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| Elterngeld Das Elterngeld steht jungen Familien zu. Alle Fragen zum Elterngeld gehören hier in dieses Forum. |
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#1
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| Hallo, wir werden Eltern von Zwillingen, spätestens am 23.10.2009. Ich, die werdende Mutter, habe noch einen Zeitvertag bis zum 30.11.2009 (Nettoverdienst ca. 1600€). Dieser läuft dann aus und ich wäre dann ja eigentlich arbeitslos. Hier nun unsere Frage(n). Bis zum 30.11. bekomme ich ja noch Mutterschaftsgeld von meiner KK (13€ / Tag) und einen Aufschlag auf 100% von meinem Arbeitgeber. Soweit so gut. ![]() 1. Aber was ist dann??? ![]() Soweit ich von meiner KK weiß, bekomme ich ab dem 1.12. bis Ende des Mutterschutzes, das sind bei uns 12 Wochen nach der Geburt unserer Zwillinge (22.01.2010) nur noch 67% von der KK ausgezahlt. Die Aufstockung auf 100% entfällt dann aufgrund meiner Arbeitslosigkeit. Bekomme ich dann vom Arbeitsamt eine Aufstockung, z.B. ALG I oder ALG II ??? ![]() 3. Ich möchte auf jedenfall 2 Jahre zu Hause bleiben. Was ist dann besser, das Elterngeld auf 1 Jahr auszahlen zu lassen oder auf 2 Jahre (halben Beitrag), da ich ja dann arbeitslos bin ??? ![]() 4. Was bekomme ich dann eigentlich nach dem 1. Jahr Elterngeld, wenn ich es mir auf 1 Jahr auszahlen lasse??? ALG I oder ALG II ??? ![]() Ich hoffe das sind nicht zu viele Fragen auf einmal. Eigentlich dachte ich das wäre nur eine, aber die in Worte zu fassen ist gar nicht so einfach. |
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#2
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| Zitat:
Ich wäre davon ausgegangen das du ab dem Tag wo das Arbeitsverhältnis endet auch kein Mutterschaftsgeld mehr erhälst. Zitat:
ALGII - kommt auf das Einkommen deines Partners und die Höhe vom Elterngeld an. Aber eine Aufstockung in dem Sinne zu deinem alten Netto wird von niemanden geben. Nur eben ALGII wenn ihr bedürftig seid. Zitat:
Zitat:
ALGI fällt weg - außer du stehst dem Arbeitsmarkt voll zur Verfügung. und denk dran - Bezeiten des Mutterschaftsgeldes gelten grundsätzlich als Bezugszeit von Elterngeld. Und Mutterschaftsgeld wird auf das Elterngeld angerechnet. Elterngeld wiederrum abzüglich den bei euch - bei 1 jährigen BEzug 600 Euro Freibetrag (Zwillinge) auf das ALGII. - der nachtvogel - |
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#3
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| 1600 Netto = was für ein Traum ![]() Zum Thema: Während der Elternzeit gibt es kein ALG1 - ALG 2 ist möglich unter Berücksichtigung des Gesamteinkommens der Familie, also inklusive des Vaters bzw. Unterhalt, Kindergeld, Vermögen... Wichtig für weitere Antworten wäre: Verheiratet ? Partner in Arbeit ? Einkommen ? Ersparnisse über Vermögensfreibeträgen ? Auto(s) über 7500 € Wert ? Wohnungssituation ? |
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#4
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| Mutterschaftsgeld bekommen "Nichtselbständige" , also auch Arbeitslose von der KK. Aber sowohl Wert, wie auch Bezugszeit, werden vom Elterngeld abgezogen. Ein bürokratisches "Schmankerl": Wer 2 von 12 möglichen Monaten Mutterschaftsgeld bekommt, hat dann nur noch 10 Monate Elterngeld -> nur die lassen sich per "Verlängerungsoption" verdoppeln -> "Frau" kommt dann auf nur 22 statt der vermuteten 24 Monate Elterngeld. Da die Erziehungszeiten zumindest bei der Rentenversicherung ganz ordentlich angerechnet werden, ist das nur dann, dafür aber ordentlich wichtig, wenn man selbst für die Krankenversicherung zuständig ist, also nicht beim Ehemann "familienversichert" ... Da heißt es : Aufpassen !!! --> Dargestellt sind eigene Erfahrungen / Erinnerungen, die nicht dem gegenwärtigen Stand der Rechtslage entsprechen müssen <-- |
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#5
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| Zitat:
Das stimmt so nicht. Aber führt auch meilenweit am Thema vorbei und sollte ggf. bei einem (kostenlosen) Termin bei der zuständigen Rentenberatungsstelle geklärt werden. |
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