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Elterngeld Das Elterngeld steht jungen Familien zu. Alle Fragen zum Elterngeld gehören hier in dieses Forum.

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  #1  
Alt 22.09.2010, 10:38
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 30.12.2008
Beiträge: 27
Rotes Gesicht Höhe Elterngeld

Hallo zusammen,
ich bin studierende im Babyjahr. Ich erhalte Eltern- und Kindergeld. Mein Partnerund ich sind nicht verheiratet.
Wir haben bisher ALG 2 als Unterstüzung erhaten, fallen aber jetzt heraus, da sein Nettoeinkommen gestiegen ist.
Ich erhalte den Mindestsatz von 300€. Kann das ELterngeld jetzt erhöht werden? Bzw. hätte ich besser meinen Partner das Elterngeld beantragen lassen sollen, wäre es dann höher gewesen?
Kann ich die Elterngeldzahlung noch im Nachhinein ausdehnen? Habe jetzt nur 1 Jahr beantragt, weil wir die 300€ monatlich dringend benötigten, da ich noch einen alten Kredit abtragen muss.

Benötige dringend Hilfe. Danke
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  #2  
Alt 22.09.2010, 12:11
Benutzerbild von Mandy
Junior Admin
 
Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 6.578
Standard

Bemessungsgrundlage für die Berechnung ist das (Netto)Erwerbseinkommen der berechtigten Person in den zwölf Kalendermonaten vor dem Monat der Geburt des Kindes (im Falle des Mutterschutzes zwölf Monate vor dem Beginn der Mutterschutzfrist).

Wenn Dein Partner Elterngeld beantragt, muss er auch die Elternzeit nehmen.
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
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