Tausch-Buecher.de

Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Familienförderung > Elterngeld

Elterngeld Das Elterngeld steht jungen Familien zu. Alle Fragen zum Elterngeld gehören hier in dieses Forum.

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #41  
Alt 19.05.2010, 13:51
Fiddy79
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

so,Klage ist nun auch von uns raus...der Anwalt hat auch erstmal gefragt, ob die bei der ARGE Erfurt ne Macke haben ..ich bejahte natürlich die Frage..;-)
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #42  
Alt 19.05.2010, 17:36
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 27.04.2010
Beiträge: 18
Standard

...und ich warte immer noch auf die versprochene Post wegen der EA.

Melde mich aber sofort.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #43  
Alt 29.05.2010, 20:52
Fiddy79
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Jetzt wird uns auch noch vorgeworfen, das wir unserer Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen sind und außerdem von diesem falschen Verwaltungsakt gewußt hätten, sprich, WIR hätten an allem Schuld das die uns das Erziehungsgeld nicht angerechnet haben...ist echt frech was die da oben grad abziehen-trotz das wir dies emenz und mit Belegen von uns abgewiesen haben wollen die jetzt 1000 € zurück, ohne unsere Anhörung in Betracht zu ziehen, die sind sogar schon soweit und haben uns vor der Anhörung mitgeteilt, das sie das Geld so oder so wieder bekommen bzw uns abziehen...das also unsere Aussage zur Anhörung keine Rolle spielen wird...HAMMER, ich könnte echt grad Bomben legen..so kotzt mich das an
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #44  
Alt 31.05.2010, 11:26
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 27.04.2010
Beiträge: 18
Standard

Was da bei dir abgeht, ist leider der vollkommen normale Wahnsinn. Anhörungen werden, wenn sie überhaupt gemacht werden, vom Grundsatz her nicht beachtet. Die formulierten "Vorwürfe" sind auch nur Textbausteine, die wortwörtlich immer wieder genutzt werden. Dieser Laden ist und bleibt ein rechtsfreier Raum.

Von meinem Richter habe ich auch noch nichts gehört. Erst verspricht er, schnell schnell, und dann kommt nichts...
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #45  
Alt 01.06.2010, 21:22
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 27.04.2010
Beiträge: 18
Standard

Jetzt ganz in Ruhe entspannen! Jetzt habe ich es schriftlich.

Das Sozialgericht Gotha sagt:
Thüringer Erziehungsgeld darf NICHT auf das Arbeitslosengeld II ( Alg II / Hartz IV) angerechnet werden!!!

Ich habe das Ganze zwar erst per Einstweiliger Anordnung. Der Richter hat mir aber schriftlich bestätigt, dass er zeitnah per Gerichtsbescheid ohne mündliche Verhandlung entscheiden werde.

Zitat:
Nach § 11 Abs. 3 Buchst. B) sind zweckbestimmte Einnahmen nicht als Einkommen zu berücksichtigen. Zweckbestimmte Einnahen sind solche, die einem anderen Zweck, als die Leistungen nach dem SGB II dienen, also einem anderen Zweck als Unterhalt oder Arbeitseingliederung.

Genau dies ist bei Zahlungen nach dem ThüErzGG der Fall.

Zielrichtung des ThüErzGG ist es, eine angeblich bestehende finanzielle Diskriminierung häuslicher Erziehung in den ersten Lebensjahren zu beenden und für eine dahingehende Gleichberechtigung zu sorgen, dass nur solche Eltern das Erziehungsgeld in voller Höhe bekommen, die sich auch um ihre Kinder zeitlich hundertprozentig kümmern und so keine Kindertagesstätte in Anspruch nehmen müssen. Dieser Gesetzeszweck dürfte angesichts der zahlreicher öffentlicher Stellungnahmen zahlreicher Parlamentarier der seinerzeitigen Regierungspartei nicht bestreitbar sein, vgl. etwa das Interview der Zeitung „Freies Wort“ vom 15.05.2008 mit dem sozialpolitischen Sprecher der CDU- Fraktion, Herrn Michael Panse, der hier diese Zielrichtung des Gesetzes ausdrücklich bestätigte. Zweck der Zahlungen ist es also, eine umfassende Betreuung von Kindern zu gewährleisten, gleich ob sie eine Kindertagesstätte besuchen oder aber zu Hause bleiben.

