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| Elterngeld Das Elterngeld steht jungen Familien zu. Alle Fragen zum Elterngeld gehören hier in dieses Forum. |
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#1
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| Hallo ![]() Ich bräuchte eine Auskunft zu folgendem Sachverhalt. Mein Kind wurde im November`08 geboren und seitdem bekomme ich 300€ Elterngeld. Im Sommer diesen Jahres habe ich noch den 13&14ten Lebensmonat für Alleinerziehende dazu beantragt - daraufhin is der Elterngeldstelle aufgefallen das ein Fehler unterlaufen ist, da ich in den 12 Monaten vor der Geburt 5 davon gearbeitet habe. Schlussendlich bekam ich dann Ende September eine Nachzahlung von 850€ und ab Oktober 379,50€ Elterngeld. Das wurde natürlich der ARGE gemeldet und nun wollen diese das ALGII Geld vom September und die 79,50€ vom Oktober zurück. Dazu nun meine Frage. Als ich mich davor schon erkundigt habe zwecks Rückzahlung kam die Aussage das ich eigentlich nichts zurückzahlen müsste, da Elterngeld eine individuelle Zuzahlung ist die nicht aufgerechnet werden darf bis 300€ und die knapp 80€ mehr, unter die 100€ anrechnungsfreie Zugewinnregelung bei ALGII fallen würde - also praktisch würden die 80€ mehr, wie Gehalt behandelt werden. Ich bin nun etwas verwirrt und bevor ich der ARGE nun antworte hätte ich da gerne Gewissheit ob ich nun zurückzahlen muss oder ob das tatsächlich unter diese Regelung fällt ? ![]() Desweiteren eine Frage zum Thema Elternzeit ansich (da ich gerade eh am schreiben bin, bin ich zu faul für einen Extrathread )Bevor ich da auch von etwas falschem ausgehe - mir wurde am Anfang der Elternzeit erklärt das diese sich auf mind. 2 Jahre beläuft ausser ich will unbedingt nach einem Jahr wieder arbeiten gehen. Auch wenn ich nur 1 Jahr Elterngeld beziehe bleibt die Dauer der Elternzeit auf 2 Jahre. Stimmt das so? Oder stehe ich dem Arbeitsamt nach der Elterngeldzeit wieder 100% zur Verfügung? Vielen Dank im Vorraus Liebe Grüsse Angel ^^ |
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#2
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| Wo auch immer die Auskunft her ist: sie ist falsch. 300 Euro beim Elterngeld sind frei und was darüber liegt ist ohne weitere Freibeträge anzurechnen. 300 Euro Freibetrag sind doch auch ausreichend genug, meinst du nicht? Elternzeit gibt es nur, wenn man in einer Beschäftigung ist, die beantragt man nämlich beim Arbeitgeber. Wenn man arbeitslos ist, kann man schlichtweg nicht arbeiten, wenn das Kind nicht anderweitig betreut wird. Und darauf nimmt das Amt Rücksicht (kannst du in § 10 SGB II nachlesen), so dass es in dieser Zeit keine Aufnahme einer Arbeit von dir erwartet. Turtle |
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#3
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| Vielen Dank für die schnelle Antwort ![]() Klar sind die 300€ genug - ich beklage mich da kein Stück ^^ Wollte nur halt wissen ob die Rückzahlung so ok ist oder ob mir da was richtiges erklärt wurde. Beamte machen ja auch mal Fehler - hab ich gehört |
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#4
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| Kleine Zusatzinfo: Die 100€ Freibetrag gibt es nur bei Erwerbseinkommen nicht bei anderen Lohnersatz- oder Sozialleistungen. |
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