| |
| |||||||
| Elterngeld Das Elterngeld steht jungen Familien zu. Alle Fragen zum Elterngeld gehören hier in dieses Forum. |
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Ansicht |
|
#1
| |||
| |||
| Hallo zusammen, ich habe eine wichtige Frage, da ich langsam ziemlich am verzweifeln bin. Ich habe meine Ausbildung im Juni erfolgreich abgeschlossen und bin seitdem arbeitslos. Mein Mann arbeitet fest und bekommt 1500,00€ netto. Ich bekomme ALGI in Höhe von 140,00€. Jetzt habe ich eine Zusage für eine geringfügige Beschäftigung bekommen und kann in 2 Wochen anfangen, jedoch hat sich jetzt herausgestellt, dass ich schwanger bin. - Kann mir jemand sagen, ob und wieviel Elterngeld ich bekommen??? Wie berechnet man das.... Zählt das Einkommen meines Mannes da auch? - Wird mein ALGI-Anspruch (noch) weniger? - Soll ich meinem neuen Chef direkt davon sagen? - Bei einem 400,00€Job bekommt auch Mutterschaftsgeld, richtig? Danke für eure Antworten!!!!l |
|
#2
| ||||
| ||||
| Das ist nicht ganz einfach. Je nachdem, wieviel du verdienst (wenn du ab 15h/Woche arbeiten solltest sowieso), erlischt dein Anspruch auf ALG 1. Denn jeder Cent, den du über 165 Euro kommst, wird gegen den Anspruch aufgerechnet. Also wird es ab ca. 305 Euro Lohn kein ALG mehr für dich geben. Sollte es so sein, gibt es auch kein Mutterschaftsgeld. Denn für geringfügig Beschäftigte gibts dann nur ein einmaliges Entbindungsgeld. Sollte der Lohn gering sein und du weiter ALG 1 bekommen, dann gibt es auch Mutterschaftsgeld. Elterngeld gibt es auf alle Fälle, ich gehe davon aus, dass es aufgrund deines niedrigen Einkommens aus Erwerbstätigkeit jedoch nicht mehr als die obligatorischen 300 Euro sein werden. Wenn du zu Beginn des Mutterschaftsurlaubes noch im ALG 1 Bezug stehen solltest, dann erwirbst du dir durch die Elternzeit neue Anrechnungszeiten. Und ALG 1 wird dann anschließend sogar nicht nach deinem Azubilohn, sondern nach dem Durchschnittseinkommen deiner Berufsgruppe berechnet. Jedoch musst du dazu wirklich noch im ALG 1 Bezug sein. Also musst du jetzt rechnen, wodurch du besser stündest. Turtle |
|
#3
| |||
| |||
| Danke für die schnelle Antwort. Also wäre es ja eigemtlich am sinnvollsten, wenn ich nur 165,00€ dazu verdiene, meinen ALGI weiterhin bekomme und dann noch das Elterngeld in Höhe von 300,00€ und würde ich da dann noch Mutterschaftsgeld bekommen?? |
|
#4
| ||||
| ||||
| ALG 1 endet dann natürlich erstmal mit dem Mutterschaftsurlaub und der Elternzeit. Du bist ja wegen des Babys nicht verfügbar. Oder wolltest du mit einem Neugeborenen eine Arbeit aufnehmen? Und wie ich schon sagte: du musst entscheiden, was besser ist. Ich weiß doch eh nicht, wieviel du verdient hättest und wieviel Stunden in der Woche du dafür arbeiten würdest. Turtle |
|
#5
| |||
| |||
| das sind 7€ die Stunde und betragen 14 Stunden die Woche. Hmm war selten so verzweifelt wie jetzt... Naja ich schau jetzt einfach was ich machen kann |
|
#6
| ||||
| ||||
| Also wahrscheinlich genau die 400 Euro... Dann würde dein ALG 1 wegfallen. Das wäre m. E. n. nicht gut. Oder nur dann gut, wenn du von deinem Chef VOR Mutterschutz richtig eingestellt wirst. Rede mit deinem Mann und deinem Chef. Dann entscheide. Turtle |
|
#7
| |||
| |||
| Ja das werde ich dann tun. Vielen Dank und einen schönen Abend noch |
|
#8
| ||||
| ||||
| Na, eher gute Nacht... ![]() Turtle |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Partner (Ehepartner, Lebenspartner, eheähnliche Gemeinschaft) elterngeld und aufstocker, 2 vätermonate | juti | Elterngeld | 1 | 23.03.2011 15:29 |
| Elterngeld weg ab 1.1 ?Trotz des Einkommens in letzten 12 Monaten? | Studento | Elterngeld | 15 | 28.12.2010 19:20 |
| Partner (Ehepartner, Lebenspartner, eheähnliche Gemeinschaft) Fragen rund ums Elterngeld, ALG2 und BAB | Dinchen30 | Elterngeld | 0 | 08.10.2010 23:06 |
| Partner (Ehepartner, Lebenspartner, eheähnliche Gemeinschaft) Anwendung des Zuflussprinzips auf das Elterngeld | Otto im Internet | Hartz IV 4 - ALG II 2 | 5 | 24.03.2010 13:26 |
| Partner (Ehepartner, Lebenspartner, eheähnliche Gemeinschaft) Elterngeld und viele zus. Fragen | Sissi789 | Elterngeld | 4 | 11.09.2009 06:54 |