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  #1  
Alt 31.05.2011, 11:10
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Beiträge: 1
Standard Rückzahlung Elterngeld bei Berechnungsfehler durch Versorgungsamt?

Hallo zusammen,

ich hoffe Ihr könnt mir bei meiner Frage weiterhelfen.
Es geht für mich grundsätzlich um die Frage, ob bei einem Berechnungsfehler des Amtes eine Rückzahlung des evtl. zu hoch gewährten Elterngeldes bzw. eines Teils davon erfolgen muss?

Hintergrund: Bei der Bewilligung des Elterngeldes wurde bei der Berechnung der Einkünfte nach der Geburt das Nettoeinkommen je Kalendermonat und nicht je Lebensmonat meines Kindes berechnet. Dies führt bei dem Geburtsdatum 10.10.10 und einer Elternzeit von 2 Monaten nun dazu, dass bei der Bewilligung das Nettoeinkommen für den Oktober (11.-30.10), November (komplett) und Dezember (1.-10.12) anhand der Verdienstbescheinigung ermittelt und die Summe der Nettoeinkommen durch 3 geteilt wurde.
Bei der nun erfolgten Prüfung meiner tatsächlichen Bezüge wurde mein tatsächliches Netto, welches zu 100% mit dem vorher "prognostizierten" und auf der Verdienstbescheinigung angegebenen Einkommen übereinstimmt, nun nur noch durch die 2 Lebensmonate geteilt mit dem Ergebnis, dass nun eine Rückzahlung verlangt wird.

Wie verhalte ich mich nun korrekt, da die Höhe des Elterngeldes nicht durch falsche Angaben oder im Nachhinein veränderte Einkommensituationen, sondern durch einen groben Rechenfehler des Amtes zustande kam?

Danke für die Antworten und viele Grüße

kaec
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  #2  
Alt 31.05.2011, 11:34
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 5.836
Standard

Hier gilt § 45 SGB X:

SGB X - Einzelnorm

Insbesondere ist der Vertrauensschutz im Absatz 2 zu beachten.
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