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| Elterngeld Das Elterngeld steht jungen Familien zu. Alle Fragen zum Elterngeld gehören hier in dieses Forum. |
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#1
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| Hallo Ich habe eine Frage zum Thema Elterngeld und Selbständige Arbeit. Ich bin selbständig bzw. Kleinunternehmer und verdiene so ca. 400 EUR im Monat damit. Ich möchte nun Elterngeld beantragen und bekomme wohl, wenn ich es richtig verstanden habe ca. 300 EUR Elterngeld. Nun ist aber die Frage was ist wenn ich in der Elternzeit nebenbei so ca. 10 Stunden ein paar Aufträge annehmen möchte, um nicht meine Stammkunden zu verlieren? Wievielt darf ich dazuverdienen? Wie wird das verrechnet? Es werden eh nicht mehr als 400 EUR im Monat werden. Bekomme ich dann 0 EUR Elterngeld? Ich habe schon gehört, dass man angeblich vom mindestsatz nichts mehr abgezogen bekommt, aber stimmt das? Und muß man die evtl. 400 EUR die man im Monat dazuverdienen möchte beim Antrag angeben? LG, Ingi |
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#2
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| Schon richtig gehört: Es gibt einen Mindest-Zahlbetrag in Höhe von 300 € mtl. (§ 2 Abs. 5 BEEG). Eine Erwerbstätigkeit im Umfang von 10 (-30) Stunden während der Bezugsdauer ist unschädlich (§ 1 Abs. 6 BEEG). Das erzielte Einkommen aus dieser Tätigkeit wird auf den Mindest-Zahlbetrag von 300 € nicht angerechnet. Wenn bei der Antragstellung nur der Mindest-Zahlbetrag beansprucht wird, sind Angaben zur Höhe des Einkommens im Bezugszeitraum entbehrlich. |
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