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Elterngeld Das Elterngeld steht jungen Familien zu. Alle Fragen zum Elterngeld gehören hier in dieses Forum.

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  #1  
Alt 21.07.2011, 19:51
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Standard Partnermonat

Wir (Frau, Mann, zwei Kinder) kommen bisher ohne ergänzendes Hartz4 aus. Für uns ist bisher alles gut gelaufen, wir kommen mit meinem Einkommen aus. Seit dem zweiten Kind (10 Monate) kann meine Frau im Moment auch nichts mehr dazuverdienen. Trotzdem passt alles, da wir auf viele Dinge verzichten (kein Auto, kein teuerer Urlaub, usw.).

Nun nehme ich bald einen Partnermonat (Elternzeit). Dadurch entfällt natürlich das Einkommen und cih bekomme dann die 65%. Damit fallen wir unter die Hartz4 Grenze. Dürfen wir in diesem Fall eine Ergänzung oder Aufstockung beantragen?
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  #2  
Alt 21.07.2011, 20:28
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Ja, allerdings wird deine Frau sich nach Arbeit umsehen oder Maßnahmen mitmachen müssen.

Turtle
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  #3  
Alt 21.07.2011, 21:40
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Es handelt sich aber nur um einen Monat.

Immer wenn meine Frau das JC besuchte, um wegen Arbeit nachzufragen, haben die einfach immer nur gesagt, dass sie nicht als arbeitssuchend registriert werden kann. Warum verstehe ich bis heute nicht. Sie sollte doch froh sein, dass das Familieneinkommen so hoch ist.

Kann es sein, dass man nur als arbeitssuchend registriert wird, wenn man Sozialgelder in Anspruch nehmen muss/will?

Wer müsste in unserem Fall die Aufstockung beantragen? Meine Frau oder ich? Wahrscheinlich müsste sich meine Frau in jedem Fall arbeitslos melden, was in diesem Fall dann funktionieren würde. Aber was wollen die dann für den einen Monat mit meiner Frau machen? Das Junge ist 10 Monate alt. Nimmt sie das Baby dann in die Maßnahme mit rein und säugt es dort? Die Alternative wäre ja, wenn Sie einen Babysitter beauftragt. Würden die Babysitterkosten dann auch übernommen werden?

Auch wenn es in der Tragik komisch erscheint, wäre ich trotzdem für alle Antworten dankbar.
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  #4  
Alt 21.07.2011, 23:01
Benutzerbild von Turtle1972
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Wieso soll sie das Baby in eine Maßnahme mitnehmen? Du bist doch da, um es zu betreuen. Deshalb ist es ja auch DEINE ELTERNZEIT, oder?! Und mit 10 Monaten wird es doch wohl zumindest schon Brei essen, wenn nicht sogar schon feste Nahrung. Mein Sohn hat mit 3 Monaten schon Butterbrot gegessen..

Wenn deine Frau vorher gearbeitet hat oder ALG 1 bezogen hat, dann müsste sie ALG 1 beantragen und nicht ALG 2.

Turtle
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  #5  
Alt 24.07.2011, 21:19
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Also, wir sind froh, dass meine Frau voll stillen kann. Muttermilch ist nun mal das Beste. Außerdem ist es ein Frühchen und deshalb ist es doppelt so wichtig! Mittlerweile bekommt es aber auch schon Brei'chen am Nachmittag.

Übrigens: Ich will mich ja nicht in Deine Aufzuchtspläne einmischen, aber Butterbrot ist sehr schädlich für ein 3-Monate altes Baby. Vor allem weil man nicht weiß, ob im Brot Konservierungsstoffe enthalten sind, welche ja die Darmflora selbst beim Erwachsenen zerstört.

Aber nichts desdo trotz. Es ist doch wirklich ein Armutszeugnis, wenn einer Familie in der geschilderten Situation nicht bedingungslos den entsprechend geringen Zuschuss gewährt wird. Jeder der sich eine Karte für eine Opernvorstellung beschafft, wird mehr bevorteilt in der heutigen Gesellschaft.

Trotzdem: Vielen Dank für die Antworten.
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  #6  
Alt 24.07.2011, 21:37
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Mit 9 Monaten, nicht 3.

Ansonsten ist es so, dass -wie in jeder normalen Familie auch- einer für das Wohl seiner Familie arbeiten gehen soll und der andere das Kind oder die Kinder erzieht.

Zum Stillen gibts auch eine Lösung, z. B. Abpumpen. Lt. WHO soll man im Übrigen nur bis zum 6. Monat Vollstillen, danach Teilstillen, also gibts da ja keine Probleme.

Ich finde eher, dass es in der heutigen Zeit den Eltern immer leichter gemacht wird. Mit welcher Dankbarkeit das honoriert wird, liest man ja mal wieder hier. Mein Sohn ist inzwischen 15. Als er 1996 geboren wurde, gabs 6 Monate volles Elterngeld, wenn die Familie nicht mehr als 100.000 DM Bruttoeinkommen hatte. Danach gabs nur noch volles Elterngeld, wenn der Partner unter 32.400 DM!!!! brutto hatte. Da mein Mann die Überstunden von Monaten auf einmal ausgezahlt bekam und man dies auf das Jahr hochrechnete, bekam ich genau 50 DM monatlich. Wir haben also mit 2050 DM (heutzutage ca. 1000 Euro) leben müssen.

Und jetzt möchte man am liebsten 3 Jahre zu zweit zuhause bleiben, der Steuerzahler kann einen ja aus lauter Dankbarkeit fürs Kindererzeugen durchfüttern. Dass eine Familie im Normalfall anders funktioniert, wird wohl ausgeblendet.

Wie jemand bei einem Opernbesuch staatlicherseits unterstützt wird, ist mir im Übrigen schleierhaft.

Turtle
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  #7  
Alt 25.07.2011, 06:13
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Zitat:
Zitat von Turtle1972 Beitrag anzeigen
Wie jemand bei einem Opernbesuch staatlicherseits unterstützt wird, ist mir im Übrigen schleierhaft.
Staatliche Kultureinrichtungen werden subventioniert, so dass man beim Kauf einer Eintrittskarte biliger kommt als beim Besuch einer privatwirtschaflichen Kulturveranstaltung.
__________________
"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
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  #8  
Alt 25.07.2011, 09:50
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Und das macht - wenn man vorher nicht gearbeitet hat - 300 Euro (Elterngeldmindesthöhe) im Monat aus? Wage ich zu bezweifeln.

Sorry, ich verstehe das Gejammere nicht. War denn nur früher mal klar, dass zumindest einer arbeiten muss, um die Familie zu versorgen?

Turtle
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  #9  
Alt 25.07.2011, 09:52
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Zitat:
Zitat von Turtle1972 Beitrag anzeigen
Und das macht - wenn man vorher nicht gearbeitet hat - 300 Euro (Elterngeldmindesthöhe) im Monat aus? Wage ich zu bezweifeln.
Habe ich auch nicht behauptet. Ich wollte nur zum Ausdruck bringen, dass es so eine staatliche Stützung tatsächlich gibt.
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  #10  
Alt 25.07.2011, 10:08
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Ist mir schon klar. Meine Aussage bezog sich auf "wird mehr bevorteilt"...

Turtle
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