| |
| |||||||
| Elterngeld Das Elterngeld steht jungen Familien zu. Alle Fragen zum Elterngeld gehören hier in dieses Forum. |
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Ansicht |
|
#1
| |||
| |||
| Hallo, meine Lage ist derzeit etwas verzwickt. Kurze Schilderung: Ich bin bis Februar diesen Jahres im Landeserziehungsurlaub mit meiner Tochter (2,5). Nun bin ich wieder schwanger und in der 20. Woche. Derzeit erhalte ich ALG II, da ich vor meiner Schwangerschaft meine Teilzeitstelle aufgeben musste. Meine Bewilligung läuft bis 31.07.09. Am 30.06. ist mein ET (Entbindungstermin) laut Mutterschutzheftchen vorgemerkt. Da ich ALG II erhalte bekomme ich von meiner Kasse kein Mutterschaftsgeld. Nach dem 31.07.09 habe ich keinen Anspruch mehr auf ALG II, da ich mit meinem Partner zusammenleben werde. Was kann ich nun tun? Nach der Geburt sofort Erziehungsgeld beantragen? Und ab wann erhalte ich dies? Bekomme ich evtl. (da im August kein AlG II mehr gezahlt wird) noch anteilig Mutterschaftsgeld - bis Ende der Mutterschutzzeit? Und danach dann erst Erziehungsgeld? Können mein Partner und ich das Erziehungsgeld gemeinsam beantragen. Und was erhält jeder von uns, wenn ich zu Hause bleibe und er 30 Std. die Woche arbeitet? Wie lange können wir zu Hause bleiben, bzw. wie lange erhalten wir gemeinsam Erziehungsgeld/Elterngeld?Oder kann man nicht gleichzeit Erziehungsurlaub nehmen? Mir dampft der Kopf und ich wüsste das schonmal gerne im Voraus, damit ich den Rest der Schwangerschaft genießen kann und mir nicht total nen Kopf machen muss. Immerhin bekomme ich ja wenigstens in der Erziehungszeit eine Kostenfreiheit bei der Krankenkasse. ![]() Danke für Hilfen! Gruß Susi |
|
#2
| |||
| |||
| Elterngeld sowieso gleich beantragen. Mutterschaftsgeld wird aufs Elterngeld voll angerechnet. Mit Partner kann man zusammen 14 Monate Elterngeld beantragen. Also zeitgleich max 7 Monate. Du bekommst dann für 7 Monate 300 Euro. Der Partner - Vorhergehenden Lohn abzüglich den Lohn von den 30 Stunden - von der Differenz dann 67% als Elterngeld. Hat er 2000 Euro verdient, mit 30 h nur noch 1500 Euro. gibts von den 500 euro Differenz 67% also 335 Euro. Womit er auf 1835 Euro käme. Liebe Grüsse - der nachtvogel - |
|
#3
| |||
| |||
| Hallo, wie verhält sich das mit der Erziehungszeit? Ist die unabhängig von der Entscheidung, ob man Elterngeld, Erziehungsgeld (bis zu 3 Jahre) oder Budget, beantragt? Immerhin habe ich gelesen, dass seit 2007 Erziehungszeit bis zu 3 Jahren gewährt werden muss. 2 Jahre auf jeden Fall für den AG verpflichtend sind, sofern keine außergewöhnlichen Gründe dies verwähren. D. h. mein Partner kann also auf jeden Fall 2 Jahre Erziehungunszeit beantragen und somit nur bis zu 30 Std. die Woche arbeiten. Klar, haben wir dann weniger Geld, aber dafür mehr Zeit für unsere Kinder! Wo beantragt man Erziehungszeit und wie genau läuft das mit dem AG ab? @ Nachtvogel, vielen Dank für deine Info!!! ![]() Gruß Susi |
|
#4
| |||
| |||
| ERziehungszeit/Elternzeit sind max 3 Jahre und haben mit dem Bezug vom Elterngeld nicht so direkt etwas zu tun. Elterngeld gibts es nur für max 12 monate - plus die 2 Partnermonate. Also macht max 14 Monate. Egal wie man die verteilt, Erziehungszeit bleibt bei 3 Jahren. Man kann auch wechseln und z.b. 12 Monate erst später nehmen. 3 Jahr MÜSSEN von jedem Arbeitgeber gewährt werden. Anderes wäre mir neu. Erziehungszeit/Elternzeit wird mind. 7 wochen vor Beginn beim jeweiligen Arbeitgeber beantragt. Elterngeld wird bei der Familienkasse beantragt. DAs sind im Grunde 2 Paar Schuhe...... lies mal hier, da ist alles sehr gut erklärt. Elternzeit - die neuen Vorschriften seit 2007 Wichtig zu wissen wäre nur, für den Fall das beide Elternzeit nehmen, gibt es kein ALGII. Es ist immer einen Elternteil zuzumuten voll zu arbeiten. Es können sich also nicht beide Elternteile auf Elternzeit berufen. Liebe Grüsse - der nachtvogel - |