Es ist dem Gericht unerfindlich, wie die Beklagte dies ernsthaft in Frage stellen kann, zumal in (dem nur aus einem einen Satz bestehenden) § 4 THürErzGG ausdrücklich gesagt ist, dass „Erziehungsgeld nach diesem Gesetz eine vergleichbare Leistung des Landes i. S. des § 8 Abs. 1 BErzGG“ ist. In dessen Abs. 1 Satz 1 wiederum ist bestimmt, dass das Erziehungsgeld und vergleichbare Leistungen der Länder als Einkommen bei Sozialleistungen unberücksichtigt bleiben. Insofern ist die von der Beklagten geäußerte Rechtsansicht, eine Regelung wie § 8 Abs. 1 Satz 1 BErzGG enthalte das Thüringer Erziehungsgeldgesetz nicht, schlicht unrichtig, denn § 8 Abs. 1 Satz 1 BerzGG wurde durch den in § 4 THürErzGG enthaltenen Verweis praktisch zum Gegenstand auch des THürErzGG gemacht.
Der letzte Absatz geht runter wie Öl. Er stellt eine Ohrfeige an die ARGE dar.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #46  
Alt 01.06.2010, 21:45
Fiddy79
Gast
 
Beiträge: n/a
Daumen hoch Supi

das ist ja am ende genau das, was wir auch wissen, aber die bei der arge erfurt nicht wissen wollen..dann hoffe ich mal, das schnell ein aktenzeichen kommt, damit ich das gleich in meinen widerspruch wegen der nachzahlung einbringen kann...danke dir, fehlfarben
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #47  
Alt 16.06.2010, 12:48
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 22.05.2009
Beiträge: 8
Standard

hast du schon Widerspruch eingelegt?
Bei uns wurde auch das Erziehungsgeld als Einkommen angerechnet. Ich werde gleich mal Widerspruch einlegen. Mal schaun, was dabei raus kommt.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #48  
Alt 16.06.2010, 12:52
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 17.935
Standard

Dass beim Bundeserziehungsgeld nur 150 Euro bzw. 300 Euro (je nachdem, ob man splittet oder nicht) anrechnungsfrei sind, wurde dir doch bereits hier: ist Mutterschaftsgeld Einkommen? erklärt.

In diesem Thread geht es im Übrigen um LANDESerziehungsgeld, nicht um Bundeselterngeld.

Turtle
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #49  
Alt 17.06.2010, 12:55
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 22.05.2009
Beiträge: 8
Standard

Ich weiß, dass es um das Landeserziehungsgeld geht. Ich kann ja schließlich lesen. Und wir bekommen auch nur 150 Euro Landeserziehungsgeld, welches voll als Einkommen angerechnet wird (sowie mein Gehalt und das Kindergeld). Gehalt und Kindergeld ist ja auch okay, aber nicht Landeserz.g.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #50  
Alt 14.10.2010, 20:26
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 14.10.2010
Beiträge: 6
Standard Landeserziehungsgeld

Mir geht es leider auch so ich mußte auch ab dem 1.11 Folgeantrag stellen und bis 31.12 wurde das Landeserziehungsgeld nicht rein gerechnet bei dem neuen Bescheid und ab dem 1.1.2011 wird es auf einmal als Einkommen gerechnet und abgezogen, ich werde natürlich in Widerspruch gehen.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Partner (Ehepartner, Lebenspartner, eheähnliche Gemeinschaft) BA-Studentin, BaföG wird auf ALGII vom Mann angerechnet? Kirsi Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft 3 02.03.2010 21:01
Warum wird Kindergeld angerechnet??? anjaundkids Politisch und Sozial: Ihre Meinung 2 08.11.2009 22:19
Partner (Ehepartner, Lebenspartner, eheähnliche Gemeinschaft) Darf Unterhalt angerechnet werden? Vater lebt in gleicher Bedarfsgemeinschaft! loewenherz_1977 Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft 1 15.10.2009 12:10
Partner (Ehepartner, Lebenspartner, eheähnliche Gemeinschaft) Harz IV, Mutterschaftsgeld, Erziehungsgeld susisu Elterngeld 32 30.03.2009 22:53
Was bekomme ich und was wird angerechnet? Primel Familie sonstiges 4 17.03.2009 11:51


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 04:46 Uhr.


Verein für soziales Leben e. V.
sozialhilfe24

Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0