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| Elterngeld Das Elterngeld steht jungen Familien zu. Alle Fragen zum Elterngeld gehören hier in dieses Forum. |
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#11
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| Hallo Fehlfarbe, du hast also auch dieses Problem..., ich finde das eine Sauerei das die ARGE vorallem nicht mal einen § oder die Richtlinie selbst nennen kann, das ihr handeln rechtens legt...wo ich auf dem Amt war, hat die gute Damen von der Leistung mir nichts sagen können, außer, das es jetzt (auf einmal) eine neue Richlinie geben würde die das handeln rechtfertigt...ich habe auch gleich auf dem Jugendamt Erfurt angerufen und die Dame erzählte mir, das das handeln der ARGE nicht rechtens ist und das das Landeserziehungsgeld anrechnungsfrei ist und bleibt und wir Widerspruch einlegen sollen, auch wenn das Kind nicht in die KITA geht, da diese Leistung zur Betreuung des Kindes ist und man ja logischerweise, wenn das Kind zu Hause ist das Kind auch selber betreut. Am meisten ärgert mich, das sich die ARGE so feiern läßt und sich einfach mal eine eigene Richtlinie, die ich noch nicht kenne , erfindet bzw einfallen läßt...gerade nachdem das BVG entschieden hat, das Regelsätze für Kinder zu niedrig sind kommen die Argenturen mit so einem Mist und das Geld fehlt jetzt grad am meisten...wäre schön, wenn du mir mal die Absagegründe und evtl.§ mitteilen würdest, auf die sich der gescheiterte Widerspruch der ARGE beziehen...Grüße |
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#12
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| Natürlich gibt es eine interne Dienstanweisung zu diesem Thema: Zitat:
Außer natürlich die in Erfurt! Beim Lesen der Widerspruchsbegründung habe ich das Gefühl, da musste wegen der Personalnot der Pförtner mal ran: Zitat:
Im Übrigen bezieht sich der in der Ablehnungsbegründung zitierte § 8 Abs. 1 BErzGG unmissverständlich auch auf "vergleichbare Leistungen der Länder". Und um das Ganze noch eindeutiger zu machen steht das Ganze noch mal im § 4 Thüringer Erziehungsgeldgesetz: Zitat:
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#13
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| Wie ich schon sagte, ich vermute, dass die ARGE sich auf "soweit diese auf das Erziehungsgeld angerechnet werden." beruft. Denn das Landeserziehungsgeld wird ja nicht auf die Bundesleistung angerechnet, weil es im dritten Jahr diese gar nicht mehr gibt. Da wird wohl nur der Weg zum SG helfen. Turtle |
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#14
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| Dann Frage ich mich aber, warum die ARGE Erfurt da erst jetzt drauf kommt....??? Ich bekomme das Landeserziehungsgeld schon seit dem 1.1.2010..und da war es stets Anrechnungsfrei. Dann müßte es den Leistungsempfängern , die ihr Kind in die KITA schaffen ja auch abgezogen werden, selbst wenn sie das Geld an den Träger abtreten... |
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#15
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| Soviel mal dazu, da sich die ARGE Erfurt damit rechtfertigt (Wiederspruchsbegründung ), das es angeblich für das LANDESerziehungsgeld keine Reglung wie im Sinne des Erziehungsgeldgesetzes gibt. Neubekanntmachung des Thüringer Erziehungsgeldgesetzes Vom 3. Februar 2006 Aufgrund des Artikels 8 des Thüringer Familienfördergesetzes vom 16. Dezember 2005 (GVBI. S. 365) wird nachstehend der Wortlaut des Thüringer Erziehungsgeldgesetzes, wie er sich aus 1. dem Thüringer Landeserziehungsgeldgesetz in der Fassung vom 23. Januar 2001 (GVBI. S. 1) und 2. Artikel 3 des Thüringer Familienfördergesetzes vom 16. Dezember 2005 (GVBI. S. 365) ergibt, in der vom 1. Januar 2006 an geltenden Fassung bekannt gemacht. Die Neubekanntmachung berücksichtigt Artikel 3 Nr. 1 bis 7 und 9 bis 11 des Thüringer Familienfördergesetzes vom 16. Dezember 2005 (GVBI. S. 365), der am 1. Juli 2006 in Kraft tritt. §4 Berücksichtigung bei anderen Sozialleistungen, Pfändung Das Erziehungsgeld nach diesem Gesetz ist eine vergleichbare Leistung des Landes im Sinne des § 8 Abs. 1 BErzGG und des § 54 Abs. 3 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch Na dann , auf zum Anwalt.. ![]() |
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#16
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| Über Gesetze brauchen wir nicht weiter zu diskutieren. Die Sache ist rechtswidrig - Punkt! Ich unterstelle der ARGE auch, dass sie das weiß. Wenn man aber davon ausgeht, dass sich 90 Prozent der Leute mit falschen Bescheiden nicht wehren, ist das doch ein gutes "Geschäft" für sie. Meine EA liegt beim Sozialgericht. Die Eilbedürftigkeit ist gut begründet. Ich denke mal, dass sich da schnell was tut. Die ARGEN sind zwar in ihren Handlungen unberechenbar. In dem Fall aber würde es mich sehr wundern, wenn sie es auf ein Urteil ankommen lassen würden. Schließlich könnte sich jeder ARGE-Erfurt-Kunde darauf berufen. |
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#17
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| Das wir über Gesetze nicht diskutieren brauchen ist mir schon klar, es geht aber auch mit darum, das es andere wissen, die evtl. das gleiche Problem haben und sich hier "schlau" machen können und schon Gesetz-Vorlagen haben, um evtl. in den Widerruf zu gehen um diesen damit zu begründen... ![]() Nicht jeder kennt die Gesetzte wie du selber schon sagst und das weiß auch die ARGE, ein gutes Geschäft machen sie alle mal... Mal was anderes, muß man bzw kann man auf den Klageersuch einen Eilvermerk notieren? Geht es dann schneller? |
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#18
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| Du kannst beim Sozialgericht einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz stellen, also ein Eilverfahren. Musst aber trotzdem extra noch Klage erheben, denn du hast ja schon einen Widerspruchsbescheid. Turtle |
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#19
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| Ich habe noch keinen Wiederspruchsbescheid, sondern erstmal nur Widerspruch eingelegt...wie kann ich das beschleunigen..außer 2 mal die Woche anrufen... ? |
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#20
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| Den einstweiligen Rechtsschutz gibts im Normalfall nur, wenn Eilbedürftigkeit besteht, sprich, wenn du ohne diese Summe unter das Existenzminimum fällst. Da es hier um zusätzliches Geld geht, gibt es unter Umständen Probleme. Du brauchst also gute Argumente. Bei mir ist es das beantragte aber noch nicht gezahlte BAFÖG meiner Frau, Dann habe ich es noch hiermit probiert: Zitat:
Formulieren kannst du die EA selbst. Im Netz gibt es Vordrucke. Du kannst es auch in Gotha von den Rechtspflegern erstellen lassen. Noch einfacher, ab zum Anwalt, für ihn ist es leicht verdientes Geld. Der Beratungsschein kostet dich max. 10 EURO. Ich habe da einen sehr guten. Er macht Sozialrecht und hat mal in der Rechtsabteilung der Gegenseite gearbeitet. ![]() Eines könnt ihr aber wissen. Sollte es ein Urteil geben, sorge ich persönlich dafür, dass es überall zu lesen ist. |
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