Tausch-Buecher.de

Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Familienförderung > Elterngeld

Elterngeld Das Elterngeld steht jungen Familien zu. Alle Fragen zum Elterngeld gehören hier in dieses Forum.

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 28.01.2010, 07:43
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 28.01.2010
Beiträge: 1
Pfeil Lohnmonate bei Beschäftigungsverbot

Hallo,

ich arbeite als Kundenbetreuer und erhalte dort einen Festlohn plus Zuschläge bei Verkauf von Verträgen sowie ein Mehrverdienst bei überdurchschnittlich guter Arbeit (Qualität und Quantität).

Dadurch das ich seit einigen Monaten wegen der Schwangerschaft im Beschäftigungsverbot war, habe ich ausschließlich den Festlohn erhalten. Zuschläge durch gute Arbeit bzw Verkauf konnte ich leider nicht erreichen und ich habe weniger verdient.

Darf auch ich in diesem Fall die davon betroffenen Kalendermonate durch solche aus der Zeit vor den 12 Monaten ersetzen?

Wie sieht es da dann auch mit den Schichtzuschlägen aus? Ich habe vor der Schwangerschaft oft Nacht-, Sonntags- bzw Feiertagszuschläge erhalten. Muss ich dies dann rausfiltern?

Ich hoffe meine Anfrage war verständlich und freue mich auf eine Antwort.

Liebe Grüße, Silke
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 01.02.2010, 13:49
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 18.02.2009
Beiträge: 800
Standard

Hi, OmegaHase, die Kalendermonate, in denen es ein Beschäftigungsverbot gab, sind den Monaten mit schwangerschaftsbedingter Erkrankung i. S. von § 2 Abs. 7 S. 6 BEEG gleichgestellt. Sie werden also nicht in den Bemessungszeitraum einbezogen.
Bei den Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit kommt es auf die steuerliche Behandlung an. Waren sie steuerfrei, handelt es sich um nicht zu berücksichtigendes Einkommen i. S. von § 2 Abs. 1 S. 2 BEEG.
Aus den für den Elterngeldantrag vorzulegenden Einkommensnachweisen (z. B. Gehaltsabrechnungen des Arbeitgebers) ist das schon zu erkennen.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 24.02.2010, 20:08
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 24.02.2010
Beiträge: 10
Standard

Nur unter den Voraussetzungen des § 2 Abs. 7 BEEG bleiben die betreffenden Kalendermonate bei der Berechnung des Elterngeldes unberücksichtigt. Hierzu gehören nicht Zeiten eines Beschäftigungsverbots nach dem Mutterschutzgesetz. Diese Zeiträume werden in die Berechnung einbezogen. Während eines Beschäftigungsverbots zahlt der Arbeitgeber das Entgelt weiter.
Gruß
EdeWolf
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 14.03.2010, 18:20
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 14.03.2010
Beiträge: 4
Standard

so kenne ich das auch, die zeit des beschäftigungsverbotes zählt.

aber hättest du nicht den durchschnitt von deinen provisionen auch im beschäftigugsverbot erhalten müssen?! da würde ich an deiner stelle nochmal nachgrasen. denn es gilt der grundsatz, eine schwangere darf durch schwangerschaftsbedingten ausfall finanziell nicht schlechter gestellt werden (daher auch das beschäftigungsverbot und keine krankschreibung).
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Stichworte
berechnung, beschäftigungsverbot, lohnmonate, zuschläge

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Arbeitsunfähig oder Beschäftigungsverbot Aufstocker Hartz IV 4 - ALG II 2 1 14.09.2009 17:19
Schwanger - trotz Beschäftigungsverbot BAB?? kleene02 BAB und sonstige Ausbildungsförderung 1 21.04.2009 19:00


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 01:47 Uhr.


Verein für soziales Leben e. V.
sozialhilfe24

Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0