Alt 25.01.2010, 12:39
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Registriert seit: 25.01.2010
Beiträge: 1
Standard ungenutzter Elterngeldmonat - wann spät. beantragen/nutzen?

Liebes Forum,

ich habe bis Januar 11 Monate Elterngeld beansprucht, jetzt befinde ich mich im Resturlaub. Ab Februar gehts wieder zurück zum Job.

Da wir uns bei Beantragung in einer nicht so guten finanziellen Situation befanden, habe ich mich entschieden, anfang des Jahres wieder zu arbeiten. Der Vater des Kindes hat nun Arbeit gefunden und wir kommen über die Runden.

Ich finde es nun schade, den letzten Elterngeldmonat zu verschenken. Wie lange kann ich den noch übrigen Monat nehmen? Bis tatsächlich nur zum 14. Lebensmonat des Kindes? Oder darüber hinaus?

Andererseits ist es auch meinem AG gegenüber nicht ganz in Ordnung, wenn ich im Februar kurz zurückkehre und dann wieder Elternzeit beantrage.

Wer weiß Bescheid? Herzlichen Dank im voraus!
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  #2  
Alt 24.02.2010, 20:21
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Registriert seit: 24.02.2010
Beiträge: 10
Standard

Elterngeld kann nur in der Zeit vom Tag der Geburt bis zur Vollendung des 14. Lebensmonats des Kindes bezogen werden (§ 4 Abs.1 BEEG).
Gruß
EdeWolf
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