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Alt 08.10.2010, 23:06
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Standard Fragen rund ums Elterngeld, ALG2 und BAB

Hartz4,BAB und Elterngeld
Hi
ich versuchs mal kurz zu fassen.
Ich 30, nach dem Studium 9 Monate gearbeitet von 1.10.09 - 30.06.10 monatlich ca. 1600Netto verdient, danach lief der Vertrag aus und ich bin ab dem1.7.10 ALG2 Empfänger, schwanger und bekomme am 6.11.10 ein Kind.
Mein Partner bezieht ca. 320 € BAB und 330€ Ausbildunsgehalt.
Wir wohnen zusammen und ich werde bei der Arge in einer Bedarfsgemeinschaft geführt und bekomme derzeit ca. 590€ ALG2 (215€ Miete, 323€ Regelsatz, 55€ Mehrbedarf wegen SS).

Nun ist es so, ich habe Fragen über Fragen!!!!
1.) die Gerüchteküche brodelt, stimmt es, dass allen ALG2 Empfängern 300€ Freibetrag als Elterngeld entzogen werden? Oder erst Eltern mit Kind, die ab dem 1.1.11 geboren werden?

2.)welche Konstellation ist besser? ich wollte 12 Monate Elterngeld beantragen!

das würde heißen für Nov.-Dez.2010:
ich bekäme ca. 1600€* 8 Monate (nov.09-nov.10)=12800€/12=1077€ * 67%=ca. 700 Elterngeld monatlich, Kindergeld 184€ und aufstockend 170 € ALG2=1050€!
ALG2 hätte ich einen Anspruch von 215€ Miete, 323€ Regelsatz, 214€ KindRegelsatz-184€ Kindergeld= ca. 570€ + 300 Freibetrag Elterngeld= 870 € + Kindergeld 184€ = ca. 1050€!!!

Freund bekäme BAB und Ausbildungsgehalt!

ab 1.1.-1.11.11 kein Freibetrag von 300€ Elterngeld!
700 € Elterngeld + 184 Kindergeld= 884€
zustehen würden mir laut Arge denn nur 570€ + 184€ Kindergeld= 754€
ich würde aus den ALG2 Satz rausfallen und nur Elterngeld und Kindergeld beziehen!
ist die Berechnung richtig?

3.) bekäme mein Freund zu seinem BAB und Gehalt schon gleich 130€ Kinderbetreuungszuschuss ab der Geburt?

4.) wie wäre es, wenn mein Freund, die ersten beiden Monate Elterngeld beantragen würde?
Bekäme er noch BAB?

Er würde auf Elternzeit verzichten. Da er in der Ausbildung ist, darf er regulär 38,5 STD/Woche weiter arbeiten...
bekäme er denn Gehalt 330, BAB 320 und die ersten 2 Monate anteilig mit mir jeweils 150€ Elterngeld (gesamt 800€)?
ich würde 150€ weniger Elterngeld bekommen.

5.) Wie wäre es, wenn mein Freund 12 Monate beantragen würde und ich nur 2 Monate? Würde das überhaupt Sinn machen, da wir ja eine Bedarfsgemeinschaft sind? Wird das Elterngeld von ihm denn nicht bei mir angerechnet?

Ich hoffe, jemand beantwortet meine Fragen....wäre super lieb..
glg dine
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