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  #1  
Alt 12.02.2010, 23:48
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Beiträge: 1
Lächeln Hat L-Bank vielleicht doch unrecht???

Hallo
Bevor ich anfange meine Frage zu schreiben, an diejenigen, die mich vielleicht falsch verstehen....steinigt und schlagt mich nicht, und vor allem urteilt nicht gleich schlecht wenn ich meine Frage unklar oder mit zu wenig Informationen schreibe....Hätte ich Rechtsfragen....Sozialfragen oder sowas studiert, bräuchte ich hier nicht Hilfe suchen!!!! Es gibt in JEDEM Forum so ein paar Vögel, die einem alles gleich krumm nehmen, wenn man sich nicht korrekt auszudrücken weiss (obwohl man sich als Hilfesuchender ja meistens Mühe gibt die Fragen so zu stellen, dass sie "einigermaßen" verständlich sind!)

Also mal zu meiner Frage:

Ich hatte letztes Jahr "termingerecht" Landeserziehungsgeld beantragt. Dieser wurde mit der Begründung,dass mein Lebensgefährte ca 400€ zu viel verdient, abgelehnt. Darauf hab ich nen Widerspruch hingeschickt mit der Begründung, dass mein Lebensgef. aufgrund seines Berufes im Winter nur 65% seines Lohnes bekommt, da er im Winter wegen "Schlecht-Wetter" oft zu Hause bleiben muss. Er verdient zwischen 1200 und 1800€ und so wie es aussieht geht die L-Bank nur von den 1800 aus, weil JA DANN lägen wir sicher über der Grenze das weiss ich ja aber er kann ja auch paar mal jeden Monat nur 1200 verdient haben oder nicht ???Ich selber hab nach wie vor keine Einkünfte ausser das Kindergeld von unsrem kleinen Zigeuner. Dieser Widerspruch wurde wieder abgelehnt, wieder mit der selben Begründung mit dem Zusatz sie errechnen das nicht mit dem Monateinkommen sondern mit dem Jahreseinkommen. Kindergeld wird ja berücksichtigt, wenn ich das noch richtig im Kopf habe

So, jetzt haben wir Winter und mein Lebengef. MUSS wieder zu Hause bleiben, weil aufm Bau halt nix geht und bekommt eben diese 65%...wir lägen in den "Schlecht-Wetter-Monaten" ca. 360 € unter der Einkommensgrenze.

Meine Frage: Meint ihr, ich könnte für die Schlecht-Wetter-Monate Landeserziehungsgeld beantragen und den Leuten von der L-Bank nochmal den Widerspruch vor die Nase halten und ermahnen dass ich das in meinem Widersruch eindeutig erwähnt habe, dass mein Lebensgef. unterschiedlich hohe Löhne bekommt, bzw im Winter weniger Geld verdient? Ich bin der Meinung die müssten den Widersruch wieder aufnehmen und mir das Geld nachbezahlen, weil ich es ja ausdrücklich erwähnt habe und die mir trotzdem nen Ablehnungsbescheid zukommen liesen.

Wenn sich einige Fragen, wieso ich ein Jahr später erst damit komme: Wie gesagt ich hab das alles nicht studiert und wenn mir ein Amt sagt bzw einen Ablenungsbescheid nach dem anderen schickt muss ich davon ausgehen, dass die Leute am längeren Hebel sitzen und dass mir nach nem 3ten Ablehnungsbescheid wohl echt kein Geld zusteht.
Mein Lebensgefährte hat mich folgendes gefragt: " Hättest du eigentlich nicht wenigstens für die Wintermonate von der L-Bank Geld bekommen müssen? Ich verdiene da nur 65% und du hast mal gesagt dass die Grenze bei 1320 €uro liegt....ich verdiene ja im Winter noch nicht mal 1000!"
Deswegen stell ich JETZT ERST meine Frage und nicht schon letztes Jahr. So weit hab ich auch ehrlich nicht gedacht

Danke schonmal für die Antworten, ich hoff dass ich viele bekomm und sorry für das viele Getexte.............
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  #2  
Alt 13.02.2010, 00:21
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Beiträge: 1.910
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Ich kann jetzt nur für Bayern schreiben:

Ich hab hier auch grad einen Wisch vom Landeserziehungsgeld und da heißt es :
Maßgeblich ist das Nettoeinkommen IM kalenderjahr der Geburt des Kindes.

Also Steuerbescheid vom Geburtsjahr des Kindes.
Wenn ihr ein Kind habt und Euer Brutto im Geburtsjahr mehr als etwa 36593 Euro war - dann gibts kein Landeserziehungsgeld.
Vom Gesamt Jahresbrutto dürfen die Werbungskosten und 24% Pauschal für Sozi und Steuer abgezogen werden. Dann ist die Grenze bei 25.000 Euro.
Ist das EInkommen höher wird es LAndeserziehungsgeld prozentual gekürzt.

Zitat:
Für Kinder, welche in den Jahren 2007 und bis 31.03.2008 geboren wurden, gelten noch die "alten" Einkommensgrenzen (Ehepaare und Eltern in eheähnlicher Partnerschaft: 16.500 € und Alleinerziehende: 13.500 €).
Quelle:
Landeserziehungsgeld - Staatlich anerkannte Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen (Schwangerenberatungsstellen)

Interessant wäre aber evtl. auch das noch
Zitat:
Ist das durchschnittliche Einkommen während des Bezugszeitraumes von Landeserziehungsgeld um mindestens 20% niedriger als im Geburtsjahr des Kindes, wird das Einkommen auf Antrag neu ermittelt.
gleiche Quelle wie oben.
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