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| Elterngeld Das Elterngeld steht jungen Familien zu. Alle Fragen zum Elterngeld gehören hier in dieses Forum. |
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#1
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| Hallo, ich bin mir nicht sicher, ob vielleicht die Frage nicht schon irgendwo gestellt wurde, habe aber nichts gefunden, was sich mit meinem Fall deckt. Daher: Ich habe am 31. März mein Studium beendet und - da ich im 8. Monat schwanger bin - ALG2 ab 1.4. beantragt, wobei der Bescheid noch aussteht. Neben meinem Studium hatte ich einen Minijob, in dem ich auch jetzt noch bis zum Beginn des Mutterschutzes Anfang Mai arbeite. Nun zu meiner Frage: Ich habe ja dann ab Beginn des Mutterschutzes Anspruch auf Mutterschaftsgeld, oder? Wird dieses auf das ALG2 angerechnet? Wenn ich es richtig verstanden habe, wird Elterngeld ja nun doch nicht auf ALG2 angerechnet, wenn man vor der Geburt einen Minijob hatte, oder? Ist das dann bei Mutterschaftsgeld auch so? Würde mich freuen, wenn da jemand was weiß oder sogar selbst schon Erfahrungen sammeln konnte... |
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#2
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| Die Fragen kann man dir erst beantworten, wenn man weiß, was du verdient hast. Wenn es nämlich unter 400 Euro war, dann gibt es kein Mutterschaftsgeld. Bis maximal 300 Euro Elterngeld sind übrigens beim ALG 2 frei. Wenn also dein Elterngeld höher ist, wird doch was drauf angerechnet werden. Wenn dein Elterngeld nur 300 Euro sein sollte, davon z. B. 200 Euro auf deiner Tätigkeit basieren, werden die restlichen 100 Euro (ggf. bereinigt um 30 Euro Versicherungspauschale) beim ALG 2 angerechnet.. Turtle |
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#3
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| @ Turtle: Vielen Dank für die Antwort. Ich habe meistens 396 € verdient. Dann gibt's wohl kein Mutterschaftsgeld |
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#4
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| Nein, nur einmaliges Entbindungsgeld m. W. n. Turtle |
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#5
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| Hallo Turtle, nochmal danke, aber bist du dir da sicher??? Habe jetzt nochmal geschaut: Auch als Minijobberin unter 400 Euro habe ich zumindest Anspruch auf die 210 € Mutterschaftsgeld des Bundesversicherungsamtes. Und Entbindungsgeld gibt es soweit ich das jetzt recherchieren konnte bereits seit 2004 nicht mehr!? Daher nochmal die Frage: Sind die 210 € Mutterschaftsgeld anrechnungsfrei? |
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#6
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| Mutterschaftsgeld ist Einkommen. Turtle |
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