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Elterngeld Das Elterngeld steht jungen Familien zu. Alle Fragen zum Elterngeld gehören hier in dieses Forum.

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  #21  
Alt 28.04.2010, 21:48
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Zitat:
Zitat von Fiddy79 Beitrag anzeigen
Ich habe noch keinen Wiederspruchsbescheid, sondern erstmal nur Widerspruch eingelegt...wie kann ich das beschleunigen..außer 2 mal die Woche anrufen... ?
Ab zum Amtsgericht Rudolfstraße 46 und Beratungsschein holen. Der nette Pförtner weißt dir dort den Weg.
Der Rechtspflegerin schilderst du deinen Fall und weißt sie darauf hin, dass der Widerspruchsbescheid noch Monate dauern wird und das Warten keinen Sinn hat. Du hast Kontakt zu Leuten mit Widerspruch-Ablehnungsbescheid.
Den Beratungsschein dürftest du auf jeden Fall kriegen. Du bist nämlich 200 Euro unter dem Existenzminimum.
Das Erziehungsgeld wird nämlich bei der Berechnung, ob dir der Beratungsschein zusteht, nicht angerechnet. Im Gegensatz zur ARGE wissen die das dort.
Nimm gleich deine Einkommensbescheide (ALG II Bescheid usw.), einen Nachweis der Miethöhe, Einen aktuellen Kontoauszug und die letzte Stromrechnung mit.
Mit dem Schein gehts zum Anwalt.
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  #22  
Alt 29.04.2010, 10:04
Fiddy79
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Danke dir, werde ich gleich mal in Angriff nehmen....
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  #23  
Alt 30.04.2010, 13:19
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hallo, habe dasselbe problem.

war heute auch bei der arge erfurt. für mai wurde mir das landeserziehungsgeld angerechnet. es sit der letzte monat wo ich das geld erhalte bis mein sohn 3 wird.

kann mir eventuell jemand bei dem widerspruchsschreiben helfen?


vlg
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  #24  
Alt 01.05.2010, 11:14
Fiddy79
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Zitat:
Zitat von sunshineef Beitrag anzeigen
hallo, habe dasselbe problem.

war heute auch bei der arge erfurt. für mai wurde mir das landeserziehungsgeld angerechnet. es sit der letzte monat wo ich das geld erhalte bis mein sohn 3 wird.

kann mir eventuell jemand bei dem widerspruchsschreiben helfen?


vlg
Neubekanntmachung
des
Thüringer Erziehungsgeldgesetzes
Vom 3. Februar 2006
Aufgrund des Artikels 8 des Thüringer Familienfördergesetzes
vom 16. Dezember 2005 (GVBI. S. 365) wird nachstehend
der Wortlaut des Thüringer Erziehungsgeldgesetzes,
wie er sich aus
1. dem Thüringer Landeserziehungsgeldgesetz in der
Fassung vom 23. Januar 2001 (GVBI. S. 1) und
2. Artikel 3 des Thüringer Familienfördergesetzes vom
16. Dezember 2005 (GVBI. S. 365)
ergibt, in der vom 1. Januar 2006 an geltenden Fassung
bekannt gemacht.
Die Neubekanntmachung berücksichtigt Artikel 3 Nr. 1
bis 7 und 9 bis 11 des Thüringer Familienfördergesetzes
vom 16. Dezember 2005 (GVBI. S. 365), der am 1. Juli

2006 in Kraft tritt.


§4
Berücksichtigung bei anderen Sozialleistungen,
Pfändung
Das Erziehungsgeld nach diesem Gesetz ist eine vergleichbare
Leistung des Landes im Sinne des § 8 Abs. 1


BErzGG und des § 54 Abs. 3 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch

Dies kannst du als Begründung für deinen Widerspruch nehmen.Außerdem kannst du dann folgendes machen:


Zitat:
Zitat von Fehlfarben Beitrag anzeigen
Ab zum Amtsgericht Rudolfstraße 46 und Beratungsschein holen. Der nette Pförtner weißt dir dort den Weg.

Zitat:
Zitat von Fehlfarben Beitrag anzeigen

Der Rechtspflegerin schilderst du deinen Fall und weißt sie darauf hin, dass der Widerspruchsbescheid noch Monate dauern wird und das Warten keinen Sinn hat. Du hast Kontakt zu Leuten mit Widerspruch-Ablehnungsbescheid.

Den Beratungsschein dürftest du auf jeden Fall kriegen. Du bist nämlich 200 Euro unter dem Existenzminimum.
Das Erziehungsgeld wird nämlich bei der Berechnung, ob dir der Beratungsschein zusteht, nicht angerechnet. Im Gegensatz zur ARGE wissen die das dort.
Nimm gleich deine Einkommensbescheide (ALG II Bescheid usw.), einen Nachweis der Miethöhe, Einen aktuellen Kontoauszug und die letzte Stromrechnung mit.

Mit dem Schein gehts zum Anwalt.




Grüße und viel Erfolg...
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  #25  
Alt 01.05.2010, 18:59
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hallo und danke für die schnelle antwort.
den widerspruchsbescheid habe ich fertig und schicke ihn montag ab.

gestern hatte ich auch mit einem anwalt für solzialrecht in erfurt telefoniert.
gleich montag werde ich zum amtsgericht gehen und den schein ausstellen lassen.

ich finde es sehr komisch bezüglich des erziehungsgeldes das freunde von mir dies noch bekommen, andere aber wiederum nicht. wenn sollte das doch einheitlich ablaufen.

habe für den monat mai von der ARGE erfurt 56,65€ überwiesen bekommen. mir kommt das sehr wenig vor. ich habe einen 2 personen haushalt (ich + kind).

vlg
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  #26  
Alt 02.05.2010, 10:05
Fiddy79
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Wie du in diesen Beiträgen sehen kannst, macht die ARGE Erfurt ihr eigenes Ding...warum auch immer...
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  #27  
Alt 02.05.2010, 11:50
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hallo fiddy, warst du diesbezüglich schon bei einem anwalt?
wenn ja, welchen?
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  #28  
Alt 02.05.2010, 12:58
Fiddy79
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nein, war ich noch nicht, aber ich habe einen Beratungsschein auf dem Amtsgericht beantragt..dann werde ich erstmal weitersehn..;-) grüße
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  #29  
Alt 02.05.2010, 15:23
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hast du den schein nicht sofort ausgehändigt bekommen? machen die das nicht sofort. habe das noch so im hinterkopf da ich mal solch einen schein fürs familienrecht brauchte.

ich hab den anwalt herrn lukas empfohlen bekommen, er soll direkt auf alg2 spezialisiert sein.


:-)
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  #30  
Alt 02.05.2010, 17:16
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Habe Freitag Post vom Sozialgericht bekommen, die Eingangsbestätigung und die Bitte meine Telefonnummer bei Gericht zu hinterlegen.

Habe noch mal gegoogelt. Die einzigen Treffer, Anrechnung von Erziehungsgeld auf Alg II, führen zur ARGE Erfurt.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass es die ARGE auf ein Urteil ankommen lässt.


Ich werde berichten...
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