|
#5
| |||
| |||
| |
|
#6
| ||||
| ||||
| Es gibt auch kein ALGII, wenn der Elternteil mit Arbeitsverhältnis durch die Elternzeit und das damit geringere Einkommen die Familie hilfebedürftig macht. |
|
#7
| |||
| |||
| @Nachtvogel, also können wir beide Elternzeit nehmen. Ich bin derzeit eh arbeitslos und möchte lieber das Erziehungsgeld beanspruchen, da dies für 2 Jahre gewährt wird und beim Elterngeld weniger für mich (nur 12 Monate 300 Euro) rausspringen würde. Würde mein Partner zu Hause bleiben bekame er vom Verdienst nur 67 % und dann haben wir auch nicht viel mehr - da ich gar nichts erhalte und auch zu Hause wäre. Sogesehen haben wir genug, wenn er Elternzeit nimmt und 30 h arbeitet und ich Erziehungsgeld für 2 Jahre beantrage und in gewisser Hinsicht auch was erhalte. AlG II kommt für uns in der Zeit eh nicht in die Tüte! Den Häckmäck sparen wir uns und wenn wir eh keinen Anspruch habe, dann ist uns das auch egal. Meinem Partner geht es ja nicht um das Geld, sondern vielmehr darum, dass er auch was von seinem Kind hat und nicht den ganzen Tag auf Arbeit verbringt. Es ist so gesehen sehr gut, dass Erziehungsgeld - Elterngeld möchte ich nicht! - und Erziehungszeit zwei verschiedene Wege verlaufen (AG + Amt). Eine Frage bezüglich des Mutterschaftsgeldes hätte ich noch! Mein ET ist wie gesagt am 30.06. Mein AlGII läuft am 31.07. aus. Dann kann ich nach der Geburt Erziehungsgeld beantragen, (oder ginge das auch vorher?) und hätte ich auchnoch Anspruch auf Mutterschaftsgeld oder wäre es dann so, das ich als Hausfrau eingestuft werde und somit keinen Anspruch habe. Ich bin auch etwas verwirrt, da ich bezüglich des Mutterschaftsgeldes gelesen habe, dass Bezieherinnen von AlG I und AlG II Anspruch haben. Die Dame von meiner Kasse behauptete jedoch das Gegenteil. Mir wäre das jetzt nicht so wichtig, aber wenn mir evtl. noch was zustehen würde, dann wäre es ja Quatsch darauf zu verzichten. Ansonsten bin ich mit dem Erziehungsgeld (Kindergeld und Unterhalt für mein erstes Kind) zufrieden und mein Partner kommt gut mit weniger Gehalt zurecht (was in seinem Fall nicht so viel weniger wäre). Dann können wir die zwei Jahre unseren Kindern widtmen und später immernoch mehr arbeiten ... dann wachsen ja auch die Ansprüche der Kinder. ![]() Dankeschön auch @ Grubenpony! Gruß Susanne |
|
#8
| ||||
| ||||
| Zitat:
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
|
#9
| ||||
| ||||
| Ich werde den Eindruck nicht los, dass du da gewaltig was durcheinander würfelst. |
|
#10
| |||
| |||
| Hallo, dann hab ich das durcheinander gebracht, und war wohl noch in der Hoffnung es würde Erziehungsgeld geben. Tja, so wird den Eltern also geholfen. Ganz toll. ![]() Egal. Wir wissen was wir tun können. Und ich danke euch für jede Antwort und jeden guten Hinweis! Gruß Susi |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Partner (Ehepartner, Lebenspartner, eheähnliche Gemeinschaft) Wieviel Barvermögen bei Harz 4 ? | bomber150 | Hartz IV 4 - ALG II 2 | 4 | 01.02.2009 19:47 |
| Kind / Kinder Kindergeld und Harz 4 | yin_u_yang | Hartz IV 4 - ALG II 2 | 5 | 19.01.2009 22:10 |
| Bekomme ich Harz 4? | xsteffi | Hartz IV 4 - ALG II 2 | 2 | 09.01.2009 09:04 |
| Partner (Ehepartner, Lebenspartner, eheähnliche Gemeinschaft) Partner der jetzt Harz Iv beantragen muss | Sabine2907 | Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft | 3 | 09.12.2008 16:24 |
| GasGuthaben vor Harz IV Bezug = Einkommen?? | Rice | Kosten der Unterkunft | 3 | 03.12.2008 12:45 |