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Elterngeld Das Elterngeld steht jungen Familien zu. Alle Fragen zum Elterngeld gehören hier in dieses Forum.

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  #1  
Alt 22.04.2010, 15:05
Fiddy79
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Landes/ Erziehungsgeld wird angerechnet

Hallo, eine Frage inklusive neuester Feststellung. In unserem neuem Folgeantrag und dessen Bescheid wird durch die ARGE Erfurt das Landeserziehungsgeld angerechnet bzw als Einkommen betrachtet. Eine genaue Begründung durch die ARGE liegt nicht vor außer, das angeblich dafür eine neue Richtlinie gegeben sei, die aber durch die Sacharbeiterin nicht argumentiert werden konnte. Ich rief gleich auf dem Jugendamt an und die teilten mir mit, das dieses Geld anrechnungsfrei sei und genau wie das Erziehungsgeld geführt werden müßte. Nun haben wir aber das Problem, das uns dadurch 170 € monatlich fehlen , wir haben zwar Widerspruch eingelegt, aber das dauert sehr lange bis da was entschieden ist..., wie kann man dies beschleunigen und weiß jemand genauer über diese angebliche Richtlinie Bescheid bzw geht es jemanden genau so?
In einem anderen Forum habe ich gelesen, das ebenfalls bei einer Familie dieses Geld als Einkommen angerechnet wird und der Widerspruch dagegen negativ aus fiel und das diese Familie jetzt klagt.
Ich weiß, das diese Landeserziehungsgeld an den Kindergarten abgetreten wird,sofern man einen KITA-Platz hat, wir haben aber derzeit kein KITA-Platz und müßen dadurch das Geld auch nicht an den Kindergarten abtreten, ich meine wenn man sein erstes Erziehungsgeld bekommt und sein Kind nicht in die Grippe schafft wird es ja auch keinem abgezogen bzw angerechnet. Selbst wenn es als Einkommen angerechnet wird, muß doch die 100 €freie Einkommensgrenze berücksichtigt werden?
Danke , wenn sich hier für jemand meldet...
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  #2  
Alt 22.04.2010, 15:15
Benutzerbild von Musiker
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 5.558
Standard

Zitat:
Zitat von Fiddy79 Beitrag anzeigen
Selbst wenn es als Einkommen angerechnet wird, muß doch die 100 €freie Einkommensgrenze berücksichtigt werden?
Die 100 € gelten nur für Erwerbseinkommen
__________________
"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
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  #3  
Alt 22.04.2010, 15:25
Benutzerbild von Musiker
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 5.558
Standard

Die Hinweise der BA zu § 11 sagen unter Rz 11.95:

"Privilegiert sind: Erziehungsgeld, vergleichbare Leistungen der Länder ..."

Somit ist es nicht als Einkommen anzurechnen.

s.S. 44: http://www.arbeitsagentur.de/zentral...-Einkommen.pdf
__________________
"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
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  #4  
Alt 22.04.2010, 16:02
Fiddy79
Gast
 
Beiträge: n/a
Böse

Zitat:
Zitat von Gerald Beitrag anzeigen
Die Hinweise der BA zu § 11 sagen unter Rz 11.95:

"Privilegiert sind: Erziehungsgeld, vergleichbare Leistungen der Länder ..."

Somit ist es nicht als Einkommen anzurechnen.

s.S. 44: http://www.arbeitsagentur.de/zentral...-Einkommen.pdf
Dann verstehe ich nicht, warum sich die ARGE das Recht einfach herrausnimmt und sich über andere Gesetze stellt..ist ja wohl selbst auf deren Richtlinien ersichtlich, das dieses Geld nicht als Einkommen angerechnet werden darf..wie können die das einfach so entscheiden, vorallem beziehen wir schon seit Okt.2009 dieses Landeserziehungsgeld und es wurde nie angerechnet. Durch diese Aktion der ARGE fehlen uns jetzt monatlich 170 €... -bis dieser Widerspruch durch ist und evtl. die Klage können ja Ewigkeiten vergehen und wir bleiben auf unserem "Verlust " hängen...
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  #5  
Alt 22.04.2010, 18:18
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 17.935
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Vielleicht deswegen:

Erziehungsgeld, vergleichbare Leistungen der Länder sowie Mutterschaftsgeld und vergleichbare Leistungen (§ 8 BErzGG), soweit diese auf das Erziehungsgeld an-gerechnet werden,"

Turtle

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  #6  
Alt 22.04.2010, 20:57
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Beiträge: 323
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Zitat:
Zitat von Turtle1972 Beitrag anzeigen
Vielleicht deswegen:


Erziehungsgeld, vergleichbare Leistungen der Länder sowie Mutterschaftsgeld und vergleichbare Leistungen (§ 8 BErzGG), soweit diese auf das Erziehungsgeld an-gerechnet werden,"

Turtle

Das Fettgedruckte bezieht sich in dem Zusammenhang aber auf ....Mutterschaftsgeld vergleichbare Leistungen.(Erziehungsgeld kann schlecht auf Erziehungsgeld angerechnet werden,)
Laut Thüringer Erziehungsgeldgesetz ist das Landeserziehungsgeld vergleichbar mit den Bundeserziehungsgeld,was die Berücksichtigung bei Sozialleistungen betrifft.

§*4 Thüringer Erziehungsgeldgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Februar 2006§ 4

Berücksichtigung bei anderen Sozialleistungen,
Pfändung5)
Das Erziehungsgeld nach diesem Gesetz ist eine vergleichbare Leistung des Landes im Sinne des § 8 Abs. 1 BErzGG und des § 54 Abs. 3 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch .

Und dieser § 8 Abs. 1 BErzGG besagt, dass es als Einkommen unberücksichzigt bleibt
BErzGG - Bundeserziehungsgeldgesetz
§ 8Übersicht
andere Sozialleistungen
BErzGG § 8 Absatz 1

Das Erziehungsgeld und vergleichbare Leistungen der Länder sowie das Mutterschaftsgeld nach § 7 Abs.1 Satz 1 und vergleichbare Leistungen nach § 7 Abs.1 Satz 2, soweit sie auf das Erziehungsgeld angerechnet worden sind, bleiben als Einkommen bei Sozialleistungen und bei Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, deren Zahlung von anderen Einkommen abhängig ist, unberücksichtigt.

Lasst euch also nicht Irre machen und geht in Widerspruch.
Ich wohne auch in Thüringen und kenne sehr viele die Landeserziehungsgeld beziehen oder bezogen,aber nicht bei einem wurde das als Einkommen angerechnet.
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  #7  
Alt 22.04.2010, 21:14
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 17.935
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Ich ja auch nicht, aber das wäre die einzige Erklärung, wie man auf den Trichter kommt...

Turtle
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  #8  
Alt 22.04.2010, 23:04
Benutzerbild von holly8
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Registriert seit: 06.07.2009
Beiträge: 466
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Erfurt-Thüringen
Es handelt sich hier offensichtlich um das neue Thüringer Erziehungsgeld, früher Landeserziehungsgeld. Ist also nicht anrechenbar, aber wie kommt Fiddy dann auf 170€, die fehlen?

Zitat:
Ab dem 1. Juli 2006 haben alle Eltern mit Kindern zwischen 2 und 3 Jahren einkommensunabhängig Anspruch auf das neue Thüringer Erziehungsgeld.

Die Höhe des Thüringer Erziehungsgeldes ist nach der Kinderzahl gestaffelt und beträgt für das erste Kind 150,00 € monatlich, für das zweite Kind 200,00 € monatlich, für das dritte Kind 250,00 € monatlich und 300,00 € monatlich für vierte und weitere Kinder.

Werden die anspruchberechtigten Kinder zu Hause betreut, wird das neue Thüringer Erziehungsgeld in vollem Umfang an die Eltern ausgezahlt.

Wer sein Kind jedoch zwischen dem zweiten und dritten Lebensjahr in einem Kindergarten oder in Kindertagespflege betreuen lässt, unterschreibt eine Abtretungserklärung für das Erziehungsgeld. Das neue Thüringer Erziehungsgeld steht in diesem Fall dem Träger der Einrichtung bis zu einer Höhe von maximal 150,00 € zu und wird von der Bewilligungsbehörde direkt an diesen ausgezahlt. Beträge darüber hinaus (zum Beispiel 50,00 € beim 2. Kind, welches Anspruch auf das neue Thüringer Erziehungsgeld hat) stehen auch weiterhin den Eltern zu.
Thüringer Erziehungsgeld

Im folgenden Link ist ganz unten eine Mailadresse angegeben. Du könntest dort mal darauf hinweisen, dass die Arge Erfurt das Geld anrechnet.

http://www.thueringen.de/imperia/md/...ausgezahlt.pdf
__________________
Gruß holly
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  #9  
Alt 23.04.2010, 08:25
Fiddy79
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Beiträge: n/a
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Zitat:
Zitat von holly8 Beitrag anzeigen
Erfurt-Thüringen
Es handelt sich hier offensichtlich um das neue Thüringer Erziehungsgeld, früher Landeserziehungsgeld. Ist also nicht anrechenbar, aber wie kommt Fiddy dann auf 170€, die fehlen?

Ich bekomme 200 € Erziehungsgeld, 30 € wurden mir als Einkommensbereinigung davon gutgeschrieben, daher die 170 € die abgezogen werden...dein Link werde ich gleich mal in Anspruch nehmen...Danke dafür..;-)
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  #10  
Alt 27.04.2010, 15:51
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 27.04.2010
Beiträge: 18
Standard

Hallo Fiddy,

da geht es dir besser als mir. Nicht mal 30 Euro Einkommensbereinigung gab es bei mir.

Diese "neue Richtlinie" ist anscheinend eine Erfindung der ARGE in Erfurt. Es hilft auch nicht mit gesetzlichen Grundlagen zu kommen. Die werden ganz einfach ignoriert.
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