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| Elterngeld Das Elterngeld steht jungen Familien zu. Alle Fragen zum Elterngeld gehören hier in dieses Forum. |
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#1
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| Hallo, mir wurde Elterngeld vom 4.-12. Lebensmonat meines Sohnes bewilligt, und ich hatte eigentlich mit einem Monat mehr gerechnet. Es sieht so aus, dass ich Mutterschutzgeld erhalten habe und zwar (in der für das Elterngeld relevanten Zeit) vom Tag der Geburt meines Kindes (4.8.) bis zum 4.10. Das sind genau 2 Monate und ein Tag. Elterngeld wurde mir aber erst ab 4.11. bewilligt, das heißt, in der Zeit vom 5.10. bis 3.11. gehe ich praktisch leer aus. Ist das wirklich so? Weil ich vom 3. Lebensmonat meines Kindes noch einen Tag lang Mutterschutzgeld erhalten habe, verliere ich praktisch einen ganzen Monat Elterngeld? Ich bin auch deshalb unsicher, weil ich vor der Geburt meines Kindes meine Daten in einen Elterngeldrechner eingegeben hatte und da wurde das Elterngeld taggenau berechnet, also ab dem 5.10. und nicht erst ab dem 4.11. Leider weiß ich nicht mehr, welcher Rechner das war und jetzt finde ich ihn nicht mehr. Danke fuer eure Hilfe, babk |
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#2
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#3
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| Ja, ich habe zwei Mal bei der zuständigen Elterngeldstelle angerufen. Einmal sagte mir die Sachbearbeiterin, dieser Monat (wo der eine Tag wg. Mutterschutzgeld wegfällt) würde hinten drangehängt werden (was dann aber laut Elterngeldbescheid nicht gemacht wurde). Also habe ich noch einmal angerufen und dieses Mal sagte mir eine andere Sachbearbeiterin, dieser Monat würde wegfallen. Jetzt habe ich zwei verschiedene Aussagen von der Elterngeldstelle, und natürlich finde ich auch kein schriftliches Dokument dazu. Aus diesem Grund würde ich gern eure Meinungen dazu wissen. Grubenpony, du meinst, es ist ein Fehler? Und wenn die Elterngeldstelle geteilter Meinung ist, an wen könnte ich mich sonst noch wenden? Vielleicht an die Rechtsberatung? (die aber auch nicht so billig ist..) Gibt es vielleicht noch eine andere Möglichkeit? Danke euch, babk |
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#4
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| Du kannst dem Bescheid selbstverständlich innerhalb der 4-Wochenfrist schriftlich widersprechen. Dann muss man dir auch schriftlich antworten. |
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#5
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| hallo...ja das ist richtig sowie die das berechnet haben..war bei mir auch so...bei mir waren es 3 tage..deshalb haben die den monat nicht mitgerechnet..bin am 26.3 in mutterschutz gegangen und somit wurde der märz nicht mitgerechnet, da ich ja drei tage geld von der krankenkasse bekommen habe... |
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#6
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| Also so ganz sicher bin ich mir nicht. Da Elterngeld als Lohnersatzleistung gezahlt wird dürften hier doch nur bis 4.10 gerechnet werden und ab 05.10 Elterngeld gezahlt werden. Am besten schriftlich nachhaken. |
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#7
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| also mir sagte man sobald man auch nur einen tag vom monat noch Geld von der krankenkasse bekommt, darf der monat nicht zur elternzeit gerechnet werden.. |
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#8
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| Was an sich unlogisch ist, weil das Mutterschaftsgeld taggenau gezahlt wird. Ich würde mir so etwas bestimmt nicht anhören ohne nach einem schriftlichen Nachweis zu fordern. |
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#9
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| Vielen Dank für eure Antworten. Ich schwanke noch, ob ich die Elterngeldstelle anschreiben soll oder erst mal bei frag einen anwalt anfragen soll.. Ich habe auf der Suche nach einem schriftlichen Beweis für meinen Fall übrigens folgendes gefunden, was mir aber auch nicht so ganz klar ist (und ein Gesetzestext ist er natürlich auch nicht, nützt mir also nicht als Grundlage dafür, Widerspruch einzulegen): Das Mutterschaftsgeld wird in Wochen berechnet, das Elterngeld jedoch taggenau. Im letzen Lebensmonat des Kindes, in dem Mutterschaftsgeld bezogen wird, kann demnach bereits ein ergänzenden Anspruch auf Elterngeld bestehen. Auf einen entsprechenden Antrag sollte also nicht verzichtet werden. (Quelle: ELTERNGELD) Das hier passt wieder nicht zusammen mit der Aussage, dass Monate, in denen Mutterschaftsgeld bezogen wird, für das Elterngeld verbrauchte Monate sind.. Wenn man also ergänzenden Anspruch hat, müssten die mir ja den Monat minus den einen Tag bezahlen.. Ich werde euch jedenfalls am Ende mitteilen, was bei der Sache herausgekommen ist! Gruesse, babk |
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