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Elterngeld Das Elterngeld steht jungen Familien zu. Alle Fragen zum Elterngeld gehören hier in dieses Forum.

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  #1  
Alt 09.10.2009, 20:07
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Registriert seit: 09.10.2009
Beiträge: 1
Standard Mutterschaftsgeld, Elterngeld

Hallo,
wir werden Eltern von Zwillingen, spätestens am 23.10.2009. Ich, die werdende Mutter, habe noch einen Zeitvertag bis zum 30.11.2009 (Nettoverdienst ca. 1600€). Dieser läuft dann aus und ich wäre dann ja eigentlich arbeitslos.
Hier nun unsere Frage(n).
Bis zum 30.11. bekomme ich ja noch Mutterschaftsgeld von meiner KK (13€ / Tag) und einen Aufschlag auf 100% von meinem Arbeitgeber. Soweit so gut.
1. Aber was ist dann???
Soweit ich von meiner KK weiß, bekomme ich ab dem 1.12. bis Ende des Mutterschutzes, das sind bei uns 12 Wochen nach der Geburt unserer Zwillinge (22.01.2010) nur noch 67% von der KK ausgezahlt.
Die Aufstockung auf 100% entfällt dann aufgrund meiner Arbeitslosigkeit.
Bekomme ich dann vom Arbeitsamt eine Aufstockung, z.B. ALG I oder
ALG II ???
3. Ich möchte auf jedenfall 2 Jahre zu Hause bleiben. Was ist dann besser, das Elterngeld auf 1 Jahr auszahlen zu lassen oder auf 2 Jahre (halben Beitrag), da ich ja dann arbeitslos bin ???
4. Was bekomme ich dann eigentlich nach dem 1. Jahr Elterngeld, wenn ich es mir auf 1 Jahr auszahlen lasse??? ALG I oder ALG II ???
Ich hoffe das sind nicht zu viele Fragen auf einmal. Eigentlich dachte ich das wäre nur eine, aber die in Worte zu fassen ist gar nicht so einfach.
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  #2  
Alt 09.10.2009, 21:07
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Beiträge: 2.047
Standard

Zitat:
Zitat von engelmaus2009 Beitrag anzeigen
Soweit ich von meiner KK weiß, bekomme ich ab dem 1.12. bis Ende des Mutterschutzes, das sind bei uns 12 Wochen nach der Geburt unserer Zwillinge (22.01.2010) nur noch 67% von der KK ausgezahlt.
Die Aufstockung auf 100% entfällt dann aufgrund meiner Arbeitslosigkeit.
Wenn du das schriftlich von der KK hast - wird es wohl stimmen.
Ich wäre davon ausgegangen das du ab dem Tag wo das Arbeitsverhältnis endet auch kein Mutterschaftsgeld mehr erhälst.

Zitat:
Bekomme ich dann vom Arbeitsamt eine Aufstockung, z.B. ALG I oder ALG II ???
ALGI sicher nicht - da du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst.
ALGII - kommt auf das Einkommen deines Partners und die Höhe vom Elterngeld an.
Aber eine Aufstockung in dem Sinne zu deinem alten Netto wird von niemanden geben. Nur eben ALGII wenn ihr bedürftig seid.

Zitat:
3. Ich möchte auf jedenfall 2 Jahre zu Hause bleiben. Was ist dann besser, das Elterngeld auf 1 Jahr auszahlen zu lassen oder auf 2 Jahre (halben Beitrag), da ich ja dann arbeitslos bin ???
hm 1 Jahr Elterngeld git ca 1388 euro bei dir..... und auf 2 JAhre aufgeteilt nur die Hälfte - es kommt mit Sicherheit auch darauf an wie hoch das restliche Familieneinkommen ist.

Zitat:
4. Was bekomme ich dann eigentlich nach dem 1. Jahr Elterngeld, wenn ich es mir auf 1 Jahr auszahlen lasse??? ALG I oder ALG II ???
Wenn ihr bedürftig seid ALGII. Hier zählt aber Elterngeld abzüglich dem Freibetrag, Kindergeld und auch normaler ARbeitslohn abzüglich Freibetrag als Einkommen.
ALGI fällt weg - außer du stehst dem Arbeitsmarkt voll zur Verfügung.

und denk dran - Bezeiten des Mutterschaftsgeldes gelten grundsätzlich als Bezugszeit von Elterngeld.
Und Mutterschaftsgeld wird auf das Elterngeld angerechnet.
Elterngeld wiederrum abzüglich den bei euch - bei 1 jährigen BEzug 600 Euro Freibetrag (Zwillinge) auf das ALGII.

- der nachtvogel -
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  #3  
Alt 09.10.2009, 21:10
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Registriert seit: 21.06.2009
Beiträge: 98
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1600 Netto = was für ein Traum

Zum Thema: Während der Elternzeit gibt es kein ALG1 - ALG 2 ist möglich unter Berücksichtigung des Gesamteinkommens der Familie, also inklusive des Vaters bzw. Unterhalt, Kindergeld, Vermögen...

Wichtig für weitere Antworten wäre:

Verheiratet ? Partner in Arbeit ? Einkommen ? Ersparnisse über Vermögensfreibeträgen ? Auto(s) über 7500 € Wert ? Wohnungssituation ?
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  #4  
Alt 09.10.2009, 21:38
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Registriert seit: 21.06.2009
Beiträge: 98
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Mutterschaftsgeld bekommen "Nichtselbständige" , also auch Arbeitslose von der KK. Aber sowohl Wert, wie auch Bezugszeit, werden vom Elterngeld abgezogen.

Ein bürokratisches "Schmankerl": Wer 2 von 12 möglichen Monaten Mutterschaftsgeld bekommt, hat dann nur noch 10 Monate Elterngeld -> nur die lassen sich per "Verlängerungsoption" verdoppeln -> "Frau" kommt dann auf nur 22 statt der vermuteten 24 Monate Elterngeld.

Da die Erziehungszeiten zumindest bei der Rentenversicherung ganz ordentlich angerechnet werden, ist das nur dann, dafür aber ordentlich wichtig, wenn man selbst für die Krankenversicherung zuständig ist, also nicht beim Ehemann "familienversichert" ... Da heißt es : Aufpassen !!!

--> Dargestellt sind eigene Erfahrungen / Erinnerungen, die nicht dem gegenwärtigen Stand der Rechtslage entsprechen müssen <--
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  #5  
Alt 10.10.2009, 13:14
Benutzerbild von Grubenpony
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Beiträge: 8.212
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Zitat:
Zitat von DerBeobachter Beitrag anzeigen
Da die Erziehungszeiten zumindest bei der Rentenversicherung ganz ordentlich angerechnet werden, ist das nur dann, dafür aber ordentlich wichtig, wenn man selbst für die Krankenversicherung zuständig ist, also nicht beim Ehemann "familienversichert" ...

Das stimmt so nicht. Aber führt auch meilenweit am Thema vorbei und sollte ggf. bei einem (kostenlosen) Termin bei der zuständigen Rentenberatungsstelle geklärt werden.
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