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Elterngeld Das Elterngeld steht jungen Familien zu. Alle Fragen zum Elterngeld gehören hier in dieses Forum.

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  #1  
Alt 08.08.2009, 21:57
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Beiträge: 2
Standard Habe ich oder meine Frau Anspruch auf Eltergeld

Hallo! Meine Frau ist berufstätig und im 8. Monat schwanger. Nach dem gesetzlichen Mutterschutz (nach 8 Wochen) geht sie wieder arbeiten. Ich beziehe ALG II. Der Sachbearbeiter von der Elterngeldstelle sagte mir, dass ich den Antrag für Elterngeld nicht stellen darf, weil ich seit 3 Jahren arbeitsuchend bin und meine Frau müßte den Antrag stellen. Meine Frau verdient 1330 brutto (netto 1035 Euro) Meine Frage ist: Ich als Vater werde Elternzeit nehmen. Darf ich den Antrag für Elterngeld stellen?? Falls nicht hat meine Frau trotzdem Anspruch auf Elterngeld, da sie 8 Wochen nach der Geburt des Kindes wieder arbeiten möchte. Wenn ja, wieviel würde sie bekommen?? Sie hat letzten 12 Monate ein Verdienstdurchschnitt von 1450 Euro brutto.. Im voraus möchte ich mich bedanken....
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  #2  
Alt 09.08.2009, 11:05
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Beiträge: 3.298
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Kann es sein das Du den SB falsch verstanden hast?
Wenn Du nämlich den Elterngeldantrag stellst gibt es für Euch den Sockelbetrag von 300€/12 Monate bzw. 150€/24 Monate.
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  #3  
Alt 09.08.2009, 13:24
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Registriert seit: 08.08.2009
Beiträge: 2
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Nein habe ich nicht weil er sagte zu mir das ich nicht antragstellen darf wegen weil ich arbeitslos bin
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  #4  
Alt 09.08.2009, 14:28
Benutzerbild von jette
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Ort: Land der Horizonte
Beiträge: 1.663
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Das ist aber schwachsinn in meinen Augen. Dann dürfte kein Arbeitsloser einen Antrag auf Elterngeld stellen dürfen.
Ich würd an deiner Stelle mal mit jemand anderen über das Thema Elterngeld sprechen als mit dem, der dir das gesagt hat.
__________________
Jette
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  #5  
Alt 09.08.2009, 15:59
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Beiträge: 3.298
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Und nach der Geburt einfach den Antrag mit allem piepapo stellen.

Ich bekomme doch auch das Elterngeld und mein Freund geht arbeiten.
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  #6  
Alt 09.08.2009, 16:07
Benutzerbild von Grubenpony
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Beiträge: 8.212
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Zitat:
Zitat von Floeckchen Beitrag anzeigen
Und nach der Geburt einfach den Antrag mit allem piepapo stellen.
Wobei der gar nicht so umfangreich ist, wenn man nur den Sockelbetrag beantragt.
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