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| Elterngeld Das Elterngeld steht jungen Familien zu. Alle Fragen zum Elterngeld gehören hier in dieses Forum. |
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#1
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| Hallo, eine Frage inklusive neuester Feststellung. In unserem neuem Folgeantrag und dessen Bescheid wird durch die ARGE Erfurt das Landeserziehungsgeld angerechnet bzw als Einkommen betrachtet. Eine genaue Begründung durch die ARGE liegt nicht vor außer, das angeblich dafür eine neue Richtlinie gegeben sei, die aber durch die Sacharbeiterin nicht argumentiert werden konnte. Ich rief gleich auf dem Jugendamt an und die teilten mir mit, das dieses Geld anrechnungsfrei sei und genau wie das Erziehungsgeld geführt werden müßte. Nun haben wir aber das Problem, das uns dadurch 170 € monatlich fehlen , wir haben zwar Widerspruch eingelegt, aber das dauert sehr lange bis da was entschieden ist..., wie kann man dies beschleunigen und weiß jemand genauer über diese angebliche Richtlinie Bescheid bzw geht es jemanden genau so? In einem anderen Forum habe ich gelesen, das ebenfalls bei einer Familie dieses Geld als Einkommen angerechnet wird und der Widerspruch dagegen negativ aus fiel und das diese Familie jetzt klagt. Ich weiß, das diese Landeserziehungsgeld an den Kindergarten abgetreten wird,sofern man einen KITA-Platz hat, wir haben aber derzeit kein KITA-Platz und müßen dadurch das Geld auch nicht an den Kindergarten abtreten, ich meine wenn man sein erstes Erziehungsgeld bekommt und sein Kind nicht in die Grippe schafft wird es ja auch keinem abgezogen bzw angerechnet. Selbst wenn es als Einkommen angerechnet wird, muß doch die 100 €freie Einkommensgrenze berücksichtigt werden? Danke , wenn sich hier für jemand meldet... |
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#2
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| Die 100 € gelten nur für Erwerbseinkommen
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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#3
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| Die Hinweise der BA zu § 11 sagen unter Rz 11.95: "Privilegiert sind: Erziehungsgeld, vergleichbare Leistungen der Länder ..." Somit ist es nicht als Einkommen anzurechnen. s.S. 44: http://www.arbeitsagentur.de/zentral...-Einkommen.pdf
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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#4
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| Zitat:
Durch diese Aktion der ARGE fehlen uns jetzt monatlich 170 €... -bis dieser Widerspruch durch ist und evtl. die Klage können ja Ewigkeiten vergehen und wir bleiben auf unserem "Verlust " hängen... |
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#5
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| Vielleicht deswegen: Erziehungsgeld, vergleichbare Leistungen der Länder sowie Mutterschaftsgeld und vergleichbare Leistungen (§ 8 BErzGG), soweit diese auf das Erziehungsgeld an-gerechnet werden," Turtle |
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#6
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| Zitat:
Laut Thüringer Erziehungsgeldgesetz ist das Landeserziehungsgeld vergleichbar mit den Bundeserziehungsgeld,was die Berücksichtigung bei Sozialleistungen betrifft. §*4 Thüringer Erziehungsgeldgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Februar 2006§ 4 Berücksichtigung bei anderen Sozialleistungen, Das Erziehungsgeld nach diesem Gesetz ist eine vergleichbare Leistung des Landes im Sinne des § 8 Abs. 1 BErzGG und des § 54 Abs. 3 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch .Pfändung5) Und dieser § 8 Abs. 1 BErzGG besagt, dass es als Einkommen unberücksichzigt bleibt BErzGG - Bundeserziehungsgeldgesetz § 8Übersicht andere Sozialleistungen BErzGG § 8 Absatz 1 Das Erziehungsgeld und vergleichbare Leistungen der Länder sowie das Mutterschaftsgeld nach § 7 Abs.1 Satz 1 und vergleichbare Leistungen nach § 7 Abs.1 Satz 2, soweit sie auf das Erziehungsgeld angerechnet worden sind, bleiben als Einkommen bei Sozialleistungen und bei Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, deren Zahlung von anderen Einkommen abhängig ist, unberücksichtigt. Lasst euch also nicht Irre machen und geht in Widerspruch. Ich wohne auch in Thüringen und kenne sehr viele die Landeserziehungsgeld beziehen oder bezogen,aber nicht bei einem wurde das als Einkommen angerechnet. |
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#7
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| Ich ja auch nicht, aber das wäre die einzige Erklärung, wie man auf den Trichter kommt... Turtle |
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#8
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| Erfurt-Thüringen Es handelt sich hier offensichtlich um das neue Thüringer Erziehungsgeld, früher Landeserziehungsgeld. Ist also nicht anrechenbar, aber wie kommt Fiddy dann auf 170€, die fehlen? Zitat:
Im folgenden Link ist ganz unten eine Mailadresse angegeben. Du könntest dort mal darauf hinweisen, dass die Arge Erfurt das Geld anrechnet. http://www.thueringen.de/imperia/md/...ausgezahlt.pdf
__________________ Gruß holly |
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#9
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| Zitat:
Ich bekomme 200 € Erziehungsgeld, 30 € wurden mir als Einkommensbereinigung davon gutgeschrieben, daher die 170 € die abgezogen werden...dein Link werde ich gleich mal in Anspruch nehmen...Danke dafür..;-) |
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#10
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| Hallo Fiddy, da geht es dir besser als mir. Nicht mal 30 Euro Einkommensbereinigung gab es bei mir. Diese "neue Richtlinie" ist anscheinend eine Erfindung der ARGE in Erfurt. Es hilft auch nicht mit gesetzlichen Grundlagen zu kommen. Die werden ganz einfach ignoriert. |
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