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Elterngeld Das Elterngeld steht jungen Familien zu. Alle Fragen zum Elterngeld gehören hier in dieses Forum.

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  #1  
Alt 23.03.2009, 11:05
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Standard Kann ich Elternzeit beantragen?

Hi Leute,

meine Situation scheint eine schwierigere zu sein. Jedenfalls bin ich schon seit Tagen auf der Suche nach ner Antwort, hab aber noch keine gefunden.

Aber mal kurz beschrieben:
Ich habe zum 15.04.2009 meine Arbeit verloren. Zum ALG1-Anspruch fehlen mir dann noch 21 Tage. Deshalb habe ich überlegt, ob ich meine Elternzeit vorziehen könnte. Mein Sohn wurde am 1.1.2009 geboren.

1. Frage:
Ist dies möglich?

2. Frage:
Wo bin ich ab dem 16.04.2009 krankenversichert? (dies ist eine Frage die mir weder Krankenkasse, Arbeitsagentur noch Elterngeldstelle beantworten konnten)

hoffe ihr wisst da was...

gruß SupaOssi
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  #2  
Alt 23.03.2009, 14:25
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Jetzt müsste man natürlich noch wissen, was man am Nicknamen nicht sehen kann, ob du die Mutter oder der Vater des Kindes bist, ob du/ihr verheiratet seid oder was, ob der Partner, sofern vorhanden, arbeitet .....? Ein wenig mehr Details halt.
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  #3  
Alt 23.03.2009, 14:27
Benutzerbild von Grubenpony
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Beiträge: 8.212
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Danke, hat sich schon erledigt, ich habe den anderen Thread gefunden.
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  #4  
Alt 23.03.2009, 14:59
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ja äh sorry,


Bin der Vater, wir sind nicht verheiratet. Und mittlerweile bin ich viel schlauer als heut morgen.

Elterngeld wird getrennt von Elternzeit. Elternzeit geht nur, wenn ich arbeite. Was ja dann nicht mehr der Fall wäre.
Elterngeld würde gehen. Und damit wäre ich krankenversicherungsbefreit.
Berechnet wird das Elterngeld immer "nur" lebensmonatsweise auf das Kind bezogen. Also geht es immer nur zum 1. eines Monats.

Wobei jetzt die Frage bleibt, ob 1.4. oder 1.5. Der 1.4. hätte wohl den Vorteil, dass sich das Elterngeld auf den ALG 1-Anspruch auswirkt.

Was man mir aber bisher auch noch nicht wirklich 100%ig zusichern konnte.

(Und genau, dass war der Grund warum ich das Thema schon vorher im anderen Forenbereich eröffnet hatte. Dort blieb es aber bisher ohne Antwort.)
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  #5  
Alt 23.03.2009, 15:09
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Zitat:
Zitat von supaossi Beitrag anzeigen
Elterngeld würde gehen. Und damit wäre ich krankenversicherungsbefreit.
Und deine Freundin?

Auch hier noch einmal meine Frage: Warum beantragt ihr nicht ALGII?
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  #6  
Alt 24.03.2009, 15:08
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Zitat:
Zitat von Grubenpony Beitrag anzeigen
Und deine Freundin?

Auch hier noch einmal meine Frage: Warum beantragt ihr nicht ALGII?
Meine Freundin steht in einem unbefristetem Arbeitsverhältnis. Macht zur Zeit Elternzeit. Ist somit ebenfalls krankenversichert, der Sohnemann über Sie.

Sie möchte aus 2 Gründen kein Alg2 beantragen.

1. Der Vermieter bzw. ihr aktueller Arbeitgeber würden dann über die Beantragung von Alg2 informiert.

2. (der wichtigere Grund) Sie müsste dann Ihre finanzielle Situation offen legen. Was sie nicht möchte, schon garnicht unter dem Aspekt, dass Schulden keine Berücksichtigung finden.
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  #7  
Alt 24.03.2009, 15:33
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Also bisschen undurchsichtig ist das ganze schon.
Wenn deine Freundin Elterngeld für die vollen 12 Monate bezieht, kannst
du nur die 2 Vätermonate beantragen. Würden also nur 2 Monate überbrücken.

Die Frage ist, was ist dann ? Wenn du bis in 2 Monaten keinen neuen Job hast.
Du hast keinen ALGI Anspruch, sie hat nur das Elterngeld als Einkommen?
Das Elterngeldzeit auf den ALGI Anspruch angerechnet wird - wäre mir neu. Únd ohne ALGII nach den 2 Monaten Elterngeld, wärst du auch nicht mehr Krankenversichert.
So verschiebt sich euer ganzes Finanzielles Problem lediglich um 2 Monate. Gut, da kann viel passieren. Wenn nicht, dann werdet ihr um einen ALGII antrag wohl nicht rumkommen, oder von was wollt ihr derweil leben?

- der nachtvogel -
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  #8  
Alt 24.03.2009, 16:04
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Zitat:
Zitat von nachtvogel Beitrag anzeigen
Also bisschen undurchsichtig ist das ganze schon.
Wenn deine Freundin Elterngeld für die vollen 12 Monate bezieht, kannst
du nur die 2 Vätermonate beantragen. Würden also nur 2 Monate überbrücken.

Die Frage ist, was ist dann ? Wenn du bis in 2 Monaten keinen neuen Job hast.
Du hast keinen ALGI Anspruch, sie hat nur das Elterngeld als Einkommen?
Das Elterngeldzeit auf den ALGI Anspruch angerechnet wird - wäre mir neu. Únd ohne ALGII nach den 2 Monaten Elterngeld, wärst du auch nicht mehr Krankenversichert.
So verschiebt sich euer ganzes Finanzielles Problem lediglich um 2 Monate. Gut, da kann viel passieren. Wenn nicht, dann werdet ihr um einen ALGII antrag wohl nicht rumkommen, oder von was wollt ihr derweil leben?

- der nachtvogel -

Hi Nachtvogel,

wenn ich das ganze richtig verstanden habe und die "Behörden" mich da richtig informiert haben, dann rechnen sich die Vätermonate auf die Alg1 Zeit an. Das einzig wichtig dabei wäre wohl nur, dass keine sozialversicherungspflichtige beschäftigungslose Pause dazwischen wäre.

Also nach den 2 Vätermonaten hätte ich dann angeblich Anspruch auf Alg1. Da werde ich morgen früh aber NOCHMAL bei der Agentur für Arbeit vorsprechen und nachfragen. Denn schriftlich habe ich das ganze noch nicht.

Ansonsten hast du recht und die ganze Geschichte würde sich "nur" um 2 Monate verschieben.
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  #9  
Alt 24.03.2009, 16:39
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Zitat:
Zitat von supaossi Beitrag anzeigen
Da werde ich morgen früh aber NOCHMAL bei der Agentur für Arbeit vorsprechen und nachfragen. Denn schriftlich habe ich das ganze noch nicht.
Ja da würd ich mich auch gut absichern. Sonst kommt da wirklich ein gutes Loch. Dazu halt auch die Kraft in die Jobsuche stecken.
Vielleicht findet sich in der Elterngeldzeit auch was.

- der nachtvogel -
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  #10  
Alt 25.03.2009, 09:18
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Komm grad vom AA,

schriftlich gibts da nix. Aber die Regelung ist:

Werden während der Zeit, in der Elterngeld gezahlt werden auch Sozialabgaben gezahlt (Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung), so hat das positiven Einfluss auf ALG1. Ob während dem Elterngeldbezug die Sozialangaben gezahlt werden muss ich noch erfragen. Dann meld ich mich hier wieder.

Vielleicht weiß da einer von euch schon was.
